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Montabaur 8/23/78

3. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 6.6.1978

Herz, Ortsbürgermeister

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle : Katasteramt Montabaur

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für

die BaulandumlegungIm Strichen Ortsgemeinde

Görgeshausen«

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIm Strichen durch Beschluß vom 31.5« 197 8 aufgestellt worden«

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis«

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 1 7« Jüni 1978 bis ein­schließlich 17« Jüli 1978 beim Bauamt der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Gelbachstr. , 9, Zimmer Nr« 7,' öffent­lich aus.

Ein Duplikat der Umlegungskarte sowie eine Abschrift des Umlegungsverzeichnisses nebst Anlagen kann im gleichen Zeit­raum während der Sprechstunden im Dienstzimmer des Orts­bürgermeisters in Görgeshausen von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffen­der Auszug aus dem Umlegungsplan und einer Rechtsbehelfs­belehrung zugesandt«

Der Vorsitzende des Umlegungs­ausschusses

Siegel Rohrbacher, Verm.Dii'ektor

Verloren - Gefunden

In der Gemeinde wurde ein Schlüsselanhänger (ohne Schlüssel) sowie eine Geldbörse mit Inhalt gefunden« Die Ver» lierer können sich die Fundsachen gegen entsprechenden Eigen­tumsnachweis bei dem Ortsbürgermeister während der Sprech­stunden abholen. '

Fest des MGVConcordia Görgeshausen Das Fest zum 75jährigen Jubiläum des MGVConcor­dia G örgeshausen war für den Verein und für die Orts­gemeinde Görgeshausen ein Erfolg.

Man kann feststellen, daß das Programm an allen Tagen gut angekommen ist. Das schöne Wetter hat ebenfalls zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen.

Allen Vereinen und Helfern, die durch ihre Teilnahme und durch ihre Unterstützung zum Gelingen des Festes beigetragen haben, sei hiermit im Namen des MGVConcordia herzlich gedankt, Unser Dank gilt auch allen Gästen aus fern und nah.

Herz, Ortsbürgermeister

Grundschule Niedererbach/Görgeshausen Schulreifetest

Er wird am Donnerstag, dem 15. Jüni 197 8 ( durchge­führt.

Beginn in Görgeshausen 13.30' Uhr

Beginn in Niedererbach 15.00'Uhr.

Die Kinder brauchen nur einen Bleistift mitzubringen.

Pickart, Schulleiter

HEILBERSCHEID:

Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am

MONTAG, 12. Juni 1978, um 20.00' Uhr in der Schule statt *

TAGESORDNUNG öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand betr. Ausbau der Waldstraße.

3. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Tannenstraße.

4. Vergabe der Verputzerarbeiten am Umkleidehäuschen Beschlußfassung über eine Eilentscheidung

5 Vergabe von Ausbesserungsarbeiten im Flur des alten SchulJ gebäudes. 1

6. Verschiedenes - Anschaffung einer Heckenschere - 5431 Heilberscheid, 6.6.1978

Bendel, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzune der Ortsgemeinde Heilbericheid für das Jahr 1978° vom 2.6.1978

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

5. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ge» nehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 17.5.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 340.000,- DM

in der Ausgabe auf 340.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 187.000, DM

in der Ausgabe auf 187.000, DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts-1 jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus-1 halt erforderlich ist, wird auf 135.000, DM festgesetzt,

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

220 v.H.

240 v.H.

320 v.H.

6,- DM 12,-DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

36,- DM 54,- DM 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmig« zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde ^ berscheid für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt.