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Stellenausschreibung

Beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist die Stelle einer

SCHREIBKRAFT

zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.

Gesucht wird eine perfekte Steno- und Phonotypistin.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestellten­tarifvertrag (BAT).

Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, ins­besondere der Anschluß an die Zusatzversorgungskasse (zusätzliche Altersversorgung) werden im Rahmen der tariflichen Bestimmungen gewährt.

Ihre Bewerbung mit '..ebenslauf, Lichtbild und Zeug­nissen richten Sie bitte unverzüglich an die

Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt Postfach 140 5430 Montabaur.

Das Personalamt erteilt auf Anfrage unverbindlich nähere Auskünfte.

ftffentliche Ausschreibung

lie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur threibt für die Ortsgemeinde Girod öffentlich aus:

Jusgeführt werden:

6.500 cbm Rohrgrabenaushub

1.100 m Betonrohre <3 300

4.300 cbm Grabenverfüllung mit Splitt

1.000 m Wasserleitung

Irmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben,

erden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, 5400 Montabaur, Gelbachstr. 9 reufordern.

lie Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe Js Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreisspar- Isse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Inzahlung ist der Anforderung beizulegen.

pmin für die Abgabe des Angebotes ist FREITAG, der 7. Juli 1978, 10.00 Uhr.

jigebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen lin müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ein- |reichen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

[Öffentliche Bekanntmachungen"]

Jacheichung 1978

KkaTt^ 611 ^ ^ 6 ^ en W ' r ^ erm ' ne für die Nacheichung

EICHLOKAL: GASTHAUS FRIES, NEUHÄUSEL Pr die Gemeinden

Neuhäusel Eitelbo

irn

pdenbach

Donnerstag, den 6.7.1978, von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, den 6.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, den 6.7.1978' von 9.30 - 10.30 Uhr

Simmern Donnerstag, den 6.7,1978 von 9.30 - 10.30 Uhr in der Zeit vom 6,7.1978 bis 10,7.1978 EICHLOKAL: GASTHAUS FERDINAND, STAHLHOFEN für die Gemeinden

Stahlhofen Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30 - 9.30 Uhr

Daubach Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30 - 9,30 Uhr

Untershausen Dienstag,d. 11.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr Hübingen Dienstag, den 11.7.1978 von 8,30- 9,30 Uhr

Gackenb. Dienstag, den 11.7.1978 von 8.30 - 9.30 Uhr

Horbach Dienstag, den 11.7.1978 von 9.30 - 10,30 Uhr

Holler Dienstag, den 11.7.1978 von 9.,30- 10.30 Uhr

Welschneu-

dorf Dienstag, den 11,7.1978 von 9.30 - 10.30 Uhr in der Zeit vom 11.7.78 bis 12.7.1978.

Erhebung über den Anbau von Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen zum Verkauf im Jahre 1978

Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhe­bung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S.4o5) zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3161), findet vom 3. bis 1o. Juli 1978 eine Erhe­bung statt über den

Anbau von Gemüse und Erdbeeren

Anbau von Zierpflanzen (einschl. Blumen).

Die Ergebnisse der Erhebung dienen zur Ermittlung der Ernte und als Unterlagen für agrar- und handelspolitische Zwecke.

Die richtige und rechtzeitige Feststellung des Anbaues liegt da­her im eigenen Interesse der Anbauer.

Auskunftspflichtig sind alle Personen, die Gemüse oder Erdbee­ren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen, sowie alle Personen, die Zierpflanzen zum Verkauf anbauen. Der Erhebungsbogen ist wahrheitsge­mäß und vollständig auszufüllen und spätestens am 1o. Juli 1978 bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaftung abzugeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die verlangten An­gaben ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiter­leitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zuge­lassen. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken sowie fir die Festsetzung anderweitiger Leistungen ist unzulässig;.Die mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind ver­pflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebsverhält­nisse Verschwiegenheit zu wahren.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Bad Ems

Verlegung des Wochenmarktes in Montabaur Neuer Standort: Alois-Jäger-Platz (neben der Kirche) Öffnungszeiten: Donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr

Bedingt durch Arbeiten an der Parkgarage findet ab sofort der Wochenmarkt auf dem Alois-Jäger-Platz statt.

Die Händler bieten Obst-Gemüse-Molkereiprodukte - Fisch- Wurst und Fleischwaren.

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 24. Juni 1978 ( vorm. 10.00 Uhr, sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstraße 13, öffent­lich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden: