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Montabaur 18 / 16 / 79

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 22.4. bis Samstag, den 29.4.1978

Do. 15.30 Uhr Kindermesse, Hl. M. f, Kath. Assmann geb, Entlein u. + Ang« (Stfg.)

Fr. 19.00 Uhr Amt für Peter Hies.

Sa. 18,30 Uhr Vorabendmesse Amt für die Pfarrgemeinde. Beichtgelegenheit:

bes, für das 5, Schuljahr Samstag um 17 Uhr für die Mädchen um 17.30 'Jhr für die Buben und nach der Vorabendmesse.

Firmunterricht:

Dienstag um 15 Uhr f«d, 4, Schuljahr in der Schule Donnerstag um 14.30 Uhr f.d. 5. Schuljahr in der Schule Donnerstag nach der Schulmesse 6, Schuljahr in der Kirche Freiag um 15 Uhr f.d. 7, Schuljahr in der Schule.

Gottesdienstordnung Kath. Kirchengemeinde Simmern

Am vergangenen Sonntag wurde die Festschrift zur 25, Wieder­kehr des Weihetages der St. Josefs-Kirche in Kadenbach , die einen umfangreichen Beitrag zur Baugeschichte der Augst- Kirchen enthält, vor der Simmerner Kirche zum Kauf angeboten. Alle Interessenten, die kein Geld bei sich hatten, können das Heft für 4,~ DM bei Kowalewski, Schulstr. 16, erwerben.

Ev. Kirchengemeinde Neuhäusel

So. 10,10 Uhr Hauptgottesdienst in Neuhäusel, Prädikant Stühn, Montabaur.

11,10 Uhr Kindergottesdienst«

Konfirmandenunterricht, Singkreis und Posaunenübungsstunden 1t. Plan.

Wir gratulieren

am 22.4. Herrn Paul Totzke, Hillscheid, Ringstr« 11a, zum 84. Geburtstag,

am 23,4. Frau Berta Helm, Arzbach, St« Josefs-Heim, zum 88. Geburtstag.

Ende des amtlichen Teils

D i e

informiert

Wenn man jetzt Rentner wird Neuregelungen ab 1. Juli 78

Auch wenn in letzter Zeit in den Massenmedien häufig vom » Krankenver­sicherungsbeitrag für Rentner « die Rede war,: Pflichtversicherte Rentner brauchen nach wie vor - zumindest für die nächsten Jahre - für ihre Kran­kenversicherung bei der AOK keinen eigenen Beitrag aufzubringen; ihren Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Rentenversicherungsträger.

Und wie wurde man bisher bei der AOK Renten-Mitglied ?

Ganz einfach: durch die Stellung des Rentenantrages und den Bezug der Rente; besondere Voraussetzungen waren nicht zu erfüllen. Das hatte zu­folge, daß jeder Bezieher einer Rente - von wenigen Ausnahmen abgese­hen - in die für ihn kostenfreie Krankenversicherung der Rentner gelangen konnte.

Das ändert sich ab 1. Juli 1978 grundlegend für Rentner, die nach diesem Zeitpunkt eine Rente beantragen und zwar infolge der dann einsetzenden Regelungen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes. » Au­tomatisch « werden dann nur noch Neurentner versichert, die eine soge­nannte Vorversicherungszeit nachweisen können. Sie (oder die Personen, aus deren Versicherung sie ihren Rentenanspruch ableiten, etwa bei Wit­wen und Waisen ) müssen während ihres Erwerbslebens mindestens die Hälfte der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflicht- oder frei­willig versichert gewesen sein. Dabei zählen nur die Jahre ab 1950. Bei der Ermittlung dieser Vorversicherungszeit werden unter bestimmten Voraus­setzungen aber auch Ehezeiten mit einem Mitglied der gesetzlichen Kran­kenversicherung angerechnet.

Personen,die nach dem 30. Juni 1978 oder zu einem späteren Zeitpunkt Rente beantragen und die Voraussetzungen über die Rentner-Pflichtmit­gliedschaft nach neuem Recht nicht erfüllen, können jedoch der AOKfrei- willig beitreten. Sie erhalten dafür einen Beitragszuschuß der Rentenver­sicherung. Er beträgt 11 % der Rente.

Haben Sie weitere Fragen, so helfen Ihnen die AOK-Mitarbeiter gern.

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