Montabaur 9/16/78
Hinweis für die Friedhofsbesucher
In letzter Zeit wurde festgestellt, daß bei Beerdigungen ein Großteil der motorisierten Friedhofsbesucher den geteerten Feldweg zum Friedhof als Zu- und Abfahrt benutzt, obwohl die Möglichkeit besteht, über die Bundesstraße zum Parkplatz am Friedhof zu gelangen.
Da durch diese Verhaltensweise die Sicherheit der Fußgänger erheblich gefährdet wird, werden die Autofahrer gebeten, in Zukunft nur noch die Bundesstraße als Zufahrt zum Friedhof zu benutzen.
Gleichzeitig werden alle Eigentümer bzw. mit der Pflege von Grabstätten beauftragten Personen darauf hingewiesen, daß von der Ortsgemeinde in den nächsten Tagen die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine vorgenommen wird.
Da die Ortsgemeinde gehalten ist, festgestellte Mängel der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde zu melden, wird gebeten, die Grabsteine bereits selbst zu überprüfen und festgestellte Schäden umgehend zu beseitigen.
Eulberg, Ortsbürgermeister.
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für Belange der Verteidigung in den Gemarkungen Heiligenroth und Obererbach zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehrverwaltung) hat das Bundesvermögensamt Koblenz gemäß § 11 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz - LBG) vom 23.2.1957 (BGBl. I S. 134 ) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung und gemäß § 38 LBG zugleich den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigten Grundstücksflächen gestellt.
Von der Maßnahme werden folgende Grundstücke berührt:
Flur: Flurst. Größe qm In ^ ns P ruch 7 Grundbuch
Nr. mhme Band: Blatt
in qm
GEMARKUNG HEILIGENROTH
49 99 3966 590 Heiligenroth
4 190 A
Eigentümer: Wilhelm Peter Meurer, Neustr. 2,
5431 Heiligenroth.
GEMARKUNG HEILIGENROTH
48 134 1070 360 Heiligenroth
20 889
Eigentümer: Artur Krebs, Rheinstr. 18, 5431 Heiligenroth GEMARKUNG OBERERBACH
16 27 1912 240 23 820
Eigentümer: Helmut Schardt, Heinrich-Ebener-Str. 20 7000 Stuttgart-Bad Cannstatt
Gemäß § 33, 38 und 44 LBG ist der Planprüfungs-, Besitzein- weisungs- und Entschädigungstermin auf
Donnerstag, den 18.5.1978, nachmittags um 15.00 Uhr im Sitzungszimmer, III. Stock, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
Rathaus, 5430 Montabaur, anberaumt worden.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, daß das Verfahren auch dann fortgeführt werden kann, wenn die Beteiligten zu der mündlichen Verhandlung nicht erscheinen oder nicht ordnungsgemäß
vertreten sind. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Einwendungen gegen die Maßnahme spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben sind Nach diesem Zeitpunkt vorgebrachte Einwendungen und Anträge werden nicht mehr berücksichtigt; dies gilt auch für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Az. 413 - 11 - 1/78
Siegel 5400 Koblenz, den 10,4.1978
Bezirksregierui'.g Koblenz
I.A. gez. Wirtz
Haushaltssatzung 1978 beschlossen
Der Ortsgemeinderat Heüigenroth beschloß in seiner Sitzung am 4,4 1978 die Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1978,
Das Gesamthaushaltsvolumen des Jahres 1978 beträgt 2.859.000,- DM. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.321.000,- DM und auf den Vermögenshaushalt 1.538.000,=
DM.
Während zum Vergleichszeitraurri 1977 die laufenden Einnahmen um 152.000,- DM anstiegen, erhöhen sich die laufenden Ausgaben von 1977 auf 1978 nur um 74.000,- DM. Um den Unterschiedsbetrag von 78.000,- DM erhöht sich die freie Finanzspitze gegenüber dem Vorjahr. Sfe beträgt für 1978 nunmehr 291.000,- DM.
Diese sprunghafte Aufwärtsentwicklung ist insbesondere aufgrund der positiven Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes zurückzuführen.
Durch die Inangriffnahme des seit Jahren geplanten Turnhallenbaues fällt in den Jahren 1978 und 1979 das Volumen des Vermögenshaushaltes relativ hoch aus. In diesen beiden Jahren sollen Investitionsausgaben von insgesamt 3.021.000,- DM getätigt werden. Trotz der vorgesehenen Finanzierung eines Sportplatzes mit 500.000,= DM im Jahre 1980 wird es voraussichtlich möglich sein, bereits ab 1980 auf den 1979 aufzunehmenden Kredit neben der ordentlichen Tügung erhebliche Sondertilgungen zu leisten.
Die freien Finanzspitzen der Jahre
1979 240.000,- DM Überschuß
1980 148,000,- DM Überschuß
1981 188.000,- DM Überschuß
bescheinigen der Ortsgemeinde Heiligenroth eine sehr gute Leistungsfähigkeit.
Gemeindebücherei Heiligenroth
Am Dienstag, dem 25.4, ( ist keine Bücherausgabe. Ab kommender Woche ist die Bücherausgabe freitags von 14.30'bis 16.30 Uhr erstmals am 28.4.78'.
Liebe Kinder, Jugendliche und Erwachsene!
Machen Sie bitte von der Bücherei regen Gebrauch. J eder Leser ist herzlich 'willkommen.
RUPPACH-GOLDHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Montag, 24. April 1978, 20.00 Uhr in der Gaststätte Herzmann statt.
TAGESORDNUNG I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Satzung über die Benutzung des Kinderspielplatzes .
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Vertrag mit dem Kirmesschausteller Pfeiffer, Limburg.
3. Stellungnahme zur Neukonzeption der Deutschen Bundesbahn - Umstellung von Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung.
4. Verschiedenes.

