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Salz

1,5/31 / 78

VI.

stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: der Fröschpfort

hinter dem Finanzamt bzw. vor dem ehern.

lau an der Joseph-Kehrein-Schule Ln im Stadtgebiet.

[ strecken sind entsprechend beschildert. Wir bit- Brsteünehmer um Verständnis und Rücksicht­

fähigkeit ist auf höchstens 120,- DM/m2 wärmegedämmter Wandfläche begrenzt.

2.3. Wärmedämmaterial auf der Innenseite, mindestens 30 mm dick; die Förderungsfähigkeit ist auf höch­stens 30,- DM/m2 wärmegedämmter Wandfläche begrenzt

2.4. Wärmedämmaterial in den Heizkörpernischen, min­destens 10 mm dick, ggf. einschließlich reflektieren­der Oberfläche

2.5. Wärmedämmaterial in der Luftschicht von zweischali- gem Mauerwerk ( die Eignung muß durch Baugenehmi­gung nachgewiesen sein)

Verwaltung informiert

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phir Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen

0 uns die Richtlinien über die Förderung energieein- r Maßnahmen vorliegen, sind entsprechende Antrags- ebeim Bauamt der Verbandsgemeinde, Gelbachstr. 9, |ntabaur, ab sofort erhältlich.

sn jedoch darauf hin, daß auch bei diesem Programm fraulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewil- j beantragten Förderungsmittel begonnen werden

jsr dem bisherigen Modernisierungsprogramm ist je- r Nachweis über das Einkommen sowie die Finanzie- jlMaßnahme nicht erforderlich.

! r sind Kosten, die mindestens 4.000,- DM je Gebäude rhalb von 5 Jahren höchstens 12.000,- DM je betragen.

Iigsfähig sind Maßnahmen an Gebäuden und Wohnein- |ie bis spätestens zum 31.12.1977 bezugsfertig waren. Veits Modernisierungsmaßnahmen nach dem bisheri- lamm gefördert, dürfen die förderungsfähigen Kosten Kamt 25.000,- DM pro Wohnung nicht überschritten

tig wird nochmals darauf hingewiesen, daß ein Spruch auf die Bewilligung von Förderungsmittel iem Programm nicht besteht, log der energieeinsparenden Maßnahmen umfaßt:

ESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON FEN- I UND AUSSENTÜREN DURCH:

Dichtung der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bei vorhandenen Fenstern und Außentüren

Ersatz von Einfachvergiasung durch Isolier- oder Mehr- lachverglasung

Vorsatzfenster bzw. Vorsatzflügel für einfachverglaste enster und Fenstertüren

:inbau neuer Fensterbzw. Fenstertüren mit Isolier­ter Mehrfachverglasung als Ersatz von einfachver- Sasten Fenstern bzw. Außentüren; die Förderungs- Öligkeit ist auf höchstens 350,- DM/m2 Fenster­rache begrenzt

Rolläden, Schiebe- oder Klappläden

BESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON AUSSEN- PEN DURCH:

ärmedammaterial auf der Außenseite, mindestens raro dick, und unmittelbare Beschichtung des Wär- aiedämmaterials

järmedärnmatefial auf der Außenseite, mindestens |f mrn d ' c * < ' un d hinterlüftete Verkleidung (Vorhang- |assa e oder Vorgesetzte Außenschale); die Förderungs-

3. VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DÄ­CHERN DURCH:

3.1. Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und be­heizter Dachgeschosse, mindestens 60 mm dick.

3.2 Wärmedämmaterial auf dem Flachdach, mindestens 60 mm dick

4. VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DECKEN

DURCH:

4.1. Wärmedämmaterial an der Unterseite der Kellerdecke, mindestens 30 mm dick

4.2 Wärmedämmaterial an der Unterseite der obersten Geschoßdecke, mindestens 30 mm dick

4.3 Wärmedämmaterial im nichtausgebauten Dachraum auf der obersten Geschoßdecke, mindestens 60 mm dick

5. VERBESSERUNG VON ZENTRALEN WARMWASSER- HEIZUNGS UND BRAUCHWASSERANLAGEN DURCH:

5.1. Anpassung der Wasservolumenströme an den Wärme­bedarf der einzelnen Räume

5.2 Anpassung der Heizkörperflächen an den Wärmebe­darf der einzelnen Räume

5.3 Reduzierung der Brennerleistung

5.4. Ersatz von Wärmeerzeugern (Kesseln und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 % geringeren Leistung (bei kombinierten Heizungs/Warmwasser­kesseln nur solche, die mit einem Speicher für Warm­wasserbereitung ausgestattet sind)

5.5 Nachträgliche Wärmedämmung des Wärmeerzeugers

5.6 Verbesserung der Wärmedämmung von Kellerleitun­gen sowie der Verteiler und der Armaturen

5.7 Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung von Still­standsverlusten (z.B. Absperreinrichtungen im Abgas­weg, Zugbegrenzer, Brennabschlußklappen)

5.8 Verbesserung der Brauchwasserbereitung im kombinier­ten Heizungs/Warmwasserkesseln durch Installation von Speichern und gleichzeitiger Anpassung der Bren­nerleistung

6. UMSTELLUNG AUF FERNWÄRME

Änderung von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen innerhalb des Gebäudes für den Anschluß an die Fern­wärmeversorgung, die überwiegend aus Anlagen der Kraft- Wärrfekopplung, zur Verbrennung von Müll oder zur Ver- werting von Abwärme gespeist wird.

7. EInIaU VON ANLAGEN ZUR RÜCKGEWINNUNG VON WÄBME

Hierf Förderung auch bei Neubauten