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Montabaur 9/37/78

Wirzenborn ihre Informationsbesuche der Stadtteile fort.

^ diesen Ortsbegehungen werden neben dem Ortsvorsitzen- jj e n Herrn Albert Kram sowohl der Fraktionssprecher, Herr Dr. Hütte, als auch der I. Beigeordnete Herr Jürgen Vogel,

I.filnehmen,

|(Wrrufen Sie auf, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um Wünsche [und Anregungen vorzutragen.

\Durch diese Stadtteilbesuche möchte die CDU der Stadt Monta- Jüaur sicherstellen, daß die besonderen Belange der Stadtteile in |der politischen Arbeit eine angemessene Berücksichtigung finden.

HEILIGENROTH:

Gefunden

Es ist eine Herren-Armbanduhr gefunden worden. Der Verlierer kann sich mit Bürgermeister Manns in Verbindung setzen.

Möhnenverein Heiterkeit, Heiligenroth

Am 7. Okt. 1978, 14.00 Uhr, unternimmt der Möhnenverein

seinen diesjährigen Ausflug.

Die Fahrt führt uns zunächst ins Hohenzollerncafe' am Rotwein­weg. Hier ist die Kaffeepause vorgesehen und auch Wanderun­gen sind möglich.

| Abschluß findet im RestaurantZum Sänger" in Walporzheim a.d.Ahr statt.

Abfahrt alte Schule

Anmeldungen werden bis zum 1. Okt. 78 bei Frau Agnes Kohn oder Frau Doris Kirchberger erbeten.

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Wir bitten alle aktiven Feuerwehrkameraden an den Übungen dienstags um 19.30 Uhr wieder teilzunehmen.

Mitteilung an die Bevölkerung von Heiligenroth

Am 23.9.78 findet in unserer Gemeinde eine größere Übung statt. Wir bitten alle Bürger um verständnisvolles Verhalten.

Am 30.9.78 fährt unsere Wehr zur Feier des 10jährigen Be­stehens der Pzjg.-Komp. in die Wällerkaserne nach Westerburg. Abfahrt der aktiven Kameraden um 9.15 Uhr ab Gerätehaus. Abfahrt zur Abendveranstaltung um 18.15 Uhr mit dem Bus. Nähere Auskünfte bei den Übungen.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 37, liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Ruppach-Goidhausen

a) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie­ßungsbeiträge)

l>) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus­bau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

bei. Wir bitten um Beachtung !

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1978 vom 8.9.1978

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14,12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.8.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 412.000,-- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

755.000,- DM 755.000,- DM

666.000,- DM 666.000,- DM

1. GRUNDSTEUER

a ) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme 500 v.H.

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,00 DM

für den zweiten Hund 36,00 DM

für jeden weiteren Hund 54,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 412.000,-DM

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. GRUNDSTEUER:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(A) Hebesatz

b) für Grundstücke (B) Hebesatz

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz

c) Gewerbemindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende jährlich

220 v.H. 240 v.H.

300 v.H. 500 v.H.

6,00 DM.