Montabaur 5/9/78
Fries geb. Birenfeld, Hedwig, Montabaur, Alleestr, 4, reb. 1.9.1912
Beckmann, Peter Josef, Horbach, Altenheim, geb. 13.1.1896 Diedert, Josef, Nentershausen, Poststr. 9, geb. 1.2.1907 Schröder geb. Schmidt, Elisabetha, Großholbach, Limburger jtr. 1, geb, 8.12.1888
Ortseifen geb. Kraus, Helena MT-Wirzenborn, Kapellenstr. 7 ,eb. 2.12.1900
&HESCHLIESSUNGEN
.udwig, Lutz Peter MT-Horressen, Auf der Heide 1 Aidwig geb. Kasper, Karin, MT-Horressen, Auf der Heide 1
iberth, Franz-Josef, Montabaur, Ruwerstr. 3 iberth geb. Reusch, Beate, Montabaur, Ruwerstr. 3
Aus den Gemeinden
Öl
MONTABAUR
Iml
Jericht über die Sitzung des Stadtrates am 23. Febr. 1978 [Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
£)er Stadtrat genehmigte durch einstimmige Beschlüsse folgende Iberplanmäßige Ausgaben :
ij) 5.000,- DM für Wasserverbrauch in den öffentlichen Bedürfnisanstalten;
b) 6.210,- DM Erstattung von Lohnkosten an den städtischen Bauhof für Reparaturarbeiten, die städtische Arbeiter in den städtischen Häusern durchgeführt haben (bei den städtischen Häusern handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen i.S. d. § 12 GemHVO);
<j) 11.300,- DM Lohnkostenerstattung an die Verbandsgemeinde für den Einsatz von Arbeitskräften der Verbandsgemeinde im Bereich der städtischen Häuser;
cj) 9.050,- DM Lohnkostenerstattung des Hospitalfonds Montabaur (Altenheim) an die Stadt und die Verbandsgemeinde für die Inanspruchnahme von Arbeitskräften zur Ausführung von Arbeiten im Bereich des Altenheimes;
8.700,- DM 25%iger Anteil der Stadt an den Ausgaben der Verbandsgemeinde Montabaur zur Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),
Der Kostenanstieg beruht hauptsächlich auf der Erhöhung der Regelsätze.
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebau» ungsplanes „Peterstor II" in der Stadt Montabaur
ifür einen Teilbereich der Gelbachstraße und der Peterstorstraße , Ratten in der Vergangenheit zwei Grundstückseigentümer konkrete Bauabsichten geäußert. Die entsprechenden Baugesuche ®aren seinerzeit zunächst zurückgestellt worden, da die Verkehrsplanung noch nicht abgeschlossen und somit noch kein Gesamteindruck in der städtebaulichen Entwicklung in diesem gereich vorhanden war. Aus diesem Grunde wurde eine Ver- ähderungssperre erlassen.
Zwischenzeitlich hatte der zuständige Bauausschuß dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt und auch schon gewisse grundsätzliche Überlegungen über die Einzelheiten einer späteren Bebauung angestellt.
Der Stadtrat hatte nun die Aufstellung dieses Bebauungsplanes zw beschließen, wobei noch keinerlei konkrete Einzelheiten 4 es Planinhaltes im einzelnen festzulegen waren.
i der ausführlichen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt urden von seiten der CDU-Fraktion folgende Hinweise bzw.
Anregungen gegeben:
Unabhängig davon, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt der konkrete Planinhalt noch nicht festzulegen ist, haben die Beratungen im Bauausschuß ergeben, daß vorläufig eine 3-geschossige Bauweise mit Penthaus vorzusehen ist, Es sollen zunächst in einem maßstabsgetreuen Modell die städtebaulichen Auswirkungen dieser geplangen Bauvorhaben bei Berücksichtigung dieser Bauweise aufgezeigt werden, Ergibt sich dabei, daß eine 4-geschossige Bauweise mit Penthaus keine negativen Auswirkungen nach sich zieht, sollte eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr Hütte, führte weiter aus, daß die Erschließung des Gebietes durch eine private Stichstraße auf keinen Fall, gegenüber der Joseph- Kehrein-Schule erfolgen sollte , Eine Gefährdung der Schulkinder sei in diesem Fall nicht auszuschließen. Eine entsprechende Festlegung solle in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der Vorsitzende erwiderte, daß eine private Erschließung nicht in einen Bebauungsplan aufgenommen werden sollte, da hierdurch eine Vorgabe erfolge, die möglicherweise eine künftige bauliche Nutzung beeinträchtigen könne. Es sei im übrigen dem Bauherrn später möglich, an jeder Stelle durch Anlegung einer Toreinfahrt eine Zuwegung zu schaffen, wobei dann natürlich die Sicherheitsbelange der Schulkinder zu berücksichtigen seien.
Herr Dr. Hütte gab eine Anregung der Schulleitung der Joseph- Kehrein-Schule weiter, daß die Bürgersteige an der Gelbachstraße entsprechend breit vorzusehen sind, Im Hinblick auf die große Zahl der Schüler, welche diese Bürgersteige täglich benutzen, sollte unbedingt eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan erfolgen. Der Vorsitzende erwiderte, daß eine solche Verbreiterung der Bürgersteige nur zu Lasten der angrenzenden Grundstückseigentümer erfolgen könne und deswegen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet sein müsse. Im übrigen werde die endgültige Festlegung der notwendigen Verkehrsfläche nach Abschluß des Verfahrens der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplan erfolgen,
Herr Dr. Hütte regte weiterhin an, das Grundstück des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes in den Bebauungsplan aufzunehmen und die entsprechenden Parzellen in den Aufstellungsbeschluß einzubeziehen. Diese Fläche würde für spätere Verkehrserschließungsmaßnahmen benötigt.
Der Absicht eines Bauherren, auch den südlichen Teil des Planungsgebietes zu bebauen, war der Bauausschuß seinerzeit nicht gefolgt. Sollten jedoch im Rahmen der Bürgerbeteiligung derartige Bedenken und Anregungen von Ausschuß und Stadtrat anerkannt werden, ist es möglich, eine entsprechende Verschiebung der Baumasse noch in den Bebauungsplan einzuarbeiten,
Nach ausführlicher Diskussion beschloß der Stadtrat für den Bereich der Grundstücke
Flur 1 Flurstücke 2690/2 tlw, 179/19, 165/6, 80/6, 163/6, 3265/2, 3265/3,
Flur 49, Flurstücke 1, 2/1,4, 5, 23 tlw, Straße, 22 Straße,
21 tlw, Straße, 14 einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Bezeichnung „Peterstor II“ erhält.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem vorliegenden Plan gekennzeichnet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verfahren nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes einzuleiten,
Nach dem Aufstellungsbeschluß erfolgen die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Innerhalb dieses Verfahrens können die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Bedenken und Anregungen konkretisieren und vortragen» Über diese vorgetragenen Änderungswünsche haben Bauausschuß und Stadtrat abschließend zu beraten.
Erst nach Beendigung dieses Verfahrens ist die endgültige Konzeption des Bebauungsplanes zu erarbeiten und dieser Plan als Satzung zu beschließen.

