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Möntabaur 2/41 / 78

Öffentliche Bekanntmachungen

Batteriegefechtsübung vom 18.10. bis 19.10.1978

Die 2./RakArtBtl 350 beabsichtigt vom 18.10. bis 19.10.1978 im Raume Montabaur - Gackenbach - Nassau - Welschneudorf eine Batteriegefechtsübung durchzuführen.

Teilnehmer der Übung: ca. 90 Soldaten Kfz. 30 Rad-Kraftfahrzeuge 3 Ketten-Kraftfahrzeuge Gewicht des schwersten Fahrzeuges: 16 to.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Die Verwaltung informiert

ln die europäische Erdgasversorgung ist der Westerwald mit seinem Industrieschwerpunkt Kannenbäckerland hervorragend eingebunden.

So durchziehen 3 sogenannte Nord-Süd-Gasleitungen den We­sterwald, die das Erdgas von den norddeutschen und holländi­schen Erdgasquellen und vom Ekofisk-Feld in der Nordsee bis in den süddeutschen Raum transportieren und dort verbun­den sind mit Erdgasleitungen, die das Erdgas aus den russischen Steppen und aus dem Iran herantransportieren.

Eine weitere Ost-West-Verbindung zwischen Rußland und Frankreich mit dem Anlandehafen Marseille für flüssiges algerisches Erdgas ist im Bau,so daß gerade in der Bundesre­publik die Drehscheibe der europäischen Erdgasversorgung entsteht.

Die Gasversorgung Westerwald GmbH ist mit ihrem ca. 210 km langen Leitungsnetz an diese großen Hauptsammler ange­schlossen, die gerade für die hier ansässige Industrie, aber auch für die Haushaltskunden, langfristig eine sichere Energiedarbie­tung gewährleisten.

Im Versorgungsgebiet der G VW werden zur Zeit neben 5500 Haushalten, 200 Industrie- und Gewerbebetriebe und zahlreiche > öffentlichen Gebäude, Schwimmbäder und sonsti­ge Einrichtungen mit Erdgas versorgt.

Sozialhilfe; hier: Winter- und Weihnachtsbeihilfen 1978/1

Rderl. d.Soz.Min. vom 10. Aug. 1964 Az.IV b/1 421-01/- MinBI.Sp. 1037 zuletzt geändert durch den RdErl. d.Soz.Min. vom 31 0 1 Az. IV a 421-01/0 MinBI. Sp. 1237 1

Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) umfaßt! wendige Lebensbedarf, nach dem sich die Hilfe zum Leb! halt bemißt, u.a. auch die Heizung während der Winterml Dieser Bedarf ist im Regelsatz (§ 22 BSHG) nicht berück! Er muß daher durch einmalige Beihilfen abgegolten werd

Erdgas in Boden

Am Freitag, dem 13. Oktober 1978 -17.00 Uhr wird die Gas­versorgung in der Ortsgemeinde Boden mit der offiziellen Zün­dung einer Gasflamme in Betrieb genommen.

Damit hat die Gasversorgung Westerwald GmbH einen Abschnitt beendet, der mit dem Anschluß des Industriewerkes Goerg & Schneider an die Gasversorgung im vergangenen Jahr begann. Durch die zur Firma Goerg & Schneider verlegte Hochdrucklei­tung von Bannberscheid nach Boden war die Grundlage für die Ortsversorgung geschaffen.

Damit steht nunmehr auch für die Bürger von Boden ein weite­rer Wärmeträger - das Erdgas - zur Wahl, welches nicht zuletzt durch seine hervorragenden Eigenschaften und seine Preiswür­digkeit mehr und mehr Verwendung findet. Erdgas liefert einen großen Beitrag zum Umweltschutz, insbesondere im Hin­blick auf die Reinhaltung der Luft und des Grundwassers.

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Minderbemittelte, deren Einkommen (§§ 76 bis 78 den Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzügl der Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuscl] nicht oder nicht wesentlich übersteigt.

Hierzu gehören auch Empfänger von Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe, wenn sich ihr Einkommen in der vg ten Grenze hält.

Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt! laufender wirtschaftlicher Tbc-Hilfe ist die Winter- und 1 nachtsbeihilfe von Amts wegen zu gewähren. Von deniij empfangsberechtigten Personen sind Anträge entgegenzij men.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubring Personalausweis bzw. Familienstammbuch, Nachweis üb nalliche Einnahmen und fixe Ausgaben (Miete, Versichd träge)

Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe könnenl Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabauf haus, Zimmer 7, oder beim Ortsbürgermeister der jeweilj Ortsgemeinde gestellt und abgegeben werden.

Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 1978bej waltung vorliegen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Sozialamt

Unterhaltsvorschußleistungen durch das Kreisjugendami

Aufgrund der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit! Sport Rheinland-Pfalz erlassenen Richtlinien vom 31.7.1J den Stadt- bzw. Kreisjugendämtern die Möglichkeit eröj im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht nach § 51 Jugeij fahrtsgesetz (JWG) Unterhaltsvorschüsse aus Mitteln,di| Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt, zu leisten.

I. UNTERHALTSVORSCHÜSSE KÖNNEN ERHALTS

a) nichteheliche Kinder, die nach dem Stichtag 31.12.1j boren sind,

b) Kinder getrennt lebender Elternteile und Kinder ausl denen Ehen, wenn die Trennung oder Scheidung nafl Stichtag 31.12.1977 erfolgt ist und die Kinder zufflj der Antragstellung nicht älter als 16 Jahre sind,

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Anspruch auf diese Leistungen haben neben den EmpfäiL laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch die sogenannt! Minderbemittelten, die zwar mit ihrem Einkommen denf den Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschäl des Winterbrandes nicht in der Lage sind (§ 21 Abs. 2

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Winterbeihilfe können erhalten:

a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach schnitt 2 BSHG,

b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im R| der Tuberkulosenhilfe (§§ 51 bis 55 BSHG);

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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041)- Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 2624/3061-4}. Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Linus Wittich, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verb8R<bgt| Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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