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Fest ausgegebenen Formblätter bis spätestens 15. Mai bei Herrn Alois Neuroth oder einem der Festausschußmitglieder abzugeben. Wenn Sie bei dem Fest mithelfen möchten, jedoch kein Meldeformblatt erhalten haben, können Sie sich noch bis zum 15. Mai telefonisch bei Herrn Walter Frink (02602/2315) melden.
Herzlichen Glückwunsch den Geburtstagskindern im Mai
Herr Karl Romboy wird am 1. Mai 81 Jahre alt,
Herr Valentin Hohmann, wird am 7. Mai 77 Jahre alt,
Frau Emilie Stahlhofen geb. Schuckart wird am 10. Mai'74 Jahre alt,
Herr Johann Hahn, wird am 30. Mai 75 Jahre alt.
Zum Geburtstagsfeste wünsche ich im Namen der Gemeinde alles Gute und auch für weiterhin Glück und Gesundheit.
Frink, Ortsbürgermeister
Musikverein Holler e.V.
Waldfest mit Eintopfessen an Christi Himmelfahrt des MV Holler
Zum 10. Male veranstaltet der Musikverein Holler in diesem Jahr das Waldfest mit Eintopfessen. Außer der mittlerweile so beliebten Erbsensuppe mit Würstchen wird es in diesem Jahr noch einige andere delikate Speisen geben. Auch wird ein Bierzelt und ein Weinstand für das leibliche Wohl Sorge tragen.
Für die musikalische Unterhaltung, wird neben dem MV Holler auch der Spielmannszug Niederelbert, der Spielmannszug Nentershausen, der Fanfarenzug Weltersburg und der Fanfarenzug aus Salz, beitragen, so daß alle Gäste zufrieden sein werden.
Alle, die sich am Vatertag ein paar gemütliche und unterhaltsame Stunden machen möchten, sind recht herzlich eingeladen.
Beginn des Eintopfessens: 10,30 Uhr.
Beginn des Konzertes 11.00 Uhr.
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Freitag, dem 5. Mai 1978 ( um 20.00 Uhr in der Gaststätte Heibel, kleiner Saal statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „An der Kehl“
2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung einer Gebühr für die Benutzung des Grillplatzes.
3. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten
2. Beratung über den Ankauf von Grundstücken
3. Beratung und Beschlußfassung über einen einmaligen Zuschuß an einen Ortsverein
4. Personalangelegenheit
5. Beratung und Beschlußfassung über eine Bausache
6. Verschiedenes
5411 Holler, 24.4.78 Spitzhorn, I. Ortsbeigeordneter
Geburtstage im Monat Mai 1978
Reimann, Albert, Hauptstr. 31, wird am 5.5.78, 74 Jahre alt,
Klein, Johanna, Bergstr. 13, wird am 6.5.78, 79 Jahre alt,
Ross, Margarethe, Lahnstr.' 10, wird am 17,5.78’, 76 Jahre alt,
Pehl, Jakob, Lindenstr. 3, wird am 17.5.78, 72 Jahre alt,
Born, Jakob, Südstr. 14’, wird am 23.5.78’, 78 Jahre alt,
Pehl, August, Niederelberter Str. 11,wird am 25.5.78,74 Jahre alt,
Dahlem, Josef, Südstr. 4,’wird am 26.5.78, 76 Jahre alt, Weidenfeller Dominikus, Hauptstr. 33, wird am 31.5.78, 70 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.
I.V. Spitzhorn, 1.Ortsbeigeordneter
SV „Fortuna" Holler
Alte Herren-Mannschaft
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „ Rauzengarten“ der Ortsgemeinde Stahlhofen, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 5.4.1978 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungsplanes „Rauzengarten“ wird hier mit der Ortsgemeinde Stahlhofen gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen :
a) Planurkunde,
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. §12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S, 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöchen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigving verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ef kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,'
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG
Am Samstag, dem 29.4.1978,um 17.30 Uhr spielt die Alte-Herren- Mannschaft der Fortuna gegen die Elf aus Osterspay. Spielort: Osterspay . Abfahrt 16.45 Uhr ab Vereinslokal Heibel.
I. Mannschaft:
Die I. Mannschaft der Fortuna muß am Samstag, dem 29.4.78' um 15.00’ Uhr in Weidenhahn gegen den SV Weidenhahn antreten.
II. Mannschaft:
Die II’ Mannschaft beendet mit dem Heimspiel gegen den Nachbarn aus Montabaur die diesjährige Saison. Spielbeginn 13.00 Uhr in Holler.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 29
Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,12,13 Weg, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, Straße 25/1, 26, 27, 28, 29,

