Salz
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VI.
stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: der Fröschpfort
hinter dem Finanzamt bzw. vor dem ehern.
lau an der Joseph-Kehrein-Schule Ln im Stadtgebiet.
[• strecken sind entsprechend beschildert. Wir bit- Brsteünehmer um Verständnis und Rücksicht
fähigkeit ist auf höchstens 120,- DM/m2 wärmegedämmter Wandfläche begrenzt.
2.3. Wärmedämmaterial auf der Innenseite, mindestens 30 mm dick; die Förderungsfähigkeit ist auf höchstens 30,- DM/m2 wärmegedämmter Wandfläche begrenzt
2.4. Wärmedämmaterial in den Heizkörpernischen, mindestens 10 mm dick, ggf. einschließlich reflektierender Oberfläche
2.5. Wärmedämmaterial in der Luftschicht von zweischali- gem Mauerwerk ( die Eignung muß durch Baugenehmigung nachgewiesen sein)
Verwaltung informiert
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phir Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen
0 uns die Richtlinien über die Förderung energieein- r Maßnahmen vorliegen, sind entsprechende Antrags- ebeim Bauamt der Verbandsgemeinde, Gelbachstr. 9, |ntabaur, ab sofort erhältlich.
sn jedoch darauf hin, daß auch bei diesem Programm fraulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewil- j beantragten Förderungsmittel begonnen werden
jsr dem bisherigen Modernisierungsprogramm ist je- r Nachweis über das Einkommen sowie die Finanzie- jlMaßnahme nicht erforderlich.
! r sind Kosten, die mindestens 4.000,- DM je Gebäude rhalb von 5 Jahren höchstens 12.000,- DM je betragen.
Iigsfähig sind Maßnahmen an Gebäuden und Wohnein- |ie bis spätestens zum 31.12.1977 bezugsfertig waren. Veits Modernisierungsmaßnahmen nach dem bisheri- lamm gefördert, dürfen die förderungsfähigen Kosten Kamt 25.000,- DM pro Wohnung nicht überschritten
tig wird nochmals darauf hingewiesen, daß ein Spruch auf die Bewilligung von Förderungsmittel iem Programm nicht besteht, log der energieeinsparenden Maßnahmen umfaßt:
ESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON FEN- I UND AUSSENTÜREN DURCH:
Dichtung der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bei vorhandenen Fenstern und Außentüren
Ersatz von Einfachvergiasung durch Isolier- oder Mehr- lachverglasung
Vorsatzfenster bzw. Vorsatzflügel für einfachverglaste ■enster und Fenstertüren
:inbau neuer Fensterbzw. Fenstertüren mit Isolierter Mehrfachverglasung als Ersatz von einfachver- Sasten Fenstern bzw. Außentüren; die Förderungs- Öligkeit ist auf höchstens 350,- DM/m2 Fensterrache begrenzt
Rolläden, Schiebe- oder Klappläden
BESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON AUSSEN- PEN DURCH:
ärmedammaterial auf der Außenseite, mindestens raro dick, und unmittelbare Beschichtung des Wär- aiedämmaterials
järmedärnmatefial auf der Außenseite, mindestens |f mrn „ d ' c * < ' un d hinterlüftete Verkleidung („Vorhang- |assa e oder Vorgesetzte Außenschale); die Förderungs-
3. VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DÄCHERN DURCH:
3.1. Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und beheizter Dachgeschosse, mindestens 60 mm dick.
3.2 Wärmedämmaterial auf dem Flachdach, mindestens 60 mm dick
4. VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DECKEN
DURCH:
4.1. Wärmedämmaterial an der Unterseite der Kellerdecke, mindestens 30 mm dick
4.2 Wärmedämmaterial an der Unterseite der obersten Geschoßdecke, mindestens 30 mm dick
4.3 Wärmedämmaterial im nichtausgebauten Dachraum auf der obersten Geschoßdecke, mindestens 60 mm dick
5. VERBESSERUNG VON ZENTRALEN WARMWASSER- HEIZUNGS— UND BRAUCHWASSERANLAGEN DURCH:
5.1. Anpassung der Wasservolumenströme an den Wärmebedarf der einzelnen Räume
5.2 Anpassung der Heizkörperflächen an den Wärmebedarf der einzelnen Räume
5.3 Reduzierung der Brennerleistung
5.4. Ersatz von Wärmeerzeugern (Kesseln und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 % geringeren Leistung (bei kombinierten Heizungs/Warmwasserkesseln nur solche, die mit einem Speicher für Warmwasserbereitung ausgestattet sind)
5.5 Nachträgliche Wärmedämmung des Wärmeerzeugers
5.6 Verbesserung der Wärmedämmung von Kellerleitungen sowie der Verteiler und der Armaturen
5.7 Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung von Stillstandsverlusten (z.B. Absperreinrichtungen im Abgasweg, Zugbegrenzer, Brennabschlußklappen)
5.8 Verbesserung der Brauchwasserbereitung im kombinierten Heizungs/Warmwasserkesseln durch Installation von Speichern und gleichzeitiger Anpassung der Brennerleistung
6. UMSTELLUNG AUF FERNWÄRME
Änderung von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen innerhalb des Gebäudes für den Anschluß an die Fernwärmeversorgung, die überwiegend aus Anlagen der Kraft- Wärrfekopplung, zur Verbrennung von Müll oder zur Ver- werting von Abwärme gespeist wird.
7. EInIaU VON ANLAGEN ZUR RÜCKGEWINNUNG VON WÄBME
Hierf Förderung auch bei Neubauten

