Montabaur 7 / 15 / 78
beraten und sich im Grunde dafür ausgesprochen, einen Sarg- bzw. Friedhofswagen sowie zur Grabausschmückung sogenannte Grabmatten anzuschaffen. Es ging jetzt lediglich noch um die Frage, für welches Modell und welche Garnitur Grabmatten man sich entscheiden sollte.
Angesichts des umfangreichen Prospektmaterials fiel die Entscheidung dem Rat nicht leicht. Schließlich entschied man sich mit knapper Mehrheit für den dem Preis nach günstigeren Friedhofswagen und beschloß, eine Garnitur Grabmatten in Kunstgras-Ausführung anzukaufen. Nach dem Wunsch des Rates sollen jedoch vor Bestellung des Friedhofswagens noch einige Fragen mit der Herstellerfirma geklärt werden.
Sicherungsmaßnahmen an der Böschung am Sportplatz sowie die evtl. Herstellung eines Lärmschutzwalles im Baugebiet „Lampertsloch“ entlang der B 49 waren weitere Punkte der Erörterung im Ortsgemeinderat. Während der Rat das Projekt eines Lärmschutzwalles mit Rücksicht auf den möglicherweise in naher Zukunft zu erwartenden Bau der Umgehungsstraße als überholt fallen ließ, sprach er sich für Sicherungsmaßnahmen an der Böschung am Sportplatz in der kostengünstigsten Form aus.
Als besonders wichtiges Beratungsthema stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung der Ankauf eines Schleppers mit Zusatzgeräten für den Gemeindearbeiter. Der Rat war sich bereits in vergangenen Sitzungen darin einig geworden, daß dem Gemeindearbeiter bei der Vielfältigkeit und dem Umfang der von ihm zu erle- digenden Arbeiten unbedingt ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden muß.
Im Februar 1978 fand sodann auf dem Kirmesplatz durch eine Lieferfirma eine unverbindliche Vorführung statt, bei der dem Ortsgemeinderat 2 Schleppermodelle im Einsatz (Schneeräumung etc.) gezeigt wurden.
Nach Information über die vorliegenden Kosten- und Zusatzangebote durch den Ortsbürgermeister beschloß der Rat die Anschaffung eines Schleppers Modell Park 60. Um eine möglichst vielseitige Verwendbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten, soll der Schlepper nach dem Beschluß des Rates mit einem Schneeräumschild, einem Sand-Salz-Streugeräte, einem Zwischenachs- sichelmäher und einem Einachsanhänger ausgerüstet werden. Außerdem soll das Fahrzeug ein Standart-Schlepperverdeck erhalten.
Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Gemeinderat sodann über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Neuhäusel für die Rechnungsjahre 1970 - 1977 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt. Nach Erläuterung der Einzelfeststellungen verwies der Ortsbürgermeister auf die im Bericht enthaltene Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses, in der zum Ausdruck kommt, daß die Finanzverhältnisse der Gemeinde als geordnet angesehen werden können und zu erwarten ist, sofern sich gegenüber den bisherigen Rechnungsergebnissen keine wesentlichen Änderungen ergeben, daß die Gemeinde in der Lage ist, auch künftig ihre laufenden Verpflichtugen zu erfüllen und darüber hinaus noch einen größeren Teil ihrer Investitionsausgaben aus fortdauernden Einnahmen zu finanzieren.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befaßte sich der Ortsgemeinderat mit der Errichtung zusätzlicher Straßenleuchten. Hierzu hatte der Bauausschuß bereits vorher in einer Ortsbegehung wichtige Vorarbeit geleistet und dem Rat eine Empfehlung unterbreitet, wo nach seiner Ansicht vordringlich Straßenleuchten installiert werden sollten. Bei der Fülle der vorliegenden Wünsche mußte sich der Rat notgedrungen schon aus finanziellen Gründen bescheiden und konnte nicht alle Anregungen und Wünsche befriedigen. Der Rat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und beschloß die Errichtung weiterer Straßenleuchten an den nach seiner Ansicht vordringlichsten Standorten, nämlich an der Treppe neben der Fußgängerunterführung und in der Gartenstraße sowie im sogenannten Kohlenweg
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel ist ein Ring mit eingraviertem Vornamen als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann den Ring bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverw.Neuhäusel abholen. Hümmerich,Obgm!
SIMMERN:
Verkehrs- und Verschönerungsverein e.V.
Wir laden nochmals herzlich zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 14.4.1978 um 20 Uhr im Gasthaus Fischer ein,
Im Hinblick auf das bevorstehende Hüttenfest am 30.4. / 1.5,78 bitten wir alle Mitglieder und Freunde des Vereins um pünktliches Erscheinen.
Pfarrgemeinderat
Fahrt zum Limburger Dom am 15.4.1978
Der Pfarrgemeinderat lädt die Jugendlichen der Gemeinde zu einer Busfahrt zum Limburger Dom ein, Abfahrt am 15.4,78 um 13.00 Uhr ab Dorfplatz. Rückkehr gegen 19,30 Uhr.
Unter sachkundiger Führung werden besichtigt: der Dom, der Domschatz und die Limburger Altstadt.
Anmeldung bis spätestens Freitag, 14. April 1978_bei A. Kuwa- lewski,
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BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Um- und Ausbau der Friedhofswege / Neugestaltung der Friedhofsanlagen
Die Ortsgemeinde Horbach beabsichtigt auf Grund entsprechender Planungen und Beschlüsse des Ortsgemeinderates in diesem Jahr die Friedhofswege und -anlagen zu erneuern und um- bzw. auszubauen. Es kommen zur Ausführung:
a) Ausbau der Friedhofswege mit Verbundsteinpflaster
b) Einfassung der Wege mit Beton-Rasenbordsteinen
c) Entfernung von Ziersträuchern und Umgestaltung der Anlagen
Diese Arbeiten sollen in eigener Regie durchgeführt werden. Daher bittet die Ortsgemeinde Horbach interessierte Bürger, die sich an der Ausführung der Arbeiten beteiligen wollen, sich umgehend, spätestens bis zum
20. April 1978
beim Ortsbürgermeister zu melden. Diese Arbeiten werden entlohnt. Auskünfte hierüber erteilt der Ortsbürgermeister.
HÜBINGEN:
Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf „ Ober dem Dorf"
Der Ortsgemeinderat Hübingen befaßte sich in seiner Sitzung am 6.4.1978 mit den Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf“, die der Gemeinderat zum Teil akzeptierte, zum Teil aber auch zurückwies, weil sie seinen Planungsabsichten widersprechen.
Wegfall der Bürgerbeteiligung bei der Änderung des Bebauungsplanes „ Im Grund und Boden"
Die Ratsmitglieder beschlossen, daß von der Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 4 BBauG bei der Änderung des Bebauungsplanes „Im Grund und Boden“, hinsichtlich der Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich der Flurstücke Nr. 12/1 und 12/2, Flur 6, sowie der teilweisen Einbeziehung des Weges Nr. 27 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes abgesehen wird, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Anschaffung eines Müllcontainers auf dem Friedhof
Der Ortsgemeinderat beschloß ab 1. Mai 1978 einen Müllcontainer aufzustellen. Die Kostenbeträgen 1.032,- DM pro Jahr, Der Container wird wöchentlich geleert. Er soll im Sommer am Friedhof und im Winter an der Gemeindehalle aufgestellt werden.

