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dontabaur 7/9/78
I 60 OO Uhr C-Jugend Horressen E/E gegen Maischeid in Mai-
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jonntag, den 5,3.
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„00 Uhr B-Jugend Horressen E/E in Maischeid. i„00 Uhr A-Jugend, vermutlich Nachholspiel gegen Niederneber / Melsbach.
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A/esterwaldverein wandert
i^m Sonntag, dem 5. März, wandert der Zweigverein Monta- >aur von Nentershausen über den Wanderweg 5 und über Issel- ach, Wirzenborn nach Montabaur.
tbfahrt mit Bus vom Haus Selker um 10 Uhr, Wanderstrecke twa 13 Kilometer,
IVest-Yoga-Kreis
Jnser nächster Übungsabend iat am 9.378 um 19„30 Uhr im rumkeller der Realschule,
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ÄjEILIGENROTH:
{Einladung zur Bürgerversammlung
Die gern, § 16 GemO jährlich einzuberufende Bürgerversamm- ung findet für die Ortsgemeinde Heiligenroth
am Montag, dem 13, März 1978, 20.00 Uhr in der Gaststätte Neuroth statt.
in dieser Bürgerversammlung , zu der ich alle Einwohner und Bürger der Ortsgemeinde Heiligenroth höflich einlade, werden illgemeine Fragen aus dem örtlichen Bereich erörtert,
5431 Heiligenroth, 28. Februar 1978 - Manns, Ortsbürgermeister
euer Stromanschluß für den Kirmesplatz
Da aufgrund der neuen VDE-Sicherheitsbestimmungen ab 1979 chaustellergeschäfte, Festzelte oder andere „fliegende Bauten“ aur noch mit Strom versorgt werden können, wenn die Ge- l 8 un 8 meinden Anschlüsse bereithalten, die diesen Sicherheitsbe - Bes “ Stimmungen entsprechen, beschloß der Ortsgemeinderat, die Errichtung eines neuen Stromanschlusses auf dem Kirmesplatz. Die Kosten hierfür betragen nach dem Angebot der Kevag 3.080,- DM.
erunj qj c R a t sm jtglieder beschlossen außerdem :
I»« die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Vogelsang“,
die Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Verbandsgemeinde Montabaur über die Nutzung gemeindeeigener bebauter Grundstücke nach der Aufgaben-Übergangs-Verordnung,
außerdem wurde über eine Neuregelung der Nachmittagsfahrt zum Kindergarten Ruppach diskutiert. Die Beschlußfassung wurde bis zur Klärung einiger Detailfragen auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
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MGV „Cacilia" Ruppach-Goldhausen
Für kommenden Samstag, dem 4,3.1978,um 20.00 Uhr sind die Frauen aller aktiven und passiven Mitglieder zu einer Besprechung wegen unseres Sängerfestes in das Vereinslokal Herzmann eingeladen, ebenfalls der Festausschuß.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
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Mitteilung des Forstamtes Neuhäusel
Gemäß den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes (BJG) vom 29,9.1976 § 15 (1) und den Ergänzungen im Landesjagdgesetz bedarf es zum Sammeln von Abwurfstangen (Rotwild) der schriftlichen Erlaubnis des jeweiligen J agdausübungsberechtigten. Eine Aneignung von Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis fällt gern, BJG § 19 (17) unter die sachlichen Verbote und kann gern, BJG § 39 (5) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet werden.
Unter Hinweis auf diese Bestimmungen ist das Sammeln von Abwurfstangen im Bereich des Staatswaldes des Forstamtes Neuhäusel ab 1,2,78 ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Interessenten für das Sammeln von Abwurfstangen wenden sich an das Forstamt in 5411 Neuhäusel.
Gleichzeitig wird auf die Bestimmungen des BJG § 19 a (Beunruhigen von Wild) und des Landesforstgesetzes (LFG) vom 2,2. 1977 § 11 (3) hingewiesen, wonach das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Waldgrundstücken (einschl. zugehöriger Wege), auf denen Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird, verboten ist.
Jagdverpachtung Jagdrevier Eitelborn II
1. Die Jagdpachtbedingungen für die Verpachtung des Jagdreviers Eitelborn II liegen in der Zeit vom 10,3,1978 - 30.3,1978, - 30.3.1978 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, während der Dienststunden öffentlich aus,
2, Ausschreibung
der Jagdverpachtung des Jagdbezirks Eitelbom II
Die Jagdnutzung des Jagdbezirks Eitelborn II wird ab 1,4.1978
für die Dauer von 12 J ahren verpachtet.
Es handelt sich um ein ca, 311 Hektar großes Hochwildrevier, welches sich aus 218,8 Hektar Wald und 92,2 Hektar Feld zusammensetzt.
Der Abschußplan sah für das Jagdrevier jeweils in den Jagdjahren 1976 und 1977 vor:
1/2 2b-Hirsch, 1 2c=Hirsch, 2 weibl, Stücke, 1, la-Rehbock, 1 2b=Rehbock, 4 weibl, Stücke,
Die Besichtigung des Jagdbezirkes ist nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Revierbeamten, Forstoberinspektor Kern, 5411 Neuhäusel, Tel. 02620 / 8618 möglich.
Die Pachtbedingungen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, 5430 Montabaur während der Dienststunden eingesehen bzw, gegen Einsendung einer Schutzgebühr von 5,— DM auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Montabaur, BLZ 572 510 10, Kto, 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur, angefordert werden.
Die Gebote sind mit der Aufschrift „Ausschreibung Jagdbezirk Eitelborn II“ an die Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu senden.
Die Eröffnung der Gebote erfolgt am Donnerstag, dem 30,3, 1978. um 15,30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Montabaur.
Reusch, I. Beigeordneter,
Kindergartenverband Simmern / Neuhäusel Elternversammlung 7.3.1978
Der Kindergartenverband veranstaltet am 4, Juni dieses Jahres zum 2. Male ein Sommerfest, Die ersten Vorbereitungen sollen in einer Elternversammlung am Dienstag, dem 7.3.1978, abends 20,00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens getroffen werden.
Alle Eltern der Kindergattenkinder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

