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Lontabaur 7/22/78

Vereine u. Verbände berichten

Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Kreisliga "A"

V Wied Niederbieber - TuS Montabuar KAMSTAG, den 3. 6.1978 um 15.oo Uhr in Nauort

Die I. Mannschaft des TuS Montabaur be­streitet am 3.6.1978 um 15.oo Uhr das Entscheidungsspiel gegen den VfL Wied- Niederbieber für den Aufstieg in die Kreis­liga Ain Nauort.

Alle Fußballfreunde werden gebeten, sich © W gegen 14.oo Uhr auf dem Parkplatz Kalbs-

wiese zu treffen, um denen,die nicht moto­risiert sind, eine Mitfahrgelegenheit zu bieten, her vereinseigene VW-Bus wird aus diesem Anlaß ebenfalls ein- lesetzt,

Westerwaldverein wandert

Der Zweigverein Montabaur lädt zu einer Nachmittagswande- ung am Mittwoch, dem 7. Juni, ein. Abfahrt mit dem Linienbus von der Bushaltestelle Kalbswiese um 13.3o Uhr Jiach Isselbach oder Giershausen.

Wanderung von dort aus zur Bruchhäuser Mühle. Wanderstrecke Etwa 6 - 7 Kilometer, Rückfahrt nach Vereinbarung.

Die nächste Sonntagswanderung ist am 11.6. Treffpunkt Wald­schule Horressen um lo.oo Uhr. Wanderweg über die Alarm- |tange zur Schinderhannesklause. Wanderstrecke etwa 12 Kilo­meter. Rückfahrt mit Privatbus.

Rucksack Verpflegung ist erforderlich.

Aus den Gemeinden

ILADENLOKALE IM GEPLANTEN RATHAUSERWEITE-

Irungsbau

Die Verbandsgemeinde stellt zur Zeit mit der Stadt Montabaur Überlegungen über das Raumprogramm für den geplanten IRathauserweiterungsbau an. Dabei ist auch eine gewerbliche Nutzung des Erdgeschosses im Gespräch.

Gedacht ist in erster Linie an Ladenflächen für Einzelhandels- (geschäfte der Montabaurer Geschäftswelt.

[Sieerleichtern dem Stadt- und Verbandsgemeinderat seine (Entscheidung, wenn Sie bereits heute Ihr Ankaufsinteresse |bekunden! Sie hätten darüber hinaus den Vorteil, individuelle Wünsche frühzeitig in die Planung mit einfließen zu lassen.

arbungen richten Sie bitte an das Liegenschaftsamt der iVerbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 21.

[Aus der Sitzung des Stadtrates

Erricht über die Sitzung des Stadtrates vom 22. Mai 1978 Änderung des BebauungsplanesBomwiese I im Stadtteil

Elgendorf

P® Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes Bornwiese I im Stadtteil Eigendorf. Gegenstand der Ände­

rung ist die Freistellung der Firstrichtung des Flurstückes 86/1 in der Flur 9. Mit diesem Beschluß kam der Stadtrat einem Antrag des Grundstückseigentümers entgegen. Durch die Änderung wird eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes erreicht. Städtebauliche Aspekte stehen der Änderung des Bebauungsplanes, die im vereinfachten Verfah­ren nach § 13 BBauG vorgenommen wird, nicht entgegen.

Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe

Bei diesem Punkt befaßte sich der Stadtrat mit dem Antrag auf Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe in Zusam­menhang mit der geplanten Errichtung eines Mehrfamilien­hauses Die Grundstückseigentümer hatten die Änderung des Bebauungspaines in zwei Punkten beantragt:

a) Die überbaubare Fläche sollte dergestalt erweitert werden, daß der Grenzabstand zum Nachbargrundstück 6,oo m beträgt.

b) Die Festsetzung des Bebauungsplanes, ciaß die Garagen als Tiefgaragen anzulegen sind, sollte aufgehoben werden

Stattdessen wurden von den Bauherren Planungen vorgelegt, die eine überirdische Anlegung von Garagen und Einstell- plätzen zum Inhalt haben.

Im Stadtral wurde ausüfhrlich über die Vor- und Nachteile einer derartigen Änderung des Bebauungsplanes diskutiert. Aus der Diskussion war zu erkennen,daß sich eine Mehrheit für eine Änderung des Bebauungsplanes aussprechen würde. Bezüglich der Aufhebung der Festsetzung, daßGaragen unterirdisch anzulegen sind, sollten jedoch Bedingungen ge­stellt werden, die im Bebauungsplan selbst zeichnerisch darzustellen sind.

Dazu bedarf es einer Vorbereitung durch die Verwaltung, so daß die Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes erst in der nächsten Sitzung erfolgen kann.

Änderung des BebauungsplanesIn der Bächel

Der Stadtrat beschloß eine Ergänzung zu dem rechtskräftigen BebauungsplanIn der Bächel, die zum Inhalt hat, daß auf den Flächen, die außerhalb der überbauten Zonen liegen, Nebenanlagen und Garagen nicht zugelassen werden. Anlaß für diese Entscheidung waren Bestrebungen von Anliegern der Von-Bodelschwingh-Straße, auf ihren Grundstücken zur Martin-Luther-Straße hin Garagen zu errichten.

Bei der Aufstellung des BebauungsplanesIn der Bächel waren diese Grundstücke nur über die Von-Bodelschwingh- Straße erschlossen.

Infolge des Kindergartenbaues wurde als Frschließungsstraße zum .Kindergarten die Martin-Luther-Straße ausgebaut. Diese Straße dient ausschließlich der Zuführung zum Kindergarten.

Die Anlieger der Martin-Luther-Straße wurden aus diesem Grunde auch nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Der Stadtrat war der Auffassung, daß zur Vermeidung von städtebaulichen Mißständen die Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes geboten ist.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I

Für den Bereich des Grundstückes, das ursprünglich zur Anla­ge eines Minigolfplatzes vorgesehen war, wurde der Be­bauungsplanHimmelfeld I durch den Stadtrat so geändert, daß eine eingeschossige Wohnbebauung mit höchstens zwei Wohneinheiten vorgesehen wird.

Bei der ursprünglichen Festsetzung des Bebauungsplanes hatte man in der Nähe des sich dort befindlichen Hotels eine Vor­behaltsfläche ausgewiesen,um die Anlegung einer Minigolf­anlage durch den Eigentümer des Hotels zu ermöglichen. Nachdem nun daran kein Interesse mehr besteht, kam.' man überein, daß es am sinnvollsten ist, das betreffende Grund­stück einer Bebauung zuzuführen.

Die überbaubare Fläche soll so groß wie möglich ausgewiesen werden. Es soll eine Doppelhausbauweise realisiert werden.

Im Bebauungsplan soll die Festsetzung getroffen werden, daß Flachdächer anzubringen sind.