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Montabaur 12/35/78

SIMMERN:

Beilagenhinweis

Dieser Ausgabe des Amtsblattes liegt für den Bereich der Orts­gemeinde Simmern

1. die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. Aug. 1978

2. die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge) vom 22. August 1978

bei.

Wir bitten um Beachtung

HORBACH:

BUCHFINKENLAND

Geburtstage im Monat September 1978

Nachfolgend aufgeführten Personen wünsche ich namens der Ortsgemeinde zum Geburtstag Gesundheit und Glück :

Keller, Josef geb. am 2.9.05, Horbach, Hauptstr. 37 Wilhelmi, Leni, geb. am 5.9.07, Horbach, Hauptstr. 8 Jung, Luzia, geb.am 13.09.08, Horbach, Hauptstr. 5

Böhler, Anna geb. am 22.9.96, Hprbach, Backesweg 4 Keul, Elisabeth, geb. am 27.9.94, Horbach, Hauptstr. 30 Dommermuth, Helene, geb. am 29.9.06, Horbach, Hauptstr. Keul, Agathe, geb. am 30.9.01, Horbach, Oberdorfstr. 4

Verloren - Gefunden

1 Geldbörse mit Inhalt

1 Schlüsseletui mit AufdruckFritz Kutscher, Wirges" mit 2 Schlüsseln, 1 Ring, Federschmuck

Diese Gegenstände können gegen entsprechenden Eigentumsnach­weis auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden abgeholt*werden.

HÜBINGEN:

MGV Frohsinn Hübingen

Wir weisen darauf hin, daß die nächste Chorprobe am Freitag, dem 1. Sept. 1978, bereits um 19.00 Uhr beginnt.

Wir bitten ausdrücklich um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNeuwiese-Kreuz- wiese-Strütchen" der Ortsgemeinde Großholbach für das Grund­stück Flur 4, Flurstück 382 gemäß § 13 BBauG.

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung vom 23.6.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Neuwiese-Kreuzwiese-Strütchen" gemäß § 13 BBauG beschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt:

Ein Teilstück des Fußweges Nr. 382 - von der Ringstraße entlang der Grundstücke Nr. 381 bis 383 - wird als Fahrweg ausgewiesen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderuna unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Großholbach während der ortsüblichen Dienststunden einqeseh I werden können. en

Eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentli­chung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschä­digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Metternich, Ortsbürgermeister

Voranzeige

Am Samstag, dem 16. September 1978 ( feiert die

Freiwillige Feuerwehr ihr 20-jähriges Bestehen. Hierzu sind alle Dorfbewohner und Freunde der Feuerwehr zu einem gemüt­lichen Beisammensein ins Feuerwehrgerätehaus recht herzlich eingeladen.

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde 1 Paar Damen-Sommer- schuhe als Fundsache abgegeben. Dieselben können bei entspre­chendem Eigentumsnachweis abgeholt werden.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Freitag, dem 8. 9. 1978, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für den Er­werb von Grundstücken

2. Fortschreibung des Investitionsprogrammes bis 1982

3. Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1. Kaufverträge

2. Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 25.8.1978

Herz, Ortsbürgermeister

Zustimmung zum Kauf eines Rasenmähers

In seiner Sitzung am 11. August 1978 stimmte der Ortsgemeinds-J rat Görgeshausen der Anschaffung eines Rasenmähers zum Preis von 13.121,54 DM zu. Gleichzeitig wurde eine überplan­mäßige Ausgabe in Höhe von 9.121,54 DM beschlossen.

Bei der Beschlußfassung über den Haushaltsplan ging man davon | aus, es würde ein kleiner Rasenmäher angeschafft. Es stellte sich jedoch heraus, daß für die in der Gemeinde anfallenden Arbeiten eine größere Maschine benötigt wird. Die Deckung der Haushaltsüberschreitung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und durch Mehreinnahmen bei ande­ren Haushaltsstellen.