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§ 5

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1 i für die land» und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

I, GEWERBESTEUER

|a| nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital |b) nach der Lohnsumme | c ) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende bbl Sonstige Gewerbetreibende

L Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb |des Gemeindegebietes gehalten werden :

(für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

{für jeden weiteren Hund 96, DM

II.

[GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

[üie nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- jpfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung |zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde [Niederelbert für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

[zudem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 445.000,- DM. [Montabaur, den 26.6.1978 KREISVERWALTUNG [DES WESTERWALDKREISES |Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.A. gez. Schmidt

III.

j Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.7.1978 bis [26.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Niederelbert, den 6.7.1978

[(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert

Hübinger, Ortsbürgermeister.

I OBERELBERT:

Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1978 vom 7.7, 11978

I.

I Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9)

I folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde [ vom 29.6.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

I Oer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VE R WA LT UNG S H A US H A LT in der Einnahme auf 432.000,- DM

in der Ausgabe auf 432.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

I jn der Einnahme auf 607.000,- DM

| m der Ausgabe auf 607.000,- DM

| festgesetzt.

I 52

| er Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- j lehr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus- halt erforderlich ist, wird auf 280.000,- DM festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme -

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt :

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 280.000,- DM. Montabaur, den 29.6.1978

KREISVERWALTUNG

DES WESTERWALDKREISES

Abt. 1a Az. 029/ 901/10 (L.S.) I.A. gez. Meckei

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.7.1978 bis 26.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Oberelbert, den 7.7.1978 Ortsgemeindeverwaltung

Oberelbert

gez. Weyand, Ortsbürgerm.

An alle Senioren der Gemeinde Am Dienstag, dem 25. Juli 1978 unternehmen die Senioren einen Tagesausflug der unter dem MottoFahrt ins Blaue" steht. Einige Überraschungen werden erwartet. Wir fahren um 8.00 Uhr von der Kirche in Oberelbert ab. Wegen der Busbestellung erbitten wir um Anmeldung bis Sonntag, den 23. Juli' bei Josef Neist, Waldstr. oder Erwin Ferdinand, Südstraße. Bei einer Beteiligung von 50 Personen beträgt der Fahrpreis 8,00 DM pro Person. Alle Senioren , auch die sonst nicht mitfahren können, sind herzlich eingeladen.

WELSCHNEUDORF:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 14.7. bis 4.8.1978 befindet sich der Ortsbür­germeister Lanrtoert Stahlhofen in Urlaub. Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Karl Theis.

Stahlhofen, Ortsbürgerm.

Die Ortsgruppe des VdK Welschneudorf beabsichtigt ihren diesjährigen Ausflug auf den Sonntag, 27.8.1978 festzulegen. Die Fahrt geht über die Eifelautobahn nach Luxemburg - Besichtigung - Rundfahrt, dann zurück nach Trier.

Dort ebenfalls Besichtigung und Rundfahrt. Der Heimweg führt uns über Wittlich-Alf an der Mosel entlang der Heimat zu.