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llontabaur 7/37/78 Igne Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren juch Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligst des Anspruches herbeigeführt wird.
Mangels, Bürgermeister
der Sitzung des Stadtrates
pricht über die Sitzung des Stadtrates vom 7.9.1978
I Oauergenehmigungen für die Verkürzung der Sperrzeit
gie Ratsmitglieder gaben mehrheitlich ihre Zustimmung zur Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für zwei Nacht- Lsinder Stadt Montabaur. Die Genehmigung wurde für die Bauereines halben Jahres erteilt. Es wurde festgelegt, daß bei S/erstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststätten- Jwsetz ein Widerruf jederzeit möglich ist. Mit diesen Entscheidungen wurde festgestellt, daß in Montabaur ein Bedürfnis lesteht, daß Barbetriebe mit über die allgemeine Sperrstunde Tinausgehenden Öffnungszeiten bestehen.
gelehnt wurde es jedoch, für ein Tanzlokal die Polizeistunde jis 3.00 Uhr hinauszuschieben. Hier wurde ein öffentliches Jediirfnis nicht bejaht. Die Ablehnung erfolgte auch unter dem Gesichtspunkt, daß kein Präzidenzfall für weitere in Montabaur ingesiedelte Tanzlokale geschaffen werden sollte.
lÄnderung der Bebauungspläne „Große Alberthöhe III" und „Große Alberthöhe IV"
Jeweils durch einstimmigen Beschluß wurde die Änderung der taden o.a. Bebauungspläne als Satzung beschlossen. Es handelt sich dabei um den formellen Abschluß des Änderungsverfahrens, das die einheitliche Festsetzung von Dachfarben in den genannten Baugebieten zum Inhalt hat. Aus den Reihen des Stadt- rateswurde initiiert,Festsetzungen bezügl. der Dachfarben zu treffen, um Beeinträchtigungen des Stadtbildes durch einzelne Gebäude mit ausgefallenen Dacheindeckungen zu verhindern.
( Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Eichwiese"
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „E.ichwiese" hatte sich der Stadtrat mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange auseinanderzusetzen. Eines der Ziele des Bebauungsplanes „Eichwiese" ist eine Regelung der Zufahrt von der Eichwiese auf die Alleestraße, um insbesondere auf ein gefahrloses Auffahren der Feuerwehrfahrzeuge und der später auf der Eichwiese unterzubringenden Fahrzeuge des Roten Kreuzes zu ermöglichen.
Änderung des Bebauungsplanes „Lindchen"
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen zwei Änderungen des Bebauungsplanes „Lindchen" Danach wird der noch ausgewiesene Fußweg (Parzelle Nr. 2101/13) eingezogen und dem Nachbargrundstück zugeschlagen, weil sich gezeigt hat, daß dieser Weg entgegen den ursprünglichen Vorstellungen nicht mehr benötigt wird und zur besseren baulichen Ausnutzung des Nachbargrundstückes förderlich ist. Außerdem wurde im Bereich der Flurstücke Nr. 2101/30 und 2101/31 in der Flur 8 die überbaubare Fläche von 16 auf 19 m erweitert. Die Abstandsfläche vom Wendehammer bis zur Baugrenze soll 5,00 m betagen. Ursache für diese Änderung ist, daß im Rahmen der Vermessung die vorgenannten Grundstücke entgegen der ursprünglichen Planung einen anderen Zuschnitt erhalten haben und im Bereich des Wendehammers zu schmal für eine vernünftige Bebauung sind.
Festlegung des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet „Herren- hahnweg II" im Stadtteil Horressen
Für das Umlegungsgebiet „Herrenhahnweg II" wurde ein Flächenbeitrag von maximal 24 v.H. festgesetzt. Das Bundesbauge- setz sieht für erstmals erschlossene Gebiete einen Flächenbeitrag von höchstens 30 v.H. vor. In Anlehnung an den im Baugebiet „Saubitz-Wurstwiese" festgelegten Flächenbeitrag wurde be
schlossen, auch für das Baugebiet „Herrenhahnweg II" so zu verfahren.
Zustimmung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
Nachdem bereits früher die Stadt ihre Vorstellungen zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde geäußert hat und gegen die Festsetzungen keine Bedenken erhob, wurde nun auf grund einer Änderung der Gemeindeordnung ein förmlicher Beschluß des Stadtrates über die Zustimmung zum Flächennutzungsplan erforderlich. Da sich gegenüber der ursprüngliche Planung der Stadt nichts geändert hat, gab der Stadtrat seine Zustimmung zu dem vorgelegten Planwerk unter der Voraussetzung, daß sich bei der späteren abschließenden Entscheide ( des Verbandsgemeinderates keine Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf ergeben.
Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese II" im Stadtteil Eigendorf
Die Ratsmitglieder beschlossen, die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 114/9 Flur 1 in östlicher Richtun um 2,00 m zu erweitern. Man wollte damit eine bessere wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes ermöglichen, da sich die Verhältnisse gegenüber der ursprünglichen Planung geändeit haben.
Bebauungsplan „Himmelfeld I" geändert
Es wurde festgelegt, den Bebauungsplan „Himmelfeld I" (1.Abschnitt) so zu ändern, daß in die festgesetzte Grünfläche (Parzelle Nr. 70) nunmehr eine Versorgungsfläche (also eine ü^ ■ baubare Fläche) ausgewiesen wird. Um eine Versorgung des Baugebietes mit Strom zu gewährleisten, ist an der Goethestrr • die Errichtung einer Schaltstation erforderlich.
Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Ausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen
Die Ratsmitglieder beschlossen, die Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung der Stadt Montabaur vom Jahr 1976 aufzuheben und durch eine neue Satzung zu ersetzen.
Ursache für diese Änderung ist es, daß die Rechtsprechung in der 1976 herausgegebenen Mustersatzung des Innenministeriu.,) die den damals vom Stadtrat beschlossenen Satzungen zugrunj' lagen, Mängel festgestellt hat. Um eine Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen zu ermöglichen, hat das Innenministerium nunmehr eine überarbeitete Mustersatzung herausgebracht, die den Anforderungen der Rechtsprechung genügt. Der Stadtrat vollzog damit die höchstrichterlichen Entscheidungen nach und beschloß die neuen Satzungen. Beide Satzungen werden in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Zum Inhalt der Änderungen kann auf die Information der Verwaltung im Amtsblatt Nr_ 28/1978 (Seiten 4 und 5) verwiesen werden.
Hauungs- und Kalturplan sowie Sonderplan für den Naturpark Nassau für 1979 beschlossen
Die Ratsmitglieder genehmigten den Hauungs - und Kulturplan und den Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturpark Nassau für das Forstwirtschaftsjahr 1979 für die Stadt und den Hospitalfonds jeweils in der vorgelegten Fassung.
Der Hauungs- und Kulturplan für den Stadtwald sieht einen Holzeinschlag von 5.506 fm vor. Man erwartet für den Stadtwald im Jahr 1979 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt insgesamt einen Überschuß von 32.397,-- DM.
Für den Hospitalwald ist für 1979 ein Holzeinschlag von 10 fm vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Aufarbeitung von Windfail. Ein Reinertag von 200,- DM kann dabei erwirtschaftet werden.

