Montabaur 2/38/78
Die Schutzgebühr für Los 1 - DM 20,-- und für Los 2 - DM 10,—, ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
FREITAG, der 29. September 1978 für Los 1 um 9.30 Uhr, für Los 2 um 9.45 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, einzureichen.
Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen
Manöver ausländischer Streitkräfte
Die zuständigen Kommandodienststellen der in der Bundesrepublik stationierten belgischen Streitkräfte haben unter Berufung auf Art. 45 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Recht - Stellung ihrer Truppe hinsichtlich der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Truppen vom 3.8.1959 (BGBl.
1961 S. 1218 ff.) in Verbindung mit dem Abkommen zu Abs.5 dieses Artikels vom 3.8.1959 (BGBl. 1961 II S. 1355 ff) davon Kenntnis gegeben, daß nachstehendes Manöver vorgesehen ist:
Ort bzw. Raum: Gesamter Westerwaldkreis
23. bis 30. Oktober 1978 2.500 Soldaten
950 Räder- und 50 Kettenfahrzeuge Stabsrahmenübung
Zeitraum:
Truppenstärke:
Fahrzeuge:
Art der Übung:
Die Verwaltung informiert
Sozialhilfe: Winter- und Weihnachtsbeihilfen 1978/79
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) umfaßt der notwendige Lebensbedarf, nach dem sich die Hilfe zum Lebensunterhalt bemißt, u.a. auch die Heizung während der Wintermonate. Dieser Bedarf ist im Regelsatz (§ 22 BSHG) nicht berücksichtigt. Er muß daher durch einmalige Beihilfen abgegolten werden.
Anspruch auf diese Leistungen haben neben den Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch die sogenannten Minderbemittelten, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind (§ 21 Abs. 2 BSHG).
Winterbeihilfe können erhalten:
a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG;
b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Tuberkulosenhilfe (§§ 51 bis 55 BSHG);
c) Minderbemittelte, deren Einkommen (§§ 76 bis 78 BSHG) den Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich der Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge
nicht oder nicht wesentlich übersteigt.
Hierzu gehören auch Empfänger von Arbeitslosengeld oder!
Arbeitslosenhilfe, wenn sich ihr Einkommen in der
nannten Grenze hält.
vorge-
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur Kommt auch ein Russisch-Kursus zustande?
Der Stand der Anmeldungen ist folgender:
Auf der einen Seite sind die Anfängerkurse für die englische und französische Sprache so stark gefragt, daß Parallel-Kurse eingerichtet werden müssen; auf der anderen Seite stehen die Kurse, zu denen jeder weitere Interessent noch gerne aufgenommen werden kann z.B.
Englisch FG I - III Englisch Lektüre und Intensivkurs.
Das gleiche gilt für die Kurse für Fortgeschrittene der französischen Sprache
Kurs Nr. 20, Spanisch für Anfänger und Leichtfortgeschritterj hat seine Mindestteilnehmerzahl überschritten.
Großen Wert legt die VHS auf das Zustandekommen der Kurs« zur Vermittlung der deutschen Sprache für engl. Sprechende oder polnisch sprechende Ausländer, Italienisch und Russisch.
Guten Zuspruch haben die Sprach-Kurse in Nentershausen und Neuhäusel.
Nur noch wenige Plätze sind für die Gymnastik Männer und Kinder wie Frauen zu vergeben.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig an.
Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der VHS Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 1] Tel. 02602/2041
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher IMotfalldienst am Wochenende 23./24.9.1978 Montabaur
Dr. Dr. Perscheid, Dillscheid, Tel. 02602/3374
Augst:
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel
Tel. 02620/338
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 Litlljl Dienstag 8.00 bis 12.P0, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00*8 FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 026 02 / 2041), Bürgermeister Mangels 02602 bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. fl
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Posh^j amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.
[montabau [Stahlhofei ['Dr. Staudt
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Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und laufender wirtschaftlicher Tbc-Hilfe ist die Winter- und Weih L nachtsbeihilfe von Amts wegen zu gewähren. Von den übrigen! empfangsberechtigten Personen sind Anträge entgegenzuneh-1 men.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen- Personalausweis bzw. Familienstammbuch, Nachweis über mol natliche Einnahmen und fixe Ausgaben (Miete, Versicherungs-I beitrage).
Zahnärztli I. nur nach JsaMSTAI
»Dr.Sucha
»Dr. Fuchs [Dr. Heger iBaumbac)
Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfe können beimI Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 7, oder beim Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortsgemeinde gestellt und abgegeben werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 1978 bei der Verwaltung vorliegen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurl Sozialamt
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