Montabaur 9/22/78
TSV Eigendorf e.V. 1904 - Abteilung Alte Herren
Am kommenden Samstag , dem 3. Juni 1978, findet unser Alte-Herren-Spiel gegen die Alten Herren von Eschelbach statt.
Alle benannten Spieler mögen sich um 15.3o Uhr im Blauen Bock einfinden.
Spielbeginn um I 6.00 Uhr in Eschelbach.
Alte Herren, Montabaur
Am kommenden Samstag bestreiten die Alten Herren des TuS ihr Freundschaftsspiel gegen die Alten Herren aus Holler.
Das Spiel beginnt im Stadion Mons Tabor mit Rücksicht auf die Übertragung aus Argentinien bereits um 1 6.00 Uhr.
Um pünktliches und vor allem vollzähliges Erscheinen sämtlicher “Alten” wird gebeten.
Bereits morgens um 8.00 Uhr treffen sich die Frühaufsteher zum Arbeitseinsatz beim Piwo. Arbeitswille, Hunger etc. sind mitzubringen!
Mütterberatung in Montabaur
Am Dienstag, 6 . Juni 1978, 14.oo Uhr, findet im Gesundheitsamt Montabaur, Fürstenweg, wieder eine Mütterberatung statt,
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.321.000,00 DM
in der Ausgabe auf 1.321.000,00 DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
1.538.000,00 DM 1.538.000,00 DM
Der umfangreiche Buchbestand unserer Stadtbücherei bietet Lesestoff für die vielfältigsten Interessengebiete. Hier eine kleine Auswahl:
Kinderbücher
Historische Werke
Romane
Sachbücher
Lexica
Biographien
Reisebeschreibungen
u.v.a.m.
Schau doch mal rein !
Ein Besuch lohnt sich in der Stadtbücherei Montabaur, Gelbachstraße (ehern. Katharinenschule).
Kredite werden nicht veranschlagt,
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.000.000,00 DM festgesetzt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme 300 v.H,
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12 ,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,oo DM
für den zweiten Hund 27 ,00 DM
für jeden weiteren Hund 36 ,00 DM
II
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1, S, 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
ÖFFNUNGSZEITEN:
Dienstag und Donnerstag 16,oo 18.3o Uhr Samstag 9.3o -12,3o Uhr.
HEILIGENROTH J n
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Heiligenroth für das Jahr 1978 vom 3o.5.1978 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.5.1978 hiermit bekanntgemacht wird:
I,
II,
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000,000,00 DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Ä) Hebesatz 220 v.H,
b) für Grundstücke (B) ” 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und kaptial ” 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme ” 300 v.H.
c) Gewerbemindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende jährlich 6 ,oo DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende ” 12,oo DM.
Gleichzeitig wird gern, § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVBL S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit
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