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Montabaur 13/26/78 I für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
12,- DM 18,- DM 24,- DM.
EINDENB
I Genehmigung der Haushaltssatzung:
Geaen die Haushaltssatzun der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1978 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9)
| ke ine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
j Montabaur, den 14.6.1978
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
I Abt 1a Az. 029/901-10 (LS.) I.A. Hannappel
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.7.1978 bis j 12.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- (haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
I Boden, den 21.6.1978
Lgj Ortsgemeindeverwaltung Boden
Eülberg, Ortsbürgermeister
Iheiligenroth
löffentl. Bekanntmachung
IVereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang"
[der Ortsgemeinde Heiligenroth für die Grundstücke Flur 36, lFlurstücke 3199 tlw, 3180/1 tlw, 3179/4 tlw,
3202 tlw, 3201 tlw, 3200 tlw. gern. § 13 BBauG. [Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
|Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung Ivom 22.3.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
■Die Änderung hat zum Inhalt:
[Die überbaubare Fläche für die Errichtung der Sporthalle wird in nördlicher, westlicher und östlicher Richtung geändert. [Die geplante Trafostation entfällt ■Die benachbarten Grundstücke werden durch einen Zaun gegen das Sportgelände abgegrenzt. ,
[Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- itimmt
[Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderung®- jinterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, [Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters ln Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden .eingesehen werden können.
■Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verätzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent- Rung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich i unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit [Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gältend gemacht worden ist
pp er Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- 1«n, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten lögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit L. s Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung
feeant SC ^dig Un ^ sc * ir ^ t '' c * 1 bei dem Entschädigungspflichtiger
[Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren iR Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 1 2e ^ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- j e 't des Anspruches herbeigeführt wird.
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEIM Bürgersteig ist keine „Hundetoilette"
Es häufen sich In letzter Zeit die Beschwerden von Bürgern unserer Gemeinde, daß die Bürgersteige durch Hundekot verunreinigt werden.
Ich appelliere an alle Hundehalter, im Interesse ihrer Mitbürger geeignetere Plätze als den Bürgersteig zu suchen, um ihren vierbeinigen Freund sein „Geschäft" erledigen zu lassen.
Es ist an sich selbstverständlich, daß der Hundehalter dafür verantwortlich ist, eine eingetretene Verunreinigung des Bürgersteiges zu beseitigen. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen , daß es verboten ist, Hunde frei urr.herlaufen zu lassen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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Einladung zum Sommerfest der Augst-Schule Neuhäusei
Wann? Sonntag, 2. Juli 1978
von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr Wo ? Schulhof, Turnhalle und Klassenräume der
Augst-Schule.
Was? Steaks vom Grill, Würstchen, Waffeln, Zirkus
vorstellung, Dosenwerfen, Theateraufführung,
Bier vom Faß, Fahrradturnier, Diskothek, Flötenkonzert, Marionettentheater Angelspiel, Modenschau, Kaffee und Kuchen u.v.a.
........ und deshalb*
Die Sonntagsköche haben Pausel
Wir alle essen nicht zu Hause I
Es locken Steaks -
und Bier vom Faß -
für jeden sicher einen Riesenspaß
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
Kreisgruppe Koblenz, veranstaltet am Sonnabend, 1. Juli 1978, eine naturkundlich/ökologische Führung zu Weihern und ähnlichen Objekten in der näheren Umgebung von Neuhäusel. Interessenten sind hierzu eingeladen.
Treffpunkt 14.00 Uhr Kirmesplatz Neuhäusel, Pkw erwünscht.
EITELBORN öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße" der Ortsgemeinde Eitelborn für die Grundstücke Flur 3, Flurstücke 295 und 296 gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 29.11.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Auf den Flurstücken Nr. 295 und 296, Flur 3 werden Garagen außerhalb der überbaubaren Fläche auf der Grenze zugelassen.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge - stimmt
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änd* ilixhv unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in
AUGST

