Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/14/78

Öffentliche Bekanntmachungen

Kulturamt Westerburg

Akt.Z. 4.66.40

Flurbereinigung; hier: Anlage von Schutz- und Gehölzpflanzun­gen im Rahmen landespflegerischer Maßnahmen,

Bezug: Schadensfeststellungen.

In den letzten Jahren wurden in ansteigendem Maße schwere, teilweise vernichtende Spritzschäden an Boden- und Klimaschutz­pflanzungen (Windschutzpflanzungen), welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt worden sind, festgestellt, Diese Schäden werden vorwiegend im Frühjahr verursacht beim unsachgemäßen Einsatz chemischer Unkrautbekämpfungsmittel in den an die Pflanzungen nachbarlich angrenzenden Getreideanbauflächen.

Besonders in der angrenzenden Nachbarschaft zu den obenge­nannten Pflanzungen ist es notwendig, gegeignete Spritzpräpa­rate zu verwenden und deren Einsatz den jeweiligen Anwen­dungsvorschriften entsprechend durchzuführen. Besondere Be­achtung muß während der Dauer der Spritzarbeiten der Wind­richtung gelten, (Spritzung nur bei Windruhe oder abgewandter Windrichtung), Die Arbeit in der Nähe der Pflanzungen darf nur mit niedrigem oder gemindertem Spritzdruck und bei ge­ringer Fahrgeschwindigkeit des Spritzgerätes erfolgen. Ein aus­reichender Abstand von den Pflanzungen ist einzuhalten. Schließlich ist bei Wintergetreide ein früher Spritztermin ange­zeigt.

Die an den Pflanzungen verursachten Spritzschäden sind jeder­zeit zweifelsfrei nachzuweisen, Sie können jedoch selbst durch aufwendige Maßnahmen nur teilweise gemildert werden, häufig ist eine Neuanlage erforderlich.

Die hohen Kosten für Ersatz und Folgemaßnahmen hat der Schadensverursacher zu tragen. Darauf wird besonders hingewie­sen.

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 8. April 1978, vorm. 10.00 Uhr soll in der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

Eine StereokompaktanlageTS 2502,bestehend aus Plattenspieler, Radio und Stereo-Cassettentonband Schneider sowie 4 Lautsprecherboxen mit je 25 Watt.

Kauth,

Obergerichtsvollzieher

Öffentliche Bekanntmachung des Bez.-Schornsteinfegermeisters

Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feue­rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dezember 1972, werden ab 24. April 1978 in Stahlhofen und anschließend in Horressen

a_n^_ Ölheizungen überprüft.

Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte nach Möglichkeit seine Anlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt, Montabaur, den 4. April 1978

Solbach, Bez.Schomsteinfeger- meister

Bodennutzungserhebung 1978

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. 1 S. 3161 ) > findet in diesem Jahr wieder die allgemeine ßodcnnutzungsvorerhebung sowie eine repräsentative Boden- nutzungshaupterhebung statt.

Beide Erhebungen werden zusammen, und zwar in der Zeit vot Mitte April bis Anfang Mai durchgeführt.

Die Erhebungen erfassen

99

die Bodenflächen,

den Rechtsgrund ihres Besitzes,

ihre Nutzung nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,

99

die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und -gruppen.

Angaben über die Bodenflächen, den Rechtsgrund ihres Besitzt sowie die Hauptnutzungs- und Kulturarten sind von allen Aus-

kunftsp nichtigen

zu machen.

Die Nutzung des Ackerlandes wird dagegen repräsentativ erho­ben, d.h. es wird hierzu nur ein relativ kleiner, nach Stichprobe]

methodischen Grundsätzen ausgewählter Teil der Auskunfts­pflichtigen befragt.

Auskunftspflichtige, die keinen Erhebungsbogen erhalten, wer­den gebeten, diesen bei der örtlichen Verwaltung anzufordem,

Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächenab 0,5 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sowie solche mit Gesamtflächen unter 0,5 ha oder ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen, wenn bestimm te Erzeugungseinheiten vorhanden sind (z.B. Erwerbsgarten-, -obst- oder -weinbaubetriebe unter 0,5 ha Gesamtfläche).

Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfino liehen Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Weiterleitung an die fachlich zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder ist in § 17 des Gesetzes ohne Nennung des Namens des Befragten zugelass Sie dürfen jedoch zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 8./9.April 1978 Montabaur

Dr. Karl Schmidt, Montabaur,

Tel. 02602/2770

Augst:

Dr. Bärthol, Neuhäusel

Tel. 02620/8010

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Wächter, Welschneudorf

Tel, 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen

Dr. Gilles, Meudt,

- Hundsangen

Tel 06435/1488

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldu»

Dr. Löhr, Bismarckstr, 32, Bad Marienberg,

Tel. 02661/5683

Dr, Stolz, Kleiner Markt 17,

Montabaur, Tel. 02602/3215

Dr. Peter Kramann, Westwaldstr. 4

Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624/2437

Apothekendienst:

von Samstag, 8.4. bis 14.4.1978 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Großer Markt

Tel. 02602/5061

Fortsetzung der Bereitschaftsdienste auf Seite 5 1

DlfcNSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG» Rathau», Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Elchwiese}, Montag, Mittwoch bis Freitag 0.00 bis 12.00, Dienstag 0.00 bis 12.00, 16.00 bis 16.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 16.30 Uhr, Mittwoch 14 00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 0.00 bis 12.00 Uhr FE8NSPRECHANSCHLQSSE Verbandsgemelndeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver tvindsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dlenstschluß» siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE» Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.