in Eltern- die Grundl
M ntabaur: 19/26/78
JT y er iierer kann die Gegenstände während der Sprechstunde ^ Bürgermeisters im Bürgermeisteramt abholen.
Hinweis auf Straßenreinigungspflicht
Es wird darauf hingewiesen, daß nach der Straßenreinigungs- nflicht von Görgeshausen die Anlieger verpflichtet sind, die Bürgersteige und die Fahrbahn der Straßen entlang ihrer Grundstücke zu reinigen.
Ich appelliere an alle Grundstückseigentümer, ihrer Pflicht nachzukommen und dazu beizutragen, daß unsere Gemeinde einen ordentlichen und gepflegten Eindruck macht.
Herz, Ortsbürgermeister
5, dem 3.7.1
rmt statt. :h, die aller Dorf-1
Speisen
mungska-
ein Schau-1
litbürgern j serer Ge-
GROSSHOLBACH Die Freiw. Feuerwehr
I lädt für Freitag, den 3o.6.1978 um 19.3o Uhr alle Aktiven Mitglieder zu einer wichtigen Besprechung ins Feuerwehrgerätehaus ein.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
HEILBERSCHEID
Gemeindeanteil für den Ausbau der Waldstraße festgesetzt
Der Rat der Ortsgemeinde Heilberscheid beschloß in seiner Sitzung am 12.6.1978, den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Waldstraße auf 125 v.H. festzusetzen.
[Der Ortsgemeinde rat ging in seiner Beschlußfassung davon aus, [daß es sich bei der Waldstraße um eine reine Wohnstraße han- [delt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem [Urteil festgestellt, daß bei reinen Wohnstraßen ein Gemeindeianteil von ca. 25 v.H. als angemessen anzusehen ist.
hnenclub e Feuer- achtsziiges ld deren
1.1978 mit] n man bei denkmä- lfzunehmtil
ihlt:
staltet a
raftsspiel ge-1
s neuen Sp« us Leverbs
en”ist® er von Göif 1 neuen Ver3|
|Ausbau der Tannenstraße
■In der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die Auf- [tragsvergabe für den Ausbau des Tannenweges. Nach dem Be- Jschluß der Ratsmitglieder sollen die Arbeiten entweder sofort ■begonnen werden, so daß sie bis zum Kirchweihfest fertiggelstellt sind bzw.,wenn dies nicht möglich ist, soll erst nach dem irchweihfest mit den Ausbauarbeiten begonnen werden.
iVeitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:
Vergabe der Verputzarbeiten am Umkleidehäuschen Vergabe von Ausbesserungsarbeiten im Flur des alten Schulgebäudes.
inentershausen
öffentliche Bekanntmachung
Ber Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das fJahr 1978 vom 23.6.1978.
I.
er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde- trdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Burch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |om 15.6.1978 hiermit bekanntgemacht wird:
er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im _ ERW ALTUNGSHAUSHALT ■? der Einnahme auf 954.ooo.- DM
“ der Ausgabe auf 954.ooo.~ DM
dein!
... ermögenshaushalt
* der Einnahme auf der Ausgabe auf estgesetzt.
297.000.-- DM 297.000.-- DM
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5o.ooo.-- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
22o v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
24o v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3oo v.H.
b) nach der Lohnsumme
3oo v.H.
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende
6.- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende
12.- DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des
Gewerbegebietes gehalten werden: für den ersten Hund
18.-DM
für den zweiten Hund
27.- DM
für jeden weiteren Hund
36.- DM.
H.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs.3 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von So.ooo.- DM
II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 22o v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und
—kapital Hebesatz 3oo v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 3oo v.H.
c) Gewerbemindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende jährlich 6.-- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende jährlich 12.--DM.
Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 3oo v.H. für das Haushaltsjahr 1978 erteilt. Montabaur, den 15.6.1978
(L.S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
i.A. Schmidt

