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Montabaur 2/44/78

j Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Fel - der und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 3. November bis 2. Dezember 1978 eine Taubensperre angeordnet.

Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellen Felder und Gärten nicht aufsuchen können.

Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täg­lich ab 15.oo Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportver­anstaltung geschieht.

Verba ndsgemei ndeverwa Itu ng - als Ortspolizeibehörde - Montabaur

Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderläh­mung im Winter 1978/79

Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport soll in der Zeit vom November bis Januar eine erneute Schluckimpfung in zwei Impfgängen durchgeführt werden.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h., die Kinder, des Geburts­jahres 1977, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wur­den und der Jahrgang 1978 vom 3. Lebensmonat an.

b) Alle Kinder nach Vollendung des 8. bis zum 10. Lebensjahr an sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auffrischimpfung) teilnehmen, also nur bei einem Impfgang, wahlweise beim

1. oder 2.

c) Alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Personen bis zum 2o. Lebensjahr.

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls an der Impfung teilnehmen.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minder­jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung ab­geben.

Wir bitten besonders darauf zu achten, daß diese Einverständnis­erklärungen, die an den Merkblättern angefügt sind, unterschrie­ben zum Impftermin mitgebracht werden, und zwar für beide Impftermine gesondert. Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.

Nachstehend geben wir die Termine für die 1. Impfung bekannt: Stadt Montabaur einschl. Stadtteile

FREITAG 1o.11.1978 Ettersdorf 15.15 Uhr Bladernheim 15.45" Reckenthal 16.15" Wirzenborn 16.45"

DIENSTAG, 14.11.1978 Horressen ) 15.45 Uhr

Eigendorf )

Eschelbach 16.45"

(Gastwirtschaft Brühl) (" Herbst)

(Sonderschule) (Gastwirtschaft Kexel)

(Waldschule)

(Sonderschule)

MITTWOCH, 15.11,1978 Montabaur 1o.oo - 12.oo Uhr)

14.oo-16.oo Uhr ) Gesundheitsamt

ORTSGEMEINDEN

MITTWOCH, 8.11.1978

Boden

18.oo Uhr

alte Schule

DONNERSTAG, 9.11.1978

Heiligenroth

15.oo Uhr

Schule

Ruppach - Goldhausen 15.45 Uhr

Schule

Niedererbach

16.15 Uhr

Schule

Großholbach

16.3o "

Schule

Girod-Kleinholbach

17.oo "

Schule

Görgeshausen

17.oo "

Schule

Nentershausen

17.3o "

Schule

FREITAG, 1o.11. 1978

Nomborn

14.oo Uhr

Schule

Holler

14.oo "

alte Schule

Heilberscheid

14.3o "

Schule

Untershausen

14.45 "

Gemeindehaus

Stahlhofen

15.15"

Bürgermeisteramt

Daubach

15.45 "

Gemeindehaus

Horbach -

Gackenbach

1FL15"

Schule

Hübingen

17.oo"

Gemeindehaus

MONTAG, 13.11.1978

Simmern

15.15 Uhr

Schule

Eitelborn )

Neuhäusel )

16.oo "

Augstschule

Kadenbach

17.oo "

Schule

DIENSTAG, 14.11.

1978

Welschneudorf

13.3o Uhr

Schule

Oberelbert

14.1o "

Schule

Niederelbert

15.oo "

Schule

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Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 4. November 1978, vormittags 1o.oo Uhr sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr, 13, öffei lieh, meistbietend, nur gegen Barzahlung versteigert werden:

1. 1 Stereoanlage, bestehend aus Radio, Steuerungsgerät Plattenspieler "Philips" sowie 2 Lautsprecherboxen mit je 50 Watt (Einfassung aus Eiche)

2. 1 Polstergarnitur, bestehend aus 1 Couch, einem Zweisitzei 1 Sessel und einem Tisch (Eiche),

3. 1 Sideboard (Eiche geschnitzt),

4. 1 Wandplastik "Motiv Musikanten",

5. 1 geschnitzter Hirsch (Standfigur),

6. 1 Stilleben "Motiv Bank mit 2 Personen",

7. 1 Beistelltisch (Eiche),

8. 2 Hirschgeweihe mit Abwurfstangen.

Kauth, Obergerichtsvollzieher

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Hsrauigebar des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Uiuck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfaoh 7, 5410 Höhr-Gremhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). aran wort sc für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

<1 - , .. Für den Anzeigenteil: Linus Wittich (Verlag + Druck Linus Wittich)

gs o ge. wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeind* tmieinummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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