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Iw «telefonieren. In der Fernzone IV (mehr als 100 km) fr Z ec hdauer für 23 Pf. von bisher 18 Sekunden auf K,'5 Sekunden ausgedehnt worden.
i N rfer angestrebten generellen Senkung der Telefongebüh I "ll die Ausdehnung des Mondscheintarifs und die Ver- ■ nS0 j m Feierabendtarif das Milliarden-Investitionspro-
i betätigen. I Tel. 0 6485| und 849 Tel 0260!
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IrIGENS: die Verbilligung trifft 140 OOO Telefone (Sprech- “ ) aus dem Cereich des Fernmeldeamtes 1 Koblenz.
Ladung in einem Beruf der Landwirtschaft im
[erlichen Betrieb ^ .
Lund der Ausbilder-Eignungsverordnung Landwirtschaft in 5.4.1976 können ab 1.7.1977 Eltern nur dann mit ihren Idern'ein Ausbildungsverhältnis begründen, wenn sie an lern Lehrgang in Berufs- und Arbeitspädagogik teilgenommen Iben, der insgesamt 40 Unterrichtsstunden umfaßt.
Le'nommen von dieser Verpflichtung sind nur die Eltern,
] bereits eine Meisterprüfung abgelegt oder anderweitig rufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse erworben haben.
»bereits im vergangenen Jahr ruft die Landwirtschaftskam- tralle Eltern auf, die mit Beginn des Ausbildungsjahres in |sem Jahr (1.8.1978) ihren Sohn bzw. ihre Tochter im eige- i Betrieb ausbilden wollen, sich bis zum 15. Juli 1978 |i den Außenstellen der Landwirtschaftskammer anzumelden, is sind:
Ifür Landwirte
|aus dem Regierungsbezirk Koblenz ! Außenstelle der Landwirtschaftskammer, Bahnhofsplatz |9. in Koblenz, Telefon 0261/12461
|aus dem Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz
Außenstelle der Landwirtschaftskammer, Fischerstr. 11 16750 Kaiserslautern, Tel. 0631/2041
laus dem Regierungsbezirk Trier
Idie Außenstelle der Landwirtschaftskammer, Ostallee 47,
15500 Trier, Tel. 0641/42132
Wir Winzer
laus den Regierungsbezirken Koblenz und Trier Idie Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Planiger Str.36a, |6550 Bad Kreuznach, Tel. 0671/66613
■aus dem Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz |aus der Pfalz das Weinbauamt der Landwirtschaftskammer Maximilianstr. 12, 6730 Neustadt/Weinstraße, Tel. p6321/3614
pus Rheinhessen die Außenstelle der Landwirtschaftskam- |w, Gartenstr. 8, 6508 Alzey, Tel. 06731/7202
jfür Hauswirtschaft
pus den Reg.Bezirken Koblenz und Trier
Efnn U ^ enSte ^ e ^ er *- anc lwirtschaftskammer, Bahnhofsplatz 9, 400 Koblenz, Tel. 0261/12461
ps dem Reg.Bezirk Rheinhessen-Pfalz p Außenstelle der Landwirtschaftskammer, Fischerstr. 11, P'50 Kaiserslautern, Tel. 0631/2041.
Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Meldetermin unbedingt eingehalten werden muß.
Um die ausbildenden Eltern noch vor Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses über alles dazu Wissenswerte zu informieren, soll der jeweils erste Lehrgang an allen Standorten nach Möglichkeit bis zum 15. August 1978 stattfinden.
Heuselbstentzündung
Ein größerer Schadenfall, verursacht durch Heuselbstentzündung gibt Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen :
Die Nassauische Brandversicherungsanstalt (Brandkasse) hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel zur Beschaffung von Heusonden und Heuwehrgeräten aufgewandt.
Diese Geräte stehen in allen Verbandsgemeinden und fast allen Ortsgemeinden zur Verfügung und sollten auch eingesetzt werden, zumal die Heuernte in diesem Jahr nicht „trocken" eingebracht werden kann bzw. konnte.
Den Versicherungsnehmern kann in Schadenfällen mit dieser Ursache gern. § 7 (1-4) die Entschädigung ganz oder teilweise versagt werden»
Westerwaldverein e.V Zweigverein Montabaur Am Sonntag, dem 16. Juli 1978 findet unser diesjähriger Vereinsausflug statt.
Abfahrt 9.00 Uhr Haus Selker, Herzog-Adolf-Straße Fahrt mit dem Bus nach Aßmannshausen. Von dort über die Höhe Kurzwanderung nach Rüdesheim zum Niederwalddenkmal. Wanderzeit etwa 1 Stunde (bequemer Weg) Mittagessen in einer Gaststätte auf dem Niederwald. Anschließend Besuch der Adlerwarte; danach Besuch des Weinbaumuseums in Rüdesheim. Von dort Rückfahrt um 16.30 Uhr mit dem Schiff nach Koblenz»
Wir bitten alle Fahrtteilnehmer pünktlich zur Abfahrt zu erscheinen»
Öl
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Altstadt I" der Stadt Montabaur - Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.6. 1978 folgenden Beschluß gefaßt:
Der Bebauungsplan „Altstadt I" wird in der Form geändert, wie er in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. T BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) bekanntgemacht Die Änderung bezieht sich auf die Ein- und Ausfahrten der Parkgarage und die Geschossigkeit.
Mangels, Bürgermeister.
|h Einnann rw a„ . , . Öffentliche Bekanntmachung
*’UhraL! J wird die Landwirtschaftskammer ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Alberthöhe"der
Anmeldunno^ 301 !! 6 ^ 11 , UnC * S ' 6 unter B er ücksichtigung Stadt Montabaur - Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
’WZSI“'!'' ? r V«k.Wbindungen an entsprechen-^ s 2 Abs , , BGauG .
Anteilen und a m usammenar ^ eit mit d® n staatlichen p stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.6. und dem Bauernverband durchführen. , 978 Mgenden Besch|uß gefaBt .

