Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/42/78

Ö ffentliche Bekanntmachungen

Amtsgericht IV!ontabaur

10 C 412/ 78

AUFGEBOT

Kaufmann Gerhard Martin Strebe,

wohnhaft Hauptstraße 15, in 5409 Oberndorf

hat das Aufgebot zur Ausschließung der im Grundbuch von Hei-

ligenroth

Band 4, Blatt 172 eingetragenen Grundpfandrechte Abs. III Nr. 2 und 3 beantragt (927 BGB).

Im Grundbuch ist unter III/2 der Kaufmann Albert Stern, Mon­tabaur,

III/3 der Kaufmann Emil Wolff, Hadamar als Gläubiger eingetragen.

Die bisherigen Gläubiger, dessen oder deren Rechtsnachfolger oder diejenigen, die einen Anspruch auf das Grundpfandrecht haben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf DIENSTAG, den 28. November 1978, 9.00 Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.

5430 Montabaur, den 26. Sept. 1978 Siegel Das Amtsgericht

Friedrich, Rechtspfleger

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 21. Oktober 1978, vorm. 10.00 Uhr, sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meist­bietend nur gegen Barzahlung versteigert werden :

1. 1 Wohnzimmerschrank,

2. 1 Polstergarnitur, best.aus einer Couchecke,

1 Tisch und einem Sessel,

3. 1 Eckschrank,

4. 1 FarbfernsehgerätPhilipps" (Fernbedienung)

5. 1 Wohnzimmerteppich 2,5 x 2 m (Schurwolle)

Kauth, Obergerichtsvollzieher

Die Verwaltung informiert

Ortsbürgermeister und Verbandsgemeindeverwaltung zur amtli­chen Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften sowie zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ermächtigt

Ab 1. November 1978 sind der Ortsbürgermeister und die Ver­bandsgemeindeverwaltung nach dem Landesgesetz über die Beglau­bigungsbefugnis vom 21. Juli 1978 zur Vornahme folgender Amts­handlungen ermächtigt:

1. amtliche Beglaubigung von Abschriften, Vervielfältigungen und Negativen sowie von Unterschriften und Handzeichen und

2. öffentliche Beglaubigung von Unterschriften nach § 129 BGB.

Die Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung sind für diese Amtshandlungen neben den Ortsgerichtsvorstehern zu­ständig. Die Ortsgerichte werden spätestens zum 31. Dezember 1985 aufgelöst. Bei Ausscheiden eines Ortsgerichtsvorstehers

wird ein Nachfolger nicht ernannt, so daß das Ortsgericht 6 Monate nach dem Ausscheiden des Ortsgerichtsvorstehers aufgelöst ist.

Die sich im Amt befindlichen Gerichtsmänner und Ersatzge­richtsmänner scheiden mit der Beendigung der beim Ortsgericll anhängigen Verfahren, bei denen Gerichtsmänner mitwirken sollen, spätestens jedoch 1 Jahr nach Inkrafttreten des Beglau bigungsgesetzes (also zum 1.11.1979) aus.

Es wird darauf hingewiesen, daß für die o.a. Amtshandlungen folgende Gebühren erhoben werden :

1 . 2 .

1. für die amtliche Beglaubigung

1.1. von Unterschriften und Handzeichen: 2,--DWI

von Abschriften, Fotokopien, Licht­pausen usw. 1,- DM bis 5,-C

für die öffentliche Beglaubigung

von Unterschriften und Handzeichen

2 .

10,- DM

montags

von

13.30- 15.30 Uhr

dienstags

von

9.00 -21.30 Uhr

mittwochs

(Warmbadetag)

von

9.00 - 20.00 Uhr

von

20.00- 21.30 Uhr (Frauenbad)

donnerstags

(Warmbadetag)

von

9.00 -21.30 Uhr

freitags

von

9.00 - 18.00 Uhr

samstags

von

7.00- 17.30 Uhr

sonntags

von

9.00- 12.30 Uhr

Die vorgenannte Regelung tritt ab Mittwoch, 25. Oktober 19' in Kraft und endet am Dienstag, 31. Oktober 1978. HINWEIS:

Am FeiertagAllerheiligen" 1.11.1978, bleibt das Bad ganzta geschlossen.

Fundamt

Wellensittich - gelb - zugeflogen Realschule Montabaur.

Der Eigentümer kann den Vogel beim Hausmeister abholen.

Vorankündigung

SCHLOSSKONZERT am Montag, dem 30. Oktober, 20.00 Uhr

mit dem Ensemble Terebesi, Frankfurt PROGRAMM: Richard Strauss Capriccio-Sextett

W.A.Mozart

Joh.Brahms

Hornquintett Es-Dur, KV 407 Sextett Nr. 2 G-Dur, Op. 36

Kartenvorverkauf: Verbandsgemeindeverwaltung Rat haus, Zimmer 17, Tel.02602/2041

Eintrittspreise: 10,-- bzw. 5,- DM.

Ärztlich pntabi lor. Heui

lAugst: |0r Weir

[Stahlhol |Dr. Wacl

Die Gebühren für a m 11 i c h e Beglaubigungen werden nicht| erhoben, wenn sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit besteht.

lUVallmer

lör. Erbs

Änderung der Badezeiten im Hallenbad der VerbandsgemeindtJ Montabaur während der Herbstferien

In den Herbstferien vom 25.10. bis 31.10.1978 gelten für das| Familienbaden nachfolgende Badezeiten:

Zahnärz [nur nac ISAM ST i ZA. Bus iDr.Salzn iMontabc for. Pöll«

lApothel

Ivon Sam Schloß-/

NOTRU

Polizei Feuerwe Feuerwt born, K; Außer ir wehrhai In Simm Feuerwe und

Schutzp

Deutsch

Kranker

(ranken

DRK Re DRK-Re DRK-Re

Sozialste

tofberei

Schw. M Schw. Ei

lufberei nach Die Für den 02602/1 landsger

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) S4S0 Montabaur, (Tel. 02602/2041). Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Linus Wittich (Verlag + Druak Linus Wittich)

Ersoheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeitw Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

STERBE

Nöllen, /