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Montabaur 13/26/78 I für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

12,- DM 18,- DM 24,- DM.

EINDENB

I Genehmigung der Haushaltssatzung:

Geaen die Haushaltssatzun der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1978 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9)

| ke ine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

j Montabaur, den 14.6.1978

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

I Abt 1a Az. 029/901-10 (LS.) I.A. Hannappel

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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.7.1978 bis j 12.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- (haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

I Boden, den 21.6.1978

Lgj Ortsgemeindeverwaltung Boden

Eülberg, Ortsbürgermeister

Iheiligenroth

löffentl. Bekanntmachung

IVereinfachte Änderung des BebauungsplanesVogelsang"

[der Ortsgemeinde Heiligenroth für die Grundstücke Flur 36, lFlurstücke 3199 tlw, 3180/1 tlw, 3179/4 tlw,

3202 tlw, 3201 tlw, 3200 tlw. gern. § 13 BBauG. [Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

|Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung Ivom 22.3.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nesVogelsang" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

[Die überbaubare Fläche für die Errichtung der Sporthalle wird in nördlicher, westlicher und östlicher Richtung geändert. [Die geplante Trafostation entfällt Die benachbarten Grundstücke werden durch einen Zaun gegen das Sportgelände abgegrenzt. ,

[Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- itimmt

[Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderung®- jinterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, [Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters ln Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden .eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­ätzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent- Rung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich i unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit [Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gältend gemacht worden ist

pp er Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- 1«n, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten lögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit L. s Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung

feeant SC ^dig Un ^ sc * ir ^ t '' c * 1 bei dem Entschädigungspflichtiger

[Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren iR Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 1 2e ^ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- j e 't des Anspruches herbeigeführt wird.

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEIM Bürgersteig ist keineHundetoilette"

Es häufen sich In letzter Zeit die Beschwerden von Bürgern unserer Gemeinde, daß die Bürgersteige durch Hundekot verunreinigt werden.

Ich appelliere an alle Hundehalter, im Interesse ihrer Mitbür­ger geeignetere Plätze als den Bürgersteig zu suchen, um ihren vierbeinigen Freund seinGeschäft" erledigen zu lassen.

Es ist an sich selbstverständlich, daß der Hundehalter dafür verantwortlich ist, eine eingetretene Verunreinigung des Bür­gersteiges zu beseitigen. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen , daß es verboten ist, Hunde frei urr.herlaufen zu lassen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Einladung zum Sommerfest der Augst-Schule Neuhäusei

Wann? Sonntag, 2. Juli 1978

von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr Wo ? Schulhof, Turnhalle und Klassenräume der

Augst-Schule.

Was? Steaks vom Grill, Würstchen, Waffeln, Zirkus­

vorstellung, Dosenwerfen, Theateraufführung,

Bier vom Faß, Fahrradturnier, Diskothek, Flö­tenkonzert, Marionettentheater Angelspiel, Modenschau, Kaffee und Kuchen u.v.a.

........ und deshalb*

Die Sonntagsköche haben Pausel

Wir alle essen nicht zu Hause I

Es locken Steaks -

und Bier vom Faß -

für jeden sicher einen Riesenspaß

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,

Kreisgruppe Koblenz, veranstaltet am Sonnabend, 1. Juli 1978, eine naturkundlich/ökologische Führung zu Weihern und ähn­lichen Objekten in der näheren Umgebung von Neuhäusel. Interessenten sind hierzu eingeladen.

Treffpunkt 14.00 Uhr Kirmesplatz Neuhäusel, Pkw erwünscht.

EITELBORN öffentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHelfensteinstraße" der Ortsgemeinde Eitelborn für die Grundstücke Flur 3, Flurstücke 295 und 296 gemäß § 13 BBauG, Bekannt­machung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 29.11.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Helfensteinstraße" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Auf den Flurstücken Nr. 295 und 296, Flur 3 werden Garagen außerhalb der überbaubaren Fläche auf der Grenze zugelassen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge - stimmt

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änd* ilixhv unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in

AUGST