Montabaur 2/42/78
Ö ffentliche Bekanntmachungen
Amtsgericht IV!ontabaur
10 C 412/ 78
AUFGEBOT
Kaufmann Gerhard Martin Strebe,
wohnhaft Hauptstraße 15, in 5409 Oberndorf
hat das Aufgebot zur Ausschließung der im Grundbuch von Hei-
ligenroth
Band 4, Blatt 172 eingetragenen Grundpfandrechte Abs. III Nr. 2 und 3 beantragt (927 BGB).
Im Grundbuch ist unter III/2 der Kaufmann Albert Stern, Montabaur,
III/3 der Kaufmann Emil Wolff, Hadamar als Gläubiger eingetragen.
Die bisherigen Gläubiger, dessen oder deren Rechtsnachfolger oder diejenigen, die einen Anspruch auf das Grundpfandrecht haben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf DIENSTAG, den 28. November 1978, 9.00 Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.
5430 Montabaur, den 26. Sept. 1978 Siegel Das Amtsgericht
Friedrich, Rechtspfleger
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 21. Oktober 1978, vorm. 10.00 Uhr, sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden :
1. 1 Wohnzimmerschrank,
2. 1 Polstergarnitur, best.aus einer Couchecke,
1 Tisch und einem Sessel,
3. 1 Eckschrank,
4. 1 Farbfernsehgerät „Philipps" (Fernbedienung)
5. 1 Wohnzimmerteppich 2,5 x 2 m (Schurwolle)
Kauth, Obergerichtsvollzieher
Die Verwaltung informiert
Ortsbürgermeister und Verbandsgemeindeverwaltung zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften sowie zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ermächtigt
Ab 1. November 1978 sind der Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung nach dem Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21. Juli 1978 zur Vornahme folgender Amtshandlungen ermächtigt:
1. amtliche Beglaubigung von Abschriften, Vervielfältigungen und Negativen sowie von Unterschriften und Handzeichen und
2. öffentliche Beglaubigung von Unterschriften nach § 129 BGB.
Die Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung sind für diese Amtshandlungen neben den Ortsgerichtsvorstehern zuständig. Die Ortsgerichte werden spätestens zum 31. Dezember 1985 aufgelöst. Bei Ausscheiden eines Ortsgerichtsvorstehers
wird ein Nachfolger nicht ernannt, so daß das Ortsgericht 6 Monate nach dem Ausscheiden des Ortsgerichtsvorstehers aufgelöst ist.
Die sich im Amt befindlichen Gerichtsmänner und Ersatzgerichtsmänner scheiden mit der Beendigung der beim Ortsgericll anhängigen Verfahren, bei denen Gerichtsmänner mitwirken sollen, spätestens jedoch 1 Jahr nach Inkrafttreten des Beglau bigungsgesetzes (also zum 1.11.1979) aus.
Es wird darauf hingewiesen, daß für die o.a. Amtshandlungen folgende Gebühren erhoben werden :
1 . 2 .
1. für die amtliche Beglaubigung
1.1. von Unterschriften und Handzeichen: 2,--DWI
von Abschriften, Fotokopien, Lichtpausen usw. 1,- DM bis 5,-C
für die öffentliche Beglaubigung
von Unterschriften und Handzeichen
2 .
10,- DM
montags
von
13.30- 15.30 Uhr
dienstags
von
9.00 -21.30 Uhr
mittwochs
(Warmbadetag)
von
9.00 - 20.00 Uhr
von
20.00- 21.30 Uhr (Frauenbad)
donnerstags
(Warmbadetag)
von
9.00 -21.30 Uhr
freitags
von
9.00 - 18.00 Uhr
samstags
von
7.00- 17.30 Uhr
sonntags
von
9.00- 12.30 Uhr
Die vorgenannte Regelung tritt ab Mittwoch, 25. Oktober 19' in Kraft und endet am Dienstag, 31. Oktober 1978. HINWEIS:
Am Feiertag „Allerheiligen" 1.11.1978, bleibt das Bad ganzta geschlossen.
Fundamt
Wellensittich - gelb - zugeflogen Realschule Montabaur.
Der Eigentümer kann den Vogel beim Hausmeister abholen.
Vorankündigung
SCHLOSSKONZERT am Montag, dem 30. Oktober, 20.00 Uhr
mit dem Ensemble Terebesi, Frankfurt PROGRAMM: Richard Strauss Capriccio-Sextett
W.A.Mozart
Joh.Brahms
Hornquintett Es-Dur, KV 407 Sextett Nr. 2 G-Dur, Op. 36
Kartenvorverkauf: Verbandsgemeindeverwaltung Rat haus, Zimmer 17, Tel.02602/2041
Eintrittspreise: 10,-- bzw. 5,- DM.
■Ärztlich pntabi lor. Heui
lAugst: |0r Weir
[Stahlhol |Dr. Wacl
Die Gebühren für a m 11 i c h e Beglaubigungen werden nicht| erhoben, wenn sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit besteht.
lUVallmer
lör. Erbs
Änderung der Badezeiten im Hallenbad der VerbandsgemeindtJ Montabaur während der Herbstferien
In den Herbstferien vom 25.10. bis 31.10.1978 gelten für das| Familienbaden nachfolgende Badezeiten:
Zahnärz [nur nac ISAM ST i ZA. Bus iDr.Salzn iMontabc for. Pöll«
lApothel
Ivon Sam ■Schloß-/
NOTRU
Polizei Feuerwe Feuerwt born, K; Außer ir wehrhai In Simm Feuerwe und
Schutzp
Deutsch
Kranker
(ranken
DRK Re DRK-Re DRK-Re
Sozialste
tofberei
Schw. M Schw. Ei
■lufberei nach Die Für den 02602/1 landsger
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) S4S0 Montabaur, (Tel. 02602/2041). Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
Für den Anzeigenteil: Linus Wittich (Verlag + Druak Linus Wittich)
Ersoheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeitw Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.
STERBE
Nöllen, /

