Montabaur 10/39/78
BODEN:
Landesliga der Ringer ASV „Deutsche Eiche" Boden
Am Samstag, dem 30.9.1978 findet in der Großraumturnhalle Montabaur, Schulzentrum, der Meisterschaftskampf in der Ringer-Landesliga zwischen dem ASV Boden und dem VfL Alsbach statt.
Nach den zuletzt gezeigten guten Leistungen ist gegen den derzeitigen Tabellenersten Alsbach mit spannenden Kämpfen zu rechnen, bei denen die Zuschauer voll auf ihre Kosten kommen werden. Kampfbeginn 20.30 Uhr.
HEILIGENROTH:
Dienststundenausfall
Am Dienstag, dem 3.10.1978 fallen die Dienststunden des Ortsbürgermeisters aus wegen einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Rathaus Montabaur.
Jagdpachtbedingungen liegen öffentlich aus
Die Jagdpachtbedingungen für das Jagdrevier Heiligenroth - Boden - Wirzenborn - liegen aus Gründen der Verlängerung des Jagdpachtvertrages bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, in der Zeit vom 22.9. - 3.10.1978 während der Dienststunden öffentlich aus.
CDU-Ortsverband besucht Deutschen Bundestag
Der CDU-Ortsverband Ahrbachtal fährt am 19.10.78 zu einem Besuch des Deutschen Bundestages. Außerdem werden das Kon- rad-Adenauer-Museum in Röhndorf sowie das Konrad-Adenauer Haus in Bonn besucht. Abschluß ist in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit MdB August Hanz. Anmeldungen umgehend an Erich Herbst, Heiligenroth, Tel. 4017.
TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth
Jugendfußballspiele:
Sa. 14.00 Uhr E Jug. Ahrbach - Elbingen/H Sa. 15.00 Uhr D Jugend Horressen - Ahrbach 16.00 Uhr C Juend Ahrbach - Ötzingen/N.
So. 9.45 Uhr B Jugend Ahrbach - Otzingen
10.00 Uhr A Jugend Rengsdorf II - Ahrbach
Damenfußball
So. 13.00 Uhr Ahrbach - Ellingen/Bo. (Sportplatz in Ruppach) Seniorenfußball
So. 13.00 Uhr Ahrbach II - Elbert /W (Sportplatz in Heiligenroth)
So. 15.00 Uhr Maischeid II - Ahrbach I
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AUGST
EITELBORN:
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Am Donnerstag, 5. Oktober 1978, fällt die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters aus dienstlichen Gründen aus.
Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Arbeiten an gemeindlichen Anlagen sind nach wie vor vorher anzuzeigen !
Aus gegebener Veranlassung muß ich darauf verweisen, daß notwendige Aufbrüche an Bürgersteigen oder sonstige Arbeiten an gemeindlichen Anlagen nur mit Zustimmung der Gemeinde
verwaltung vorgenommen werden dürfen.
Einer an sich selbstverständlichen Regelung, den Eigentümer i (Gemeinde) von der Inanspruchnahme seines Eigentums durch Dritte in Kenntnis zu setzen, scheint offensichtlich nicht jedem Anlieger bekannt zu sein.
Immer wieder werden Aufgrabungen, vorübergehende anderwei tige Nutzungen gemeindlicher Flächen ohne vorherige Anzeige oder Absprache vorgenommen.
Dieser Hinweis gilt auch zur Vermeidung einzelner Kontroversei
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Sport-Club 1919 Eitelborn e.V.
Am Sonntag, dem 1. Okt. 1978, um 15.00 Uhr erwartet unserel I. Mannschaft auf dem heimischen Nörrberg den derzeitigen Tabellenzweiten, den SV Weitersburg. Mit einem spannenden Spiel ist zu rechnen.
MGV Eitelborn 1866
Abmarsch zu unserer Herbstwanderung am Samstag, dem 30, September 1978 ist pünktlich um 11.15 Uhr ab Minigolfplatz.
Katholische Frauengemeinschaft Eitelborn
Der Bus zum Besuch bei der KEVAG Koblenz fährt am DienJ tag, dem 3. Okt. 78,um 9.00 Uhr ab Kirmesplatz.
TV Jahn" Eitelborn
Am 28.10.1978 führt der Verein eine Halbtagestour durch. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Ehegatten (Jugendliche ab 16 Jahre) recht herzlich eingeladen,| Abfahrt ist um 12.00 Uhr ab Bushaltestelle Triftstraße.
Für die Fahrt ins Blaue werden die Fahrtkosten vollständig vom Verein übernommen. Um einen genauen Überblick über die Teilnehmerzahl zu gewinnen, bitte ich Sie, Ihre Meldung bis 20.10.78 abzugeben, bei Friedei Sauer, Tel. 378, Arthur Silberbauer, Tel. 8382,Norbert Knopp.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Eitelborrj Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26,(| 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
1
Die Gemeinde Eitelborn einschließlich ihrer Gemarkung wirdl zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeord-l rieten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseij tigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfj in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie| zuverlässig gehorchen.
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Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Am Samstag, dem 30.9.1978 ( findet in Eitelborn eine Gemein l schaftsübung der Wehren aus Neuhäusel, Kadenbach, Simmern| und Eitelborn statt. Die Alarmierung erfolgt zwischen 14.00 und 16.00 Uhr über die jeweiligen öffentlichen Sirenen. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
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