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I Beschlußfassung über den BebauungsplanHorresser Berg"

| als Satzung.

i Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesAlter Galgen " - Anpassung an den Umlegungsplan

»Beratung und Beschlußfassung über die Benennung von Stra- [läennamen im BaugebietHimmelfeld" 2. Abschnitt

jl.Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ,Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf als Satzung.

»Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur im beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Alleestraße in Montabaur.

IlBeratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel­lung von Teilerschiießungsanlagen im Stadtteil Horressen (Auf der Heide, Friedhofsweg, Hirtengarten)

| 4 .Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben.

».Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

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.Nichtöffentliche Sitzung

|, Beratung und Beschlußfassung über die Weiterverpachtung der Feldjagd Horressen.

Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten.

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

430 Montabaur, 10. Okt. 1978

Mangels, Bürgermeister.

IlINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION pie Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, dem 16.0kt. 1978 um 18.00 Uhr im Sitzungs- pl des Rathauses statt.

IlINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION ! Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­tet am Montag, dem 16. Okt. 1978 um 18.00 Uhr im kleinen fesprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.

i Auszeichnung für die Partnerschaft Montabaur - snnerre

ler 1. Beigeordnete der Stadt Montabaur hält sich an diesem pochenende in Paris auf.

pn Freitag, dem 13. Oktober 1978 wird den Städten Montabaur indTonnerre im SaalMedici" des französischen Senats in Paris jiraußergewöhnliche Verdienste beim Partnerschaftsaustausch (ne Medaille und eine Urkunde - die Medaille eine Spezialanfer- Igung der Pariser Nationalmünze - überreicht. Der Ehrenpreis Imfaßt weiter einen Betrag von 2.000,- FF.

Inoffizielle Preisverleihung erfolgt unter dem Vorsitz von j*natspräsident Alain Poher.

F Übernahme der hohen Auszeichnung wird der 1.Beigeord­neter Stadt Montabaur Jürgen Vogel als Vertreter von Bür- jermeister Mangels und Michael P. Wallenborn, der Vorsitzende F deutsch-französischen Gesellschaft in Montabaur sowie F e Kollegen aus Tonnerre in Paris anwesend sein.

per 60 Städtepartnerschaften war die Wahl derDeutsch- pnzösischen Kulturstiftung" auf unsere Städte gefallen.

Entliehe Bekanntmachung

peinfachte Änderung des BebauungsplanesHerrenhahnweg f der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen für die Grundstücke F12, Flurstücke 1526/1 und 1497 gemäß § 13 BBauG; panntmachung gemäß § 12 BBauG.

Per Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 25.4.1978 Pie vereinfachte Änderung des BebauungplanesHerrenhahn - ! 9 Jl" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

P le Änderung hat zum Inhalt.

r er Standort der Trafostation wird von Parzelle Nr.1526/1 auf

das Flurstück Nr. 1497, Flur 12 verlegt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögens­nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 be­zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Mangels, Bürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesLindchen" der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen für das Grundstück Flur 8, Flurstück 2101/13 gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 7.9.78 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesLindchen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die Wegeparzelle Nr. 2101/13 wird eingezogen und dem Grund­stück Nr. 2101/14 (Eigentümer Seiffert) zuzuschlagen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Ver­öffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift­lich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögens­nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Kinderfest für Soldatenkinder

Am 26.10.1978 führt der Kath. Standortpfarrer Montabaur ein Kinderfest für Soldatenkinder durch.

Ein Schwimmbadbesuch ist u.a.vorgesehen. Nähere Einzel­heiten werden nach Anmeldung bekanntgegeben. Unkostenbeitrag 2,- DM.