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Stellenausschreibung
Beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist die Stelle einer
SCHREIBKRAFT
zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Gesucht wird eine perfekte Steno- und Phonotypistin.
Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, insbesondere der Anschluß an die Zusatzversorgungskasse (zusätzliche Altersversorgung) werden im Rahmen der tariflichen Bestimmungen gewährt.
Ihre Bewerbung mit '..ebenslauf, Lichtbild und Zeugnissen richten Sie bitte unverzüglich an die
Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt Postfach 140 5430 Montabaur.
Das Personalamt erteilt auf Anfrage unverbindlich nähere Auskünfte.
ftffentliche Ausschreibung
lie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur threibt für die Ortsgemeinde Girod öffentlich aus:
Jusgeführt werden:
6.500 cbm Rohrgrabenaushub
1.100 m Betonrohre <3 300
4.300 cbm Grabenverfüllung mit Splitt
1.000 m Wasserleitung
Irmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben,
■erden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, 5400 Montabaur, Gelbachstr. 9 reufordern.
lie Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe Js Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreisspar- Isse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Inzahlung ist der Anforderung beizulegen.
pmin für die Abgabe des Angebotes ist FREITAG, der 7. Juli 1978, 10.00 Uhr.
jigebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen lin müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ein- |reichen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
[Öffentliche Bekanntmachungen"]
Jacheichung 1978
KkaTt^ 611 ^ ^ 6 ^ en W ' r ^ erm ' ne für die Nacheichung
EICHLOKAL: GASTHAUS FRIES, NEUHÄUSEL Pr die Gemeinden
Neuhäusel Eitelbo
irn
pdenbach
Donnerstag, den 6.7.1978, von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, den 6.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, den 6.7.1978' von 9.30 - 10.30 Uhr
Simmern Donnerstag, den 6.7,1978 von 9.30 - 10.30 Uhr in der Zeit vom 6,7.1978 bis 10,7.1978 EICHLOKAL: GASTHAUS FERDINAND, STAHLHOFEN für die Gemeinden
Stahlhofen Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30 - 9.30 Uhr
Daubach Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30 - 9,30 Uhr
Untershausen Dienstag,d. 11.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr Hübingen Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30- 9,30 Uhr
Gackenb. Dienstag, den 11.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr
Horbach Dienstag, den 11.7.1978 von 9.30 - 10,30 Uhr
Holler Dienstag, den 11.7.1978 von 9.,30- 10.30 Uhr
Welschneu-
dorf Dienstag, den 11,7.1978 von 9.30 - 10.30 Uhr in der Zeit vom 11.7.78 bis 12.7.1978.
Erhebung über den Anbau von Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen zum Verkauf im Jahre 1978
Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S.4o5) zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3161), findet vom 3. bis 1o. Juli 1978 eine Erhebung statt über den
— Anbau von Gemüse und Erdbeeren
— Anbau von Zierpflanzen (einschl. Blumen).
Die Ergebnisse der Erhebung dienen zur Ermittlung der Ernte und als Unterlagen für agrar- und handelspolitische Zwecke.
Die richtige und rechtzeitige Feststellung des Anbaues liegt daher im eigenen Interesse der Anbauer.
Auskunftspflichtig sind alle Personen, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen, sowie alle Personen, die Zierpflanzen zum Verkauf anbauen. Der Erhebungsbogen ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und spätestens am 1o. Juli 1978 bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaftung abzugeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die verlangten Angaben ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken sowie fir die Festsetzung anderweitiger Leistungen ist unzulässig;.Die mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebsverhältnisse Verschwiegenheit zu wahren.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Bad Ems
Verlegung des Wochenmarktes in Montabaur Neuer Standort: Alois-Jäger-Platz (neben der Kirche) Öffnungszeiten: Donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr
Bedingt durch Arbeiten an der Parkgarage findet ab sofort der Wochenmarkt auf dem Alois-Jäger-Platz statt.
Die Händler bieten Obst-Gemüse-Molkereiprodukte - Fisch- Wurst und Fleischwaren.
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 24. Juni 1978 ( vorm. 10.00 Uhr, sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstraße 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

