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Montabaur 4/19/78

Wichtig für alle Manuskripteinsender!

Die Manuskripte müssen für die Ausgabe Montabaur Woche Nr. 20 spätestens am Freitag 12.5.78, 8.00 Uhr

bei der Sammelstelie abgegeben, oder bei der Post aufgeliefert sein. Später ein­gehende Unterlagen können nicht mehr veröffentlicht werden.

Öffentliche Bekanntmachungen

komm schwimm mal >dor

im Hallen- und Freibad Montabaur.

Unkrautbekämpfung

Mit Beginn der diesjährigen Pflanzenwachstumsperiode stellt sich auch wieder der Unkrautwuchs ein. Die Bekämpfung des Unkrautes ist in der Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11.1973 (GVB1. S. 401) gere­gelt. Unkraut im Sinne des § 1 der Landesverordnung ist:

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Die Verwaltung informiert

Jugend sammelt für Jugend

Die Haus- und Straßensammlung .Jugend sammelt für Jugend findet vom 27. Mai - 4. Juni 1978 statt. Die Sammlung wird von den Jugendorganisationen durchgeführt.

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( / der Verbandsgemeinde Montabaur

V.

Gewöhnlicher Giersch Gemeine Quecke Weißes Straußkraut Flughafer

Morgenländisches Zackenschötchen

Gemeine Zaunwinde

Gemeine Pfeilkresse

Saat-Wucherblume

Acker-Kratzdistel

Acker-Winde

Seide-Arten

Franzosenkraut-Arten

Acker-Minze

Ästige Sommerwurz

Gemeine Pestwurz

Schilfsrohr

Wasser-Knöterich

Spieß-Knöterich

Kriechender Hahnenfuß

Echte Brombeere

Himbeere

Frühlings-Kreuzkraut Gemeines Kreuzkraut Gänsedistel-Arten Gemeiner Löwenzahn Huflattich Große Brennessel

Alle Grundstücksbesitzer und Verfügungsberechtigten sind nach § 1 der o.a. Landesverordnung zur Bekämpfung des Unkrautes verpflichtet.

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvermeh­rung und Ausbreitung, die eine landschaftliche, gärtnerische oder forrtliche Nutzung und Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beeinträchtigt, verhindert wird.

Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Orts­gebiet gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so daß eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt

Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.10. 1975 (BGBl. I S. 2592).

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

Informationen in der Baumschule !

Führung durch das Forst-Arboretum mit über 120 Baumarten in Neuhäusel unter fachmännischer Anleitung am

Freitag, dem 12.5.1978, 17.00 Uhr Treffen: Die Teilnehmer treffen sich in Neuhäusel, am Park­

platz in-der Nähe des Forstamtes Leiter: Eberhard Kern, Forstoberinspektor

Interessenten wollen sich bitte bei der Volkshochschule in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041 oder beim Forstrevier Neuhäusel, Tel. 02620/8618 anmelden.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 13. -15.5.1978 Montabaur:

Dr. Karl Schmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602/2770

Augst:

Dr, Weinsheimer, Neuhäusel, Tel 02620/338

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen

14.5. Dr. Gilles, Meudt, Tel. 06435/1488

15.5. Dr. Kaufhold, Wallmerod Tel. 06435/1288

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12 00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 U f* FERNSPRECH AN SCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/ 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 0 2602/ 2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, V®r bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postsche amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.