Montabaur 4/19/78
Wichtig für alle Manuskripteinsender!
Die Manuskripte müssen für die Ausgabe Montabaur Woche Nr. 20 spätestens am Freitag 12.5.78, 8.00 Uhr
bei der Sammelstelie abgegeben, oder bei der Post aufgeliefert sein. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr veröffentlicht werden.
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Öffentliche Bekanntmachungen
komm ••• schwimm mal >dor
im Hallen- und Freibad Montabaur.
Unkrautbekämpfung
Mit Beginn der diesjährigen Pflanzenwachstumsperiode stellt sich auch wieder der Unkrautwuchs ein. Die Bekämpfung des Unkrautes ist in der Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11.1973 (GVB1. S. 401) geregelt. Unkraut im Sinne des § 1 der Landesverordnung ist:
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Die Verwaltung informiert
Jugend sammelt für Jugend
Die Haus- und Straßensammlung .Jugend sammelt für Jugend“ findet vom 27. Mai - 4. Juni 1978 statt. Die Sammlung wird von den Jugendorganisationen durchgeführt.
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( / der Verbandsgemeinde Montabaur
V.
Gewöhnlicher Giersch Gemeine Quecke Weißes Straußkraut Flughafer
Morgenländisches Zackenschötchen
Gemeine Zaunwinde
Gemeine Pfeilkresse
Saat-Wucherblume
Acker-Kratzdistel
Acker-Winde
Seide-Arten
Franzosenkraut-Arten
Acker-Minze
Ästige Sommerwurz
Gemeine Pestwurz
Schilfsrohr
Wasser-Knöterich
Spieß-Knöterich
Kriechender Hahnenfuß
Echte Brombeere
Himbeere
Frühlings-Kreuzkraut Gemeines Kreuzkraut Gänsedistel-Arten Gemeiner Löwenzahn Huflattich Große Brennessel
Alle Grundstücksbesitzer und Verfügungsberechtigten sind nach § 1 der o.a. Landesverordnung zur Bekämpfung des Unkrautes verpflichtet.
Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvermehrung und Ausbreitung, die eine landschaftliche, gärtnerische oder forrtliche Nutzung und Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beeinträchtigt, verhindert wird.
Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Ortsgebiet gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so daß eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt
Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.10. 1975 (BGBl. I S. 2592).
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
Informationen in der Baumschule !
Führung durch das Forst-Arboretum mit über 120 Baumarten in Neuhäusel unter fachmännischer Anleitung am
Freitag, dem 12.5.1978, 17.00 Uhr Treffen: Die Teilnehmer treffen sich in Neuhäusel, am Park
platz in-der Nähe des Forstamtes Leiter: Eberhard Kern, Forstoberinspektor
Interessenten wollen sich bitte bei der Volkshochschule in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041 oder beim Forstrevier Neuhäusel, Tel. 02620/8618 anmelden.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 13. -15.5.1978 Montabaur:
Dr. Karl Schmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602/2770
Augst:
Dr, Weinsheimer, Neuhäusel, Tel 02620/338
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
14.5. Dr. Gilles, Meudt, Tel. 06435/1488
15.5. Dr. Kaufhold, Wallmerod Tel. 06435/1288
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12 00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 U f* FERNSPRECH AN SCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/ 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 0 2602/ 2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, V®r bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postsche amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

