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M ntabaur: 19/26/78

JT y er iierer kann die Gegenstände während der Sprechstunde ^ Bürgermeisters im Bürgermeisteramt abholen.

Hinweis auf Straßenreinigungspflicht

Es wird darauf hingewiesen, daß nach der Straßenreinigungs- nflicht von Görgeshausen die Anlieger verpflichtet sind, die Bürgersteige und die Fahrbahn der Straßen entlang ihrer Grundstücke zu reinigen.

Ich appelliere an alle Grundstückseigentümer, ihrer Pflicht nachzukommen und dazu beizutragen, daß unsere Gemeinde einen ordentlichen und gepflegten Eindruck macht.

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GROSSHOLBACH Die Freiw. Feuerwehr

I lädt für Freitag, den 3o.6.1978 um 19.3o Uhr alle Aktiven Mitglieder zu einer wichtigen Besprechung ins Feuerwehrge­rätehaus ein.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

HEILBERSCHEID

Gemeindeanteil für den Ausbau der Waldstraße festgesetzt

Der Rat der Ortsgemeinde Heilberscheid beschloß in seiner Sitzung am 12.6.1978, den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Waldstraße auf 125 v.H. festzusetzen.

[Der Ortsgemeinde rat ging in seiner Beschlußfassung davon aus, [daß es sich bei der Waldstraße um eine reine Wohnstraße han- [delt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem [Urteil festgestellt, daß bei reinen Wohnstraßen ein Gemeinde­ianteil von ca. 25 v.H. als angemessen anzusehen ist.

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|Ausbau der Tannenstraße

In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die Auf- [tragsvergabe für den Ausbau des Tannenweges. Nach dem Be- Jschluß der Ratsmitglieder sollen die Arbeiten entweder sofort begonnen werden, so daß sie bis zum Kirchweihfest fertigge­lstellt sind bzw.,wenn dies nicht möglich ist, soll erst nach dem irchweihfest mit den Ausbauarbeiten begonnen werden.

iVeitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:

Vergabe der Verputzarbeiten am Umkleidehäuschen Vergabe von Ausbesserungsarbeiten im Flur des alten Schulgebäudes.

inentershausen

öffentliche Bekanntmachung

Ber Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das fJahr 1978 vom 23.6.1978.

I.

er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde- trdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Burch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |om 15.6.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im _ ERW ALTUNGSHAUSHALT ? der Einnahme auf 954.ooo.- DM

der Ausgabe auf 954.ooo.~ DM

dein!

... ermögenshaushalt

* der Einnahme auf der Ausgabe auf estgesetzt.

297.000.-- DM 297.000.-- DM

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5o.ooo.-- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

22o v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

24o v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3oo v.H.

b) nach der Lohnsumme

3oo v.H.

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende

6.- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12.- DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gewerbegebietes gehalten werden: für den ersten Hund

18.-DM

für den zweiten Hund

27.- DM

für jeden weiteren Hund

36.- DM.

H.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs.3 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1978 wird hier­mit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von So.ooo.- DM

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 22o v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und

kapital Hebesatz 3oo v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 3oo v.H.

c) Gewerbemindest­steuer

aa) Hausgewerbetrei­bende jährlich 6.-- DM

bb) Sonstige Ge­werbetreibende jährlich 12.--DM.

Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die Real­steuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 3oo v.H. für das Haushaltsjahr 1978 erteilt. Montabaur, den 15.6.1978

(L.S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

i.A. Schmidt