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Montabaur 5/9/78

Fries geb. Birenfeld, Hedwig, Montabaur, Alleestr, 4, reb. 1.9.1912

Beckmann, Peter Josef, Horbach, Altenheim, geb. 13.1.1896 Diedert, Josef, Nentershausen, Poststr. 9, geb. 1.2.1907 Schröder geb. Schmidt, Elisabetha, Großholbach, Limburger jtr. 1, geb, 8.12.1888

Ortseifen geb. Kraus, Helena MT-Wirzenborn, Kapellenstr. 7 ,eb. 2.12.1900

&HESCHLIESSUNGEN

.udwig, Lutz Peter MT-Horressen, Auf der Heide 1 Aidwig geb. Kasper, Karin, MT-Horressen, Auf der Heide 1

iberth, Franz-Josef, Montabaur, Ruwerstr. 3 iberth geb. Reusch, Beate, Montabaur, Ruwerstr. 3

Aus den Gemeinden

Öl

MONTABAUR

Iml

Jericht über die Sitzung des Stadtrates am 23. Febr. 1978 [Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

£)er Stadtrat genehmigte durch einstimmige Beschlüsse folgende Iberplanmäßige Ausgaben :

ij) 5.000,- DM für Wasserverbrauch in den öffentlichen Bedürf­nisanstalten;

b) 6.210,- DM Erstattung von Lohnkosten an den städtischen Bauhof für Reparaturarbeiten, die städtische Arbeiter in den städtischen Häusern durchgeführt haben (bei den städtischen Häusern handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen i.S. d. § 12 GemHVO);

<j) 11.300,- DM Lohnkostenerstattung an die Verbandsgemeinde für den Einsatz von Arbeitskräften der Verbandsgemeinde im Bereich der städtischen Häuser;

cj) 9.050,- DM Lohnkostenerstattung des Hospitalfonds Monta­baur (Altenheim) an die Stadt und die Verbandsgemeinde für die Inanspruchnahme von Arbeitskräften zur Ausführung von Arbeiten im Bereich des Altenheimes;

8.700,- DM 25%iger Anteil der Stadt an den Ausgaben der Verbandsgemeinde Montabaur zur Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),

Der Kostenanstieg beruht hauptsächlich auf der Erhöhung der Regelsätze.

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebau» ungsplanesPeterstor II" in der Stadt Montabaur

ifür einen Teilbereich der Gelbachstraße und der Peterstorstraße , Ratten in der Vergangenheit zwei Grundstückseigentümer kon­krete Bauabsichten geäußert. Die entsprechenden Baugesuche ®aren seinerzeit zunächst zurückgestellt worden, da die Ver­kehrsplanung noch nicht abgeschlossen und somit noch kein Gesamteindruck in der städtebaulichen Entwicklung in diesem gereich vorhanden war. Aus diesem Grunde wurde eine Ver- ähderungssperre erlassen.

Zwischenzeitlich hatte der zuständige Bauausschuß dem vorlie­genden Planentwurf zugestimmt und auch schon gewisse grund­sätzliche Überlegungen über die Einzelheiten einer späteren Bebauung angestellt.

Der Stadtrat hatte nun die Aufstellung dieses Bebauungsplanes zw beschließen, wobei noch keinerlei konkrete Einzelheiten 4 es Planinhaltes im einzelnen festzulegen waren.

i der ausführlichen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt urden von seiten der CDU-Fraktion folgende Hinweise bzw.

Anregungen gegeben:

Unabhängig davon, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt der kon­krete Planinhalt noch nicht festzulegen ist, haben die Beratun­gen im Bauausschuß ergeben, daß vorläufig eine 3-geschossige Bauweise mit Penthaus vorzusehen ist, Es sollen zunächst in einem maßstabsgetreuen Modell die städtebaulichen Auswir­kungen dieser geplangen Bauvorhaben bei Berücksichtigung dieser Bauweise aufgezeigt werden, Ergibt sich dabei, daß eine 4-geschossige Bauweise mit Penthaus keine negativen Auswirkungen nach sich zieht, sollte eine entsprechende Än­derung des Bebauungsplanes erfolgen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr Hütte, führte weiter aus, daß die Erschließung des Gebietes durch eine private Stichstraße auf keinen Fall, gegenüber der Joseph- Kehrein-Schule erfolgen sollte , Eine Gefährdung der Schulkin­der sei in diesem Fall nicht auszuschließen. Eine entsprechende Festlegung solle in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Der Vorsitzende erwiderte, daß eine private Erschließung nicht in einen Bebauungsplan aufgenommen werden sollte, da hier­durch eine Vorgabe erfolge, die möglicherweise eine künftige bauliche Nutzung beeinträchtigen könne. Es sei im übrigen dem Bauherrn später möglich, an jeder Stelle durch Anlegung einer Toreinfahrt eine Zuwegung zu schaffen, wobei dann na­türlich die Sicherheitsbelange der Schulkinder zu berücksichti­gen seien.

Herr Dr. Hütte gab eine Anregung der Schulleitung der Joseph- Kehrein-Schule weiter, daß die Bürgersteige an der Gelbachstraße entsprechend breit vorzusehen sind, Im Hinblick auf die große Zahl der Schüler, welche diese Bürgersteige täglich benutzen, sollte unbedingt eine entsprechende Festlegung im Bebauungs­plan erfolgen. Der Vorsitzende erwiderte, daß eine solche Ver­breiterung der Bürgersteige nur zu Lasten der angrenzenden Grundstückseigentümer erfolgen könne und deswegen im Be­bauungsplan entsprechend gekennzeichnet sein müsse. Im übri­gen werde die endgültige Festlegung der notwendigen Verkehrs­fläche nach Abschluß des Verfahrens der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungs­plan erfolgen,

Herr Dr. Hütte regte weiterhin an, das Grundstück des ehema­ligen Wasserwirtschaftsamtes in den Bebauungsplan aufzuneh­men und die entsprechenden Parzellen in den Aufstellungs­beschluß einzubeziehen. Diese Fläche würde für spätere Ver­kehrserschließungsmaßnahmen benötigt.

Der Absicht eines Bauherren, auch den südlichen Teil des Pla­nungsgebietes zu bebauen, war der Bauausschuß seinerzeit nicht gefolgt. Sollten jedoch im Rahmen der Bürgerbeteiligung derar­tige Bedenken und Anregungen von Ausschuß und Stadtrat anerkannt werden, ist es möglich, eine entsprechende Verschie­bung der Baumasse noch in den Bebauungsplan einzuarbeiten,

Nach ausführlicher Diskussion beschloß der Stadtrat für den Bereich der Grundstücke

Flur 1 Flurstücke 2690/2 tlw, 179/19, 165/6, 80/6, 163/6, 3265/2, 3265/3,

Flur 49, Flurstücke 1, 2/1,4, 5, 23 tlw, Straße, 22 Straße,

21 tlw, Straße, 14 einen Bebauungsplan aufzustellen, der die BezeichnungPeterstor II erhält.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem vor­liegenden Plan gekennzeichnet.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verfahren nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes einzuleiten,

Nach dem Aufstellungsbeschluß erfolgen die gesetzlich vorge­schriebene Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Innerhalb dieses Verfahrens können die betroffenen Grund­stückseigentümer ihre Bedenken und Anregungen konkretisieren und vortragen» Über diese vorgetragenen Änderungswünsche haben Bauausschuß und Stadtrat abschließend zu beraten.

Erst nach Beendigung dieses Verfahrens ist die endgültige Kon­zeption des Bebauungsplanes zu erarbeiten und dieser Plan als Satzung zu beschließen.