)en FeJ
letätigej >1
> 11 - 131
Jlontabaur 5/41 / 78
I Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Horresser Berg"
| als Satzung.
i Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen " - Anpassung an den Umlegungsplan
»Beratung und Beschlußfassung über die Benennung von Stra- [läennamen im Baugebiet „Himmelfeld" 2. Abschnitt
jl.Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ,Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf als Satzung.
»Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur im beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Alleestraße in Montabaur.
IlBeratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschiießungsanlagen im Stadtteil Horressen (Auf der Heide, Friedhofsweg, Hirtengarten)
| 4 .Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben.
».Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
Simmen
> 2/2289
> 2/4393
tabaur |
er diel er des \
Uhr
iqshaushl 1978. n ßereid
ig des Bi orresser]
in und t ahmen ij : gern.
in u.Anrl ihmendl
■.Nichtöffentliche Sitzung
|, Beratung und Beschlußfassung über die Weiterverpachtung der Feldjagd Horressen.
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
430 Montabaur, 10. Okt. 1978
Mangels, Bürgermeister.
IlINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION pie Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 16.0kt. 1978 um 18.00 Uhr im Sitzungs- pl des Rathauses statt.
IlINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION ! Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fintet am Montag, dem 16. Okt. 1978 um 18.00 Uhr im kleinen fesprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.
i Auszeichnung für die Partnerschaft Montabaur - ■snnerre
ler 1. Beigeordnete der Stadt Montabaur hält sich an diesem pochenende in Paris auf.
pn Freitag, dem 13. Oktober 1978 wird den Städten Montabaur indTonnerre im Saal „Medici" des französischen Senats in Paris jiraußergewöhnliche Verdienste beim Partnerschaftsaustausch (ne Medaille und eine Urkunde - die Medaille eine Spezialanfer- Igung der Pariser Nationalmünze - überreicht. Der Ehrenpreis Imfaßt weiter einen Betrag von 2.000,- FF.
Inoffizielle Preisverleihung erfolgt unter dem Vorsitz von j*natspräsident Alain Poher.
F Übernahme der hohen Auszeichnung wird der 1.Beigeordneter Stadt Montabaur Jürgen Vogel als Vertreter von Bür- jermeister Mangels und Michael P. Wallenborn, der Vorsitzende F deutsch-französischen Gesellschaft in Montabaur sowie F e Kollegen aus Tonnerre in Paris anwesend sein.
per 60 Städtepartnerschaften war die Wahl der „Deutsch- pnzösischen Kulturstiftung" auf unsere Städte gefallen.
Entliehe Bekanntmachung
peinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Herrenhahnweg f der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen für die Grundstücke F12, Flurstücke 1526/1 und 1497 gemäß § 13 BBauG; panntmachung gemäß § 12 BBauG.
Per Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 25.4.1978 Pie vereinfachte Änderung des Bebauungplanes „Herrenhahn - ! 9 Jl" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
P le Änderung hat zum Inhalt.
r er Standort der Trafostation wird von Parzelle Nr.1526/1 auf
das Flurstück Nr. 1497, Flur 12 verlegt.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mangels, Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Lindchen" der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen für das Grundstück Flur 8, Flurstück 2101/13 gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 7.9.78 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Lindchen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Die Wegeparzelle Nr. 2101/13 wird eingezogen und dem Grundstück Nr. 2101/14 (Eigentümer Seiffert) zuzuschlagen.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Kinderfest für Soldatenkinder
Am 26.10.1978 führt der Kath. Standortpfarrer Montabaur ein Kinderfest für Soldatenkinder durch.
Ein Schwimmbadbesuch ist u.a.vorgesehen. Nähere Einzelheiten werden nach Anmeldung bekanntgegeben. Unkostenbeitrag 2,- DM.

