Montabaur 2/14/78
Öffentliche Bekanntmachungen
Kulturamt Westerburg
Akt.Z. 4.66.40
Flurbereinigung; hier: Anlage von Schutz- und Gehölzpflanzungen im Rahmen landespflegerischer Maßnahmen,
Bezug: Schadensfeststellungen.
In den letzten Jahren wurden in ansteigendem Maße schwere, teilweise vernichtende Spritzschäden an Boden- und Klimaschutzpflanzungen (Windschutzpflanzungen), welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt worden sind, festgestellt, Diese Schäden werden vorwiegend im Frühjahr verursacht beim unsachgemäßen Einsatz chemischer Unkrautbekämpfungsmittel in den an die Pflanzungen nachbarlich angrenzenden Getreideanbauflächen.
Besonders in der angrenzenden Nachbarschaft zu den obengenannten Pflanzungen ist es notwendig, gegeignete Spritzpräparate zu verwenden und deren Einsatz den jeweiligen Anwendungsvorschriften entsprechend durchzuführen. Besondere Beachtung muß während der Dauer der Spritzarbeiten der Windrichtung gelten, (Spritzung nur bei Windruhe oder abgewandter Windrichtung), Die Arbeit in der Nähe der Pflanzungen darf nur mit niedrigem oder gemindertem Spritzdruck und bei geringer Fahrgeschwindigkeit des Spritzgerätes erfolgen. Ein ausreichender Abstand von den Pflanzungen ist einzuhalten. Schließlich ist bei Wintergetreide ein früher Spritztermin angezeigt.
Die an den Pflanzungen verursachten Spritzschäden sind jederzeit zweifelsfrei nachzuweisen, Sie können jedoch selbst durch aufwendige Maßnahmen nur teilweise gemildert werden, häufig ist eine Neuanlage erforderlich.
Die hohen Kosten für Ersatz und Folgemaßnahmen hat der Schadensverursacher zu tragen. Darauf wird besonders hingewiesen.
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 8. April 1978, vorm. 10.00 Uhr soll in der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:
Eine Stereokompaktanlage „TS 2502“,bestehend aus Plattenspieler, Radio und Stereo-Cassettentonband „Schneider“ sowie 4 Lautsprecherboxen mit je 25 Watt.
Kauth,
Obergerichtsvollzieher
Öffentliche Bekanntmachung des Bez.-Schornsteinfegermeisters
Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dezember 1972, werden ab 24. April 1978 in Stahlhofen und anschließend in Horressen
a_n^_ Ölheizungen überprüft.
Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte nach Möglichkeit seine Anlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt, Montabaur, den 4. April 1978
Solbach, Bez.Schomsteinfeger- meister
Bodennutzungserhebung 1978
Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. 1 S. 3161 ) > findet in diesem Jahr wieder die allgemeine ßodcnnutzungsvorerhebung sowie eine repräsentative Boden- nutzungshaupterhebung statt.
Beide Erhebungen werden zusammen, und zwar in der Zeit vot Mitte April bis Anfang Mai durchgeführt.
Die Erhebungen erfassen
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die Bodenflächen,
den Rechtsgrund ihres Besitzes,
ihre Nutzung nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,
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die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und -gruppen.
Angaben über die Bodenflächen, den Rechtsgrund ihres Besitzt sowie die Hauptnutzungs- und Kulturarten sind von allen Aus-
kunftsp nichtigen
zu machen.
Die Nutzung des Ackerlandes wird dagegen repräsentativ erhoben, d.h. es wird hierzu nur ein relativ kleiner, nach Stichprobe]
methodischen Grundsätzen ausgewählter Teil der Auskunftspflichtigen befragt.
Auskunftspflichtige, die keinen Erhebungsbogen erhalten, werden gebeten, diesen bei der örtlichen Verwaltung anzufordem,
Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächenab 0,5 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sowie solche mit Gesamtflächen unter 0,5 ha oder ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen, wenn bestimm te Erzeugungseinheiten vorhanden sind (z.B. Erwerbsgarten-, -obst- oder -weinbaubetriebe unter 0,5 ha Gesamtfläche).
Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfino liehen Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Weiterleitung an die fachlich zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder ist in § 17 des Gesetzes ohne Nennung des Namens des Befragten zugelass Sie dürfen jedoch zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 8./9.April 1978 Montabaur
Dr. Karl Schmidt, Montabaur,
Tel. 02602/2770
Augst:
Dr. Bärthol, Neuhäusel
Tel. 02620/8010
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf
Tel, 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen
Dr. Gilles, Meudt,
- Hundsangen
Tel 06435/1488
Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldu»
Dr. Löhr, Bismarckstr, 32, Bad Marienberg,
Tel. 02661/5683
Dr, Stolz, Kleiner Markt 17,
Montabaur, Tel. 02602/3215
Dr. Peter Kramann, Westwaldstr. 4
Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624/2437
Apothekendienst:
von Samstag, 8.4. bis 14.4.1978 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Großer Markt
Tel. 02602/5061
Fortsetzung der Bereitschaftsdienste auf Seite 5 1
DlfcNSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG» Rathau», Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Elchwiese}, Montag, Mittwoch bis Freitag 0.00 bis 12.00, Dienstag 0.00 bis 12.00, 16.00 bis 16.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 16.30 Uhr, Mittwoch 14 00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 0.00 bis 12.00 Uhr FE8NSPRECHANSCHLQSSE Verbandsgemelndeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver tvindsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dlenstschluß» siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE» Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

