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llontabaur 7/37/78 Igne Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren juch Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­st des Anspruches herbeigeführt wird.

Mangels, Bürgermeister

der Sitzung des Stadtrates

pricht über die Sitzung des Stadtrates vom 7.9.1978

I Oauergenehmigungen für die Verkürzung der Sperrzeit

gie Ratsmitglieder gaben mehrheitlich ihre Zustimmung zur Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für zwei Nacht- Lsinder Stadt Montabaur. Die Genehmigung wurde für die Bauereines halben Jahres erteilt. Es wurde festgelegt, daß bei S/erstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststätten- Jwsetz ein Widerruf jederzeit möglich ist. Mit diesen Entschei­dungen wurde festgestellt, daß in Montabaur ein Bedürfnis lesteht, daß Barbetriebe mit über die allgemeine Sperrstunde Tinausgehenden Öffnungszeiten bestehen.

gelehnt wurde es jedoch, für ein Tanzlokal die Polizeistunde jis 3.00 Uhr hinauszuschieben. Hier wurde ein öffentliches Jediirfnis nicht bejaht. Die Ablehnung erfolgte auch unter dem Gesichtspunkt, daß kein Präzidenzfall für weitere in Montabaur ingesiedelte Tanzlokale geschaffen werden sollte.

lÄnderung der BebauungspläneGroße Alberthöhe III" und Große Alberthöhe IV"

Jeweils durch einstimmigen Beschluß wurde die Änderung der taden o.a. Bebauungspläne als Satzung beschlossen. Es handelt sich dabei um den formellen Abschluß des Änderungsverfahrens, das die einheitliche Festsetzung von Dachfarben in den genann­ten Baugebieten zum Inhalt hat. Aus den Reihen des Stadt- rateswurde initiiert,Festsetzungen bezügl. der Dachfarben zu treffen, um Beeinträchtigungen des Stadtbildes durch einzelne Gebäude mit ausgefallenen Dacheindeckungen zu verhindern.

( Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanEichwiese"

Im Zuge der Aufstellung des BebauungsplanesE.ichwiese" hatte sich der Stadtrat mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange auseinanderzusetzen. Eines der Ziele des BebauungsplanesEichwiese" ist eine Rege­lung der Zufahrt von der Eichwiese auf die Alleestraße, um ins­besondere auf ein gefahrloses Auffahren der Feuerwehrfahrzeuge und der später auf der Eichwiese unterzubringenden Fahrzeuge des Roten Kreuzes zu ermöglichen.

Änderung des BebauungsplanesLindchen"

Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen zwei Änderungen des BebauungsplanesLindchen" Danach wird der noch ausgewiese­ne Fußweg (Parzelle Nr. 2101/13) eingezogen und dem Nach­bargrundstück zugeschlagen, weil sich gezeigt hat, daß dieser Weg entgegen den ursprünglichen Vorstellungen nicht mehr benötigt wird und zur besseren baulichen Ausnutzung des Nachbargrund­stückes förderlich ist. Außerdem wurde im Bereich der Flurstücke Nr. 2101/30 und 2101/31 in der Flur 8 die überbaubare Fläche von 16 auf 19 m erweitert. Die Abstandsfläche vom Wendeham­mer bis zur Baugrenze soll 5,00 m betagen. Ursache für diese Än­derung ist, daß im Rahmen der Vermessung die vorgenannten Grundstücke entgegen der ursprünglichen Planung einen anderen Zuschnitt erhalten haben und im Bereich des Wendehammers zu schmal für eine vernünftige Bebauung sind.

Festlegung des Flächenbeitrages im UmlegungsgebietHerren- hahnweg II" im Stadtteil Horressen

Für das UmlegungsgebietHerrenhahnweg II" wurde ein Flä­chenbeitrag von maximal 24 v.H. festgesetzt. Das Bundesbauge- setz sieht für erstmals erschlossene Gebiete einen Flächenbeitrag von höchstens 30 v.H. vor. In Anlehnung an den im Baugebiet Saubitz-Wurstwiese" festgelegten Flächenbeitrag wurde be­

schlossen, auch für das BaugebietHerrenhahnweg II" so zu verfahren.

