Montabaur 12 / 19 / 78
Straßenbaumaßnahmen innerhalb der Ortslage etwa ab 1979 an (Ausbau der L 326 und K 1711.
Antrag an die Oberpostdirektion auf Aufnahme der Gemeinden des Buchfinkenlandes in das Fernsprechbuch des Westerwaldes
Der Rat beschloß ferner, einen Antrag an die OPD Koblenz zu stellen, um zu erreichen, daß die Fernsprechteilnehmer der Ortsgemeinde Horbach sowie der übrigen Buchfinkenland-Gemeinden in das örtliche Fernsprechbuch für die Ortsnetze des Westerwaldkreises aufgenommen werden. Darüber hinaus soll beantragt werden, die Fernsprechteilnehmer des Buchfinkenlandes in das Fernsprechbuch 15 (Koblenz) einzutragen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Antragstellung namens der Ortsgemeinde Horbach beauftragt.
Ausbesserungsarbeiteo am Brunnenweg
Die Anschaffung von Betonhochbordsteinen wurde beschlossen. Diese sollen anstelle der alten Hochbordsteine (Naturhochbordsteine) entlang dem Anwesen L. Jung versetzt werden, da der Grundstückseigentümer seine Verbundsteinpflasteranlage ordnungsgemäß an die Hochbordsteinanlage höhengleich versetzen will; dies jedoch bei den dort befindlichen Hochborden nicht möglich ist. Ein Ratsmitglied stellte den Antrag, in die Niederschrift aufzunehmen, daß der Rat in Zukunft generell so beschließt, Der Ortsbürgermeister wies darauf hin, daß dies nur eine Absichtserklärung sein könne, da der Rat von Fall zu Fall souverän neu zu entscheiden hätte.
Es könnten keinesfalls Entscheidungen des Rates im vorhinein festgelegt werden. Der Rat schloß sich der Meinung des Ortsbürgermeisters an. Ins Protokoll wurde lediglich eine Absichtserklärung aufgenommen, die jedoch anderslautende Entscheidungen nicht ausschließen kann.
Sitzungsgeld für den Umlegungsausschuß
Ein Kuriosum entstand, als über den Tagesordnungspunkt 6, „Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Sitzungsgeld für den Umlegungsausschuß für das NBG „Kleines Hühfeld“ zu entscheiden war. Hier stellte sich heraus, daß alle Ratsmitglieder entweder als Grundstückseigentümer oder als Mitglied dieses Ausschusses Sonderinteresse nach § 22 GemO hatten, so daß der Ortsbürgermeister hierüber allein zu entscheiden hatte.
Er entschied i.S. des Beschlußvorschlages, DM 10,-/Std. zu gewähren. Hiermit sind alle Aufwendungen einschließlich Fahrtkosten abgedeckt. Sofern einem Mitglied des Umlegungsausschusses durch die Teilnahme an einer Sitzung ein Verdienstausfall entsteht, erhält es diesen bei entsprechendem Nachweis in tatsächlicher Höhe zusätzlich ersetzt.
Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld“ wurde auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Beschlußfassung über die Ausschreibung der Arbeiten zur Neu- bzw. Umgestaltung des Friedhofes wurde vertagt, da vorher noch eine Ortsbesichtigung stattfinden soll.
Unter Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurden mehrere Bekanntmachungen und Anfragen besprochen.
Geburtstage im Monat Mai 1978
Herr Johannes Nipper, Vorm Tor 9, vollendet am 10.5.1978 sein 71. Geburtsjahr. Namens der Bürgerschaft der Ortsgemeinde Horbach herzlichen Glückwunsch.
Einebnung von Grabstellen auf dem Friedhof in Horbach
Gemäß § 8 der Satzung der Ortsgemeinde Horbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.5.1975 beträgt die Ruhefrist 30 Jahre. Wir geben hiermit bekannt, daß nachfolgend aufgeführte Grabstellen bis zum 1. Juni 1978 aufgehoben und eingeebnet werden :
Aloysia Girmann, geb. 25.11.1900, gestorben 29.11.1918 Heinrich Wolf, geb. 14.03.1904, gestorben 27.03 1928
Ludwig Wolf, geb. 24.10.1901, gestorben 01.03.1926
(Doppelgrabstelle)
Agnes Keul, geb, 30.11.1902, gestorben 09.07.1933
Anton Girmann geb, 21.05.1900, gestorben 16.11.1932
Elisabeth Keller geb. 09.07.1869, gestorben 12.04.1932
Die Einebnung erfolgt durch Bedienstete der Ortsgemeinde Horbach oder der Verbandsgemeinde Montabaur.
Horbach, 29.4.1978 Ortsgemeinde Horbach
Ortsgemeindeverwaltung gez. Unterschrift,Ortsbürgerm.
Platzkonzert des Verkehrsvereins
Am Sonntag, dem 21. Mai 7 8_ vormittags 10 Uhr veranstaltet der Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland sein traditionelles Platzkonzert im Ignatius Lötschert-Haus der Barmherzigen Brüder in Horbach. Es spielt wieder der Musikverein Heili- genroth unter der Leitung von Alois Beilesen. Alle Einwohner und Gäste des Buchfinkenlandes sowie die Heimbewohner und Erholungsgäste des Hauses sind zum Besuch herzlich eingeladen.
HÜBINGEN:
Die Gemeinde gratuliert recht herzlich zum Geburtstag
Frau Anna Schlosser geboren am 03.05.1892, 86 Jahre. Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.
Loring, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.4.1978
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 1978 beschlossen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat Niederelbert in seiner Sitzung vom 27. April 1978 den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 1978. Die Haushaltssatzung setzt die Endsummen des Haushaltsplanes wie folgt fest:
a) Verwaltungshaushalt 831.000,— DM
b) Vermögenshaushalt 917.000,—DM.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wurde auf 445.000,- DM festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite sind nicht veranschlagt.
Die Steuerhebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen :
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Kapital 320 v.H.
b) Mindeststeuer:
für Hausgewerbetreibende 6,— DM
für sonstige Gewerbetreibende 12,-DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,— DM
für den zweiten Hund 72,— DM
für jeden weiteren Hund 96,— DM.
Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 1978 beträgt 1.748.000,— DM. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr

