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Montabaur 2/30/78

c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße , zum ParkplatzAn der Frösch- pfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort zur Albertstraße.

VI.

Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:

a) Parkplatz an der Fröschpfort

b) Parkplätze hinter dem Finanzamt bzw. vor dem ehern. Kreishaus

c) Parkplatz an der Joseph-Kehrein-Schule

d) Parkstreifen im Stadtgebiet.

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bit­ten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksicht­nahme.

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Samstag, dem 29. Juli 1978, um 9.00 Uhr in der Pfandkammer in Höhr- Grenzhausen, Im Grübchen, folgende Gegenstände öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden.

1. ca. 250 Flaschen div. Getränke (Rot-, Weißwein, Liköre, Weinbrand, Schnaps) vornehmlich aus ital.Warenbeständen)

2. 6 Kaffeekannen (Caffettiera Zanzibar),

3. 1 PizzaofenElectrotermica-Cuppone.

Staudt, Gerichtsvollzieher

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 29. Juli 1978, vorm. 10.00 Uhr sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden :

1. 1 WaschvollautomatVorwerk 415

2. 1 Staubsauger ohne Stiel mit ZubehörteileVorwerk

3. 1 ElektroteppichbürsteVorwerk,

4. 1 TeppichfrischerVorwerk,

5. 1 FarbfernsehgerätBlaupunkt.

Kauth, Obergerichtsvollzieher

Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 3. 8.1978

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Schweine statt.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien­mitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähn­lichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Per­sonenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschrän­ken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben macht oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe und anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei d« Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Fo ßl j zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennum des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Verwaltung informiert

Über 800.000,-- DM an Zuweisungen gehen Jahr für Jahr verloren !

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

an Ihre Orts- und Verbandsgemeinde werden für Tag Forderungen gestellt, Aufgaben für das All gemeinwohl zu erfüllen. Mit großem Einsatz leistet wir, was in unseren Kräften steht , Aber jede Inves, tion kostet auch Geld und das steht uns - wie be-t kannt - nur in beschränktem Umfange zur Verfü­gung

Jedoch: Jeder von Ihnen kann dazu beitragen, d4 wir mehr Mittel für unseren Einsatz zu Ihrem zur Verfügung haben . Und zwar stolze 800.00t wenn .... - ja, wenn jeder Bürger der Verbandsge­meinde Montabaur seine Lohnsteuerkarte 1911k seinem Ortsbürgermeister oder bei der Verbandet meindeverwaltung oder beim Finanzamt möglichst umgehend abgeben würde, sofern er keinen Antn auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommenst( Veranlagung stellt oder gestellt hat.

Warum das so viel Geld in unsere Kassen bringt' 1 die zurückgegebenen Lohnsteuerkarten entscheidet Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüsselsj die Berechnung des Gemeinde-Einkommensteuern teils haben. Und da bekämen wir - wie gesagt - 800.000,- DM mehr, wenn jeder seine Karte ük würde .

Unsere dringende Bitte:

Möglichst umgehend die Lohnsteuerkarten 1977 abgeben !

Unserem letzten Appell ist schon eine beachtlich» zahl verantwortlicher Bürger gefolgt . Ihnen sollttn | wir alle dankbar sein .

Für Ihre Bereitschaft danken wir Ihnen und veri)l| ben :

mit freundlichen Grüßen In Vertretung:

Reusch, I . Beigeordneter

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041)' Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandcgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verband Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.