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tontabaur 13 / 28 / 78
Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt 1978
' ^gleichen Sitzung beschlossen die Ratsmitglieder,
( en Schülern aus der Ortsgemeinde Niedererbach, die an dem rfo/lländbeiroaufenthalt 1078 teilnehmen, einen Betrag von .DM pro Kind und Tag sowie zusätzlich einen Zuschuß n 20,- DM pro Kind zu gewähren.
dieser Beschluß wurde unter der Voraussetzung gefaßt,
r Schullandheimaufenthalt in diesem Jahr in dem kreis- ■jenen Haus „Sonnenhof" im Schwarzwald wegen Überbefe- Ing nicht durchgeführt werden kann, so daß der Schulland- jeimaufentha/t 1978 an einem anderen Platz durchgefiibrt
{erden muß.
leitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:
Vergabe der Arbeiten für die Instandsetzung der Friedhofsmauer
Vergabe der Arbeiten für die Holzverschalung in der Leichenhalle
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1977.
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anderwegen
Naturparks
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GELBACHHOHEN
fcAUBACH:
Kerzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
latherina Hahn geb. Thewald wird am 18.7. 74 Jahre alt,
Targarethe Dietrich -geb.Hofmann wird am 31.7. 82 Jahre
r
Jamens der Gemeinde wünsche ich zum Wiegenfeste alles Idenklich Gute und einen zufriedenen Lebensabend.
Frink, Ortsbürgermeister
OLLER:
ffentliche Bekanntmachung
iBAUUNGSPLANÄNDERUNG „An der Kehl" der Orts- meinde Holler
siehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes
lie Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat »t Verfügung vom 4.7.1978 Az. 610-13 nachstehende jenehmigung erteilt:
Uder Änderung des Bebauungsplanes „An der Kehl" (Vergebung des Wendehammers , Flurstück Nr. 58 bis an den mrtplatzweg, Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich «Grundstückes Nr. 14) wird hiermit der Ortsgemeinde Hol- ' gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom $.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der Vier- Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugees in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Ge- (hmigung erteilt.
|standteil dieser Genehmigung sind das Deckblatt zum Be- Jäuungsplan und die Begründung.
gleichzeitig wird mitgeteilt, daß gegen die vereinfachte Ände-
I “ngdes Bebauungsplanes (Verschiebung der hinteren Bau- [enze auf den Flurstücken Nr. 59, 60, 61 und 62 in der M3 und Wegfall des Fußweges, Flurstück Nr. 45) gern. §
|! Abs. 1 Bundesbaugesetz keine Rechtsbedenken erhoben Pden. Der Zustimmungsvermerk ist auf den Unterlagen ^bracht.
| ese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung 1(T ?’ 8 ' 1976 (BGB1 - 1 S. 2257) hiermit öffentlich bekannt- ■ - mac * m 't dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungs
Ken
planes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspfiich- tigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 43
Flurstücke 58 tlw, 54, 14, 59 ,60, 61, 62, 45
Holler, den 7.7.1978 Molsberger, Ortsbürgerm.
Kinnes in Holler
Am Samstag, Sonntag und Montag, dem 15., 16. und 17. Juli 1978 feiert die Gemeinde Holler ihr diesjähriges Kirchweihfest. Wie alljährlich gestaltet die Familie Pfaff aus Frickhofen den Festbetrieb auf dem Kirmesplatz.
In diesem Jahre übernimmt die Dorfjugend die Aufgabe der Kirmesgesellschaft.
Der Kirmesbaum wird am Samstag, 15. Juli 1978, 14.00 Uhr bei der Gastwirtschaft Heibel, Inh. Karin Pehl aufgestellt.
Der Musikverein Holler gibt wie alljährlich beim Aufstellen des Kirmesbaumes ein Platzkonzert. Der Kirmesgesellschaft und dem Musikverein gilt unserer herzlicher Dank.
Ich wünsche auch im Namen der Gemeindevertretung allen Mitbürgern sowie allen Gästen aus nah und fern viel Freude und fröhliche Stunden in unserer Gemeinde.
Molsberger, Ortsbürgerm.
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeinde Holler ist eine Damenarmbanduhr als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeinde Holler abholen.
Molsberger, Ortsbürgermeister
Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzungen beschlossen
Der Rat der Ortsgemeinde Holler beschloß in seiner Sitzung am 6.7.1978 die neuen Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzungen. Bezüglich der eingetretenen Änderungen verweisen

