Montabaur 2/9/78
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandsgemeindewerkes Montabaur
Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30.3.1933 (RGBl. I S. 180) hat die mit der Prüfung des Verbandsgemeindewerkes Montabaur beauftragte „Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz“ das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31.12.1975 wie folgt festgestellt:
Eröffnungsbilanz zum 1. Jan. 1975
„ Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften“.
Die Vorschriften der Aufgabenübergangsverordnung wurden beachtet.
Jahresabschluß zum 31. Dez. 1975
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften.“
Im übrigen werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes durch nicht die vollen Aufwendungen deckenden Tarife beeinträchtigt.
5430 Montabaur, den 22. Februar 1978
Verbandsgemeindewerk Montabaur In Vertretung: gez. Reusch,
I. Beigeordneter.
Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversiche * rungen im März 1978
Die Beratungsbeamten der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Speyer und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin halten die nächsten. Sprechtage wie folgt:
Für die Arbeiter einschl. selbständigen Handwerker
in Höhr-Grenzhausen
am Montag, dem 6.3.1978, von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus in Montabaur
am Dienstag, dem 7.3.1978
von 8.30 - 12.00 Uhr im Kreishaus, Peter-Altmeier- Platz, Erdgeschoß, Sitzungssaal 3,
in Wallmerod
am Dienstag, dem 7.3.1978.
von 14,00 - 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung ,
in Wirges
am Freitag, dem 10.3.1978, von 8.30 - 12.00 Uhr im Rathaus
FÜR DIE ANGESTELLTEN
in Montabaur
am Montag, dem 6.3.1978, und am Montag, dem 20.3.1978 jeweils von 8.45 - 12.00 Uhr und
von 13.00 - 15.00 Uhr (siehe Anmerkung) im Kreishaus
Peter-Altmeier-Platz, Erdgeschoß,-Sitzungssaal 3. ANMERKUNG:
Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind rechtzeitig vor dem Termin beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung vorzunehmen.'
Die Versicherten werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen,
Montabaur, den 20. Februar 1978
Der Vorsitzende des Versicherung* amtes des Westerwaldkreises