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Montabaur 12/46/78

Freitag, 17.11.78 8.30 Uhr Kindergarten Hübingen. Wir bitten um Beachtung.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1977 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11. Okt. 1978 der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1977.

I.

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

581.255,76

220.633,67

801.889,43

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

581.255,76

220.633,67

801.889,43

Soll-Ausgaben

581.255,76

220.633,67

801.889,43

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

581.255,76

220.633,67

801.889,43

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, den 12.5.1978

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1977 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1977 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Ortsbürgermeister Leber hat an der Abstimmung gern. § 22 GemO nicht teilgenommen.

III.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.1978 bis 30.11.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

GÖRGESHAUSEN:

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 46, liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Gör- geshausen,

a) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

b) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

bei.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Ortsgemeinde Görgeshausen, Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Görgeshausen hat am 09. November 1978 für einen weiteren Teil des Umlegungspla­nes betreffend das Umlegungsgebiet ,,lm Strichen", Gemarkung Görgeshausen, die Unanfechtbarkeit beschlossen.

Unanfechtbar wurden:

Ordn.Nr. 1 mit den Einlagegrundstücken 2489, 2493, 2507,

2508, 2509, 2512, 2513, 2514 sowie 2515 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 39 der Flur 13,

Ordn.Nr. 1a mit den Zuteilungsgrundstücken Nr. 16, 18, 20, 22, 24, 27, 28, 36, 41 sowie 43 der Flur 13,

Ordn.Nr. 2 mit dem Einlagegrundstück 1344 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 37 der Flur 13, Ordn.Nr. 8 mit dem Einlagegrundstück 1332 und dem Zuteilungs­grundstück Nr. 21 der Flur 13,

Ordn.Nr. 20 mit dem Einlagegrundstück 1347 und den Zutei­lungsgrundstücken Nr. 11 und 40 der Flur 13, Ordn.Nr. 22 mit den Einlagegrundstücken 1349 und 1350

der Flur 13 und den Zuteilungsgrundstücken Nr.42 und 44 der Flur 13,

Ordn.Nr. 4 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1348 der Flur 13, Ordn.Nr. 5 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1338/2 der Flur 13, Ordn.Nr. 12 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1336/6 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 33 der Flur 13,

Ordn.Nr. I4 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1337/4 der Flur 13, Ordn.Nr. 15 mit den Einlagegrundstücken Nr. 1316 und 1327 der Flur 13,

Ordn.Nr. 17 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1342 der Flur 13, Ordn.Nr. 21 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1328 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 3 der Flur 13 Ordn.Nr.23 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1321 /4 der Flur 13 ,

Ordn.Nr.24 mit den Einlagegrundstück Nr. 1331 und dem Zu­teilungsgrundstück Nr. 23 der Flur 13,

Ordn.Nr.25 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1345 der Flur 13 Ordn.Nr.26 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1343 und dem Zu­teilungsgrundstück Nr. 12 der Flur 13,

Ordn.Nr.29 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1346 der Flur 13, Ordn.Nr.31 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1330 der Flur 13 und 1329 der Flur 13 und den Zuteilungsgrund­stücken Nr. 25 und 26 der Flur 13.

Ordn.Nr.32 mit dem Einlagegrundstück Nr. 1326 der Flur 13.

Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntge­geben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 18.11. 1978 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu­stand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 24. November 1978 beim Bürgermeisteramt in Görgeshausen anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtlichen Besitz­anzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Un­anfechtbarkeit fällig werden.

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