Zustimmung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde

Nachdem bereits früher die Stadt ihre Vorstellungen zum Flä­chennutzungsplan der Verbandsgemeinde geäußert hat und gegen die Festsetzungen keine Bedenken erhob, wurde nun auf grund einer Änderung der Gemeindeordnung ein förmlicher Beschluß des Stadtrates über die Zustimmung zum Flächen­nutzungsplan erforderlich. Da sich gegenüber der ursprüngliche Planung der Stadt nichts geändert hat, gab der Stadtrat seine Zustimmung zu dem vorgelegten Planwerk unter der Voraus­setzung, daß sich bei der späteren abschließenden Entscheide ( des Verbandsgemeinderates keine Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf ergeben.

Änderung des BebauungsplanesBornwiese II" im Stadtteil Eigendorf

Die Ratsmitglieder beschlossen, die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 114/9 Flur 1 in östlicher Richtun um 2,00 m zu erweitern. Man wollte damit eine bessere wirt­schaftliche Ausnutzung des Grundstückes ermöglichen, da sich die Verhältnisse gegenüber der ursprünglichen Planung geändeit haben.

BebauungsplanHimmelfeld I" geändert

Es wurde festgelegt, den BebauungsplanHimmelfeld I" (1.Ab­schnitt) so zu ändern, daß in die festgesetzte Grünfläche (Parzelle Nr. 70) nunmehr eine Versorgungsfläche (also eine ü^ baubare Fläche) ausgewiesen wird. Um eine Versorgung des Baugebietes mit Strom zu gewährleisten, ist an der Goethestrr die Errichtung einer Schaltstation erforderlich.

Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Ausbaubei­trägen und Erschließungsbeiträgen

Die Ratsmitglieder beschlossen, die Erschließungs- und Ausbau­beitragssatzung der Stadt Montabaur vom Jahr 1976 aufzuhe­ben und durch eine neue Satzung zu ersetzen.

Ursache für diese Änderung ist es, daß die Rechtsprechung in der 1976 herausgegebenen Mustersatzung des Innenministeriu.,) die den damals vom Stadtrat beschlossenen Satzungen zugrunj' lagen, Mängel festgestellt hat. Um eine Abrechnung von Er­schließungs- und Ausbaubeiträgen zu ermöglichen, hat das In­nenministerium nunmehr eine überarbeitete Mustersatzung herausgebracht, die den Anforderungen der Rechtsprechung genügt. Der Stadtrat vollzog damit die höchstrichterlichen Ent­scheidungen nach und beschloß die neuen Satzungen. Beide Satzungen werden in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt­gemacht. Zum Inhalt der Änderungen kann auf die Information der Verwaltung im Amtsblatt Nr_ 28/1978 (Seiten 4 und 5) verwiesen werden.

Hauungs- und Kalturplan sowie Sonderplan für den Naturpark Nassau für 1979 beschlossen

Die Ratsmitglieder genehmigten den Hauungs - und Kulturplan und den Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturpark Nassau für das Forstwirtschaftsjahr 1979 für die Stadt und den Hospitalfonds jeweils in der vorgelegten Fassung.

Der Hauungs- und Kulturplan für den Stadtwald sieht einen Holzeinschlag von 5.506 fm vor. Man erwartet für den Stadt­wald im Jahr 1979 für den Verwaltungs- und Vermögenshaus­halt insgesamt einen Überschuß von 32.397,-- DM.

Für den Hospitalwald ist für 1979 ein Holzeinschlag von 10 fm vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Aufarbeitung von Windfail. Ein Reinertag von 200,- DM kann dabei erwirtschaftet werden.