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Montabaur 7 / 17 / 78

Gesamtinvestitionen

28 736,000,-

DM

laushaltsjahr 1977

5 242.000,-

DM

laushaltsjahr 1978

5.897,000,-

DM

laushaltsjahr 1979

6.024.000,-

DM

laushaltsjahr 1980

4.399.000,-

DM

laushaltsjahr 1981

4.095.000,-

DM

spätere Jahre

3.080.000,-

DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1 978 wird hiermit erteilt :

I.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 992 000, DM

II.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 2.126.300,- DM

der Stadt in.

78 IZu den estgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

ieordnung algende ig durch die m 13.4.

m

i,- DM I,- DM

I,- DM i,- DM

Haushalts-

igenshaus-

:setzt.

n wird auf

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

Hebesatz

220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz

270 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz

300 v.H,

b) nach der Lohnsumme

Hebesatz 500 v.H.

c) Mindeststeuer

jährlich

12,- DM

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S, 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 500 v.H, für das Haushaltsjahr 1978 erteilt, Montabaur, den 13.4,1978 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises ... n : .

Abt. la Az. 029/901-10 (L.S.) * V * R^ungsrat

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.5.1978 bis 10.5.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 19.4.1978 Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

(L.S.) gez. Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospi­talfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 vom 19.4.1978

L

Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungs­gesetzes vom 22.4.1966 (GVB1, S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17 ,5,1972 (GVB1. S.179) in Verbindung mit den §§95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.

1973 (GVB1, S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Krcisverwaltung des Westcr- waldkreises als Aufsichtsbehörde vom 13.4,1978 hiermit bekannt­gemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1,391.000,-DM

in der Ausgabe auf 1,391.000,DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 96 900, DM

in der Ausgabe auf 96.900, DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt,

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt,

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht,

II,-

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 werden gern. § 24 Abs, 2 der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14,12,1973 (GVB1. S, 419 ) keine Beden­ken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Montabaur, den 13,4,1978

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt, la Az, 029/801-10 ( L S )

_ In Vertretung:

gez, Dr, Löhr,

Regierungsrat

III,

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2,5.1978 bis 10.5.1978 von montags - donnerstags von 8,00 Uhr bis 12,30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16,30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 19.4.1978 Stadt Montabaur

(L.S.) ' gez.Mangels, Bürgermeister

das Haus-

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Frühlingsfest in Montabaur

vom 4. Mai bis 7. Mai 1978

Montabaur feiert von Donnerstag, dem 4. Mai bis Sonntag, dem 7. Mai 1978 sein Frühlingsfest auf der Eich­wiese.

Es bildet den Auftakt in einer Reihe von Veranstaltungen, die dieses Jahr die Stadt Montabaur ihrer Bevölke­rung und allen Besuchern bietet.

Verlosungen, Schießbuden, Imbiß­stände, Autoscooter, Amorbahn und viele andere Geschäfte sind vertreten.