Einzelbild herunterladen

Montabaur 16/37/78 II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag eines Schau­stellers auf Verlängerung des Vertrages mit der Ortsgemeinde für die Jahre 1979 und 1980

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ankauf eines Wegestückes

3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstückes

4. Verkauf von Bauplätzen im BaugebietIm Strichen

5. Verschiedenes

5431 Nentershausen, 11. Sept. 1978

Perne, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIm Strichen u.a." der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 28.8.1978 Az. 610-13 nachstehende Genehmi­gung erteilt:

Zu der Änderung des BebauungsplanesIm Strichen" u.a. (Wegfall des vorgesehenen Wirtschaftsweges entlang des Flur­stückes Nr. 2819/1 in Flur 28) wird hiermit der Ortsgemeinde Nentershausen gern. § 13 Abs. 2 Bundesbaugesetz in Verbin­dung mit § 11 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist das Deckblatt zum Bebau­ungsplan sowie die Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen. § 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Ver­mögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit

des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG

Eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröf­fentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift­lich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke: I

Flur: 28 |

Flurstücke: 2819/1 Perne, Ortsbürgermeister I

Mitgliederversammlung der CDU Montabaur/Ost I

Am Montag, dem 18. Sept. 1978, findet im GasthausOhly" I in Nentershausen eine Mitgliederversammlung des CDU- I

Ortsverbandes Montabaur/Ost statt. Beginn 20.00 Uhr. I

MöhnenclubKlatschmohn" I

Wir machen am 27.9.1978 um 12.00 Uhr mittags einen AusflJ Mitglieder, die Näheres erfahren oder sich anmelden wollen 1 bitte bei Anni Nink, Tel. 589, Hannelore Schmidt, Tel. 522 I Anmeldeschluß: 23.9.1978 ' I

NIEDERERBACH:

Achtung Stromabschaltung

Die Kevag läßt mitteilen, daß wegen notwendiger Arbeiten am Dienstag, dem 19.9.78, von 13.00 Uhr bis etwa I6.00 Uhr in Niedererbach sowie den Aussiedlerhöfen Grötschel, Bock Schlüsselburg und Schüler der Strom abgeschaltet wird.

Die Stromabnehmer werden um Verständnis gebeten.

Bekanntmachung der Kirmesgesellschaft Niedererbach

Die Kirmesgesellschaft 1978 Niedererbach bedankt sich recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die am Gelingen der diesjährigen Kirmes beigetragen haben. Besonders bei denen die beim Aufstellen des Kirmesbaumes mithalfen.

Außerdem sind unter folgenden Losnummern noch Preise abzu holen:

Grün 197, 279, 310, 387,

Blau 169,253,284,375,389,715,789

Gelb 72, 145, 149, 158, 424, 642, 655, 755

Rot 52,390 I

Wir bitten, die Preise innerhalb von zwei Wochen bei Herrn i

Frank Normann abzuholen. j

Neugründung eines Schützenvereins in Niedererbach |

Am kommenden Freitag um 20 Uhr wird imGasthaus zum Er] bachtal" ein Schützenverein gegründet.

Alle, die Interesse an diesem Sport haben, werden gebeten, sich am Freitag zur Gründungsversammlung einzufinden. Wir würde es auch sehr begrüßen, wenn sich einige Damen für diesen Sport begeistern könnten. Nähere Einzelheiten werden am Freitag bekanntgegeben.

Sportverein 1920 Niedererbach e.V.

Großes Lokalderby in Niedererbach

Unsere II. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag um 13Ul gegen die Mannschaft aus Görgeshausen. Zu diesem Fußball­spektakel laden wir alle Fußballfreunde recht herzlich ein. Spielort ist Niedererbach.

I. Mannschaft

Unsere I. Mannschaft konnte am vergangenen Sonntag gegen Neuwied im 1. Heimspiel 1:0 gewinnen und spielt am kommen­den Sonntag um 15.00 Uhr gegen Saynbachtal. Spielort ist Selters.

Alte Herren

Unsere Alte - Herren-Mannschaft spielt am kommenden Sams­tag um 16.30 Uhr gegen die Alten Herren aus Dreikirchen.

N0MB0RN

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Dienstag, dem 19. Sept. 1978,um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.