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Montabaur 9/44/78

Vorspiel um 13.15 Uhr in Winden: II. Mannschaft gegen SG Na - statten /Holzhausen II-

SPD - Ortsverein Horbach

Einladung zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 3. No­vember 1978 - 19.3o Uhr- im Gasthaus P Schneider, Gacken­bach.

Da sehr wichtige Themen anstehen, wird um zahlreiches Erschei­nen gebeten.

HÜBINGEN

Hiibingen trauert um seinen Ortsbürgermeister

Für alle ganz unerwartet verstarb am Samstag­abend der Ortsbürgermeister von Hübingen, Herr v rwin Loring. Wie ein Schock breitete sich die Nachricht aus.

Seit dem Jahre 1965 leitete er die Geschicke der Gemeinde, Gerade in dieser Zeit war es sein Verdienst, die Einwohner Hübingens zu einer echten Dorfgemeinschaft zu vereinen. Aus die - sem Gemeinschaftssinn heraus hat er die dörf­lichen Probleme mit einer Energie angefaßt, die immer wieder Bewunderung hervorrief.

Er hat sich völlig mit seinem Dorf Hübingen identifiziert. So entstand im Laufe der Jahre das Dorfbild Hübingens, wie es heute vorhanden ist.

Erwin Loring war allen Einwohnern ein wahrer Freund; immer hilfsbereit und wenn es einmal gar nicht weitergehen wollte, so half sein un - nachahmlicher Humor.

Leider konnte er die Einweihung der Buchfin­kenlandhalle,die man als sein Werk ansehen muß, von der Planung bis zur Ausführung des kleinsten Details nicht mehr miterleben. Aber gerade diese Gemeinschaftshalle wird alle - binger Bürger stets an ihren Bürgermeister Erwin Loring erinnern.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Vereinsring Girod

Der Vereinsring sucht für die Fastnachtkampagne 1979 ein Kinderprinzenpaar.

Interessenten sollten sich bis zum 15. Dezember 1978 bitte bei Herrn Hubert Holzbach, Girod, Mittelstraße 2, melden.

GROSSHOLBACH

Öffentliche Bekanntmachung - Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet

am Freitag, 1o. Oktober 1978 - 2o.oo Uhr - im Feuerwehrge rätehaus in Großholbach statt,

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 1979

2. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung eines Flur­bereinigungsverfahrens in der Gemarkung Großholtach

3. Beratung und Beschlußfassung über die Investitionsmaßnah­men bis 1982

4 Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung eines Schaustelleranschlusses

5. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Neuwies - Kreuzwiese - Strüthehen" als Satzung gern. § 10 BBauG - Änderung der Ziff. 8 der Textfestsetzung

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Personalangelegenheit

2. Verschiedenes

5431 Großholbach, den 3o.1o.1978 Metternich, Ortsbürgermeister

Information über die Einleitung eines Flurbereinigungs­verfahrens in der Gemarkung Großholbach Zur Information des Ortsgemeinderates hatte man den Leiter des Kulturamtes Westerburg, Herz, zur Sitzung eingeladen. Es wurden insbesondere die Unterschiede zwischen einem beschleu­nigten und einem "klassischen" Flurbereinigungsverfahren erläutert.

Nach Auffassung des Kulturamtsleiters kommt für die Ortsge­meinde Großholbach nur ein "klassisches " Verfahren in Be - tracht, das zusammen mit dem Flurbereinigungsverfahren Girod /Kleinholbach durchgeführt werden kann.

Bei einem vereinfachten Verfahren würde keine Vermessung er­folgen. Zur Kostenfrage wurde tfusgeführt, daß bei einem verein­fachten Verfahren die Höchstgrenze der zumutbaren Eigenlei­stung 15o,oo DM je ha beim "klassischen" Verfahren hingegen 600,00 DM je ha beträgt.

Sollte die Ortsgemeinde bereit sein, ein Flurbereinigungsverfah­ren durchzuführen, könnte mit den Maßnahmen umgehend be­gonnen werden. Vorausgesetzt, die Bezirksregierung verzichtet auf eine agrarstrukturelle Vorplanung, könnte der Einleitungs­beschluß bereits im Frühjahr 1979 gefaßt werden.

Änderung des Bebauungsplanes "Neuwies - Kreuzwiese - Strüthehen"

Der Ortsgemeinderat beschloß , den Bebauungsplan "Neuwies - Kreuzwiese - Strüthehen" wie folgt zu ändern:

1. Für folgende Grundstücke wurde die Abstandsfläche jeweils von 10 m auf 8 m verringert:

a) Bereich des Flurstückes Nr. 445 zur Planstraße B

b) für das Flurstück Nr. 397 zur Planstraße D

c) für die Flurstücke Nr. 389, 4o7, 4o9 und 429 zur Planstraße B

d) für das Flurstück Nr. 444 zur Planstraße E

2. Der Rat stimmte der vorgelegten Planänderung zu und be - schloß die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.

3. Es wurde beschlossen,auf die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 4 BBauG zu verzichten, da die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargemeinde nur unwesentliche Auswirkungen hat.