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Montabaur 6/45/78

BebauungsplanPeterstor II" der Stadt Montabaur

hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 20. November 1978 bis 20. Dezember 1978 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr , freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Monta­baur, Gelbachstraße 9, (Bauamt), Zimmer 7, öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 1: Flurstücke: 2690/2 tlw., 179/19, 165/6,80/6, 163/6

Flur 19: Flurstücke 3265/2, 3265/3

Flur 49: Flurstücke 1,2/1,4, 5, 23 tlw, Straße, 22 Straße, 21 tlw, Straße , 14

Montabaur, den 3. November 1978 Mangels, Bürgermeister

Jahnstraße wurde Einbahnstraße

Aufgrund einer Empfehlung des Stadtrates wurde mit Zustim­mung der Schutzpolizei die Jahnstraße als Einbahnstraße in Richtung Albertstraße /Hunsrückstraße erklärt.

Diese Maßnahme soll in erster Linie zur Entlastung der durch die Verlegung der Kreisverwaltung stark frequentierten Kreu­zung Peter-Altmeier-Platz/Koblenzer Straße/Jahnstraße dienen

In diesem Zusammenhang wird auch der Parkplatz an der Ein­mündung Koblenzer Straße / Jahnstraße ausgebaut, markiert und begrenzt.

Die in die Jahnstraße einmündende Fritz-Blum-Straße und die Odenwaldstraße bleiben wie bisher in beiden Richtungen be­fahrbar.

Wir bitten die Kraftfahrer, sich auf die geänderte Fahrtrichtung einzustellen.

Die Skizze soll einen Überblick über die zukünftige Verkehrs­situation geben.

Öffentliche Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 vom 31.10, 1978

I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Naclv tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.10. 1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nach­träge

gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM

DM

DM festgesetzt

im VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen

125.400,- die Ausgaben

9.998.000,-

10.123.400,-

125.400,-

9.998.000,-

10.123.400,-

im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

907.800,-

6.093.200,-

5.185.400,-

907.800,-

6.093.200,-

5.185.400,-

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.126.300,- DM um 1.392.300,- DM vermindert und damit auf 734.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.700.000,- DM um 126.000,- DM erhöht und damit auf 1.826.000,- DM neu festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht

§5

Die Steuersätze werden nicht geändert

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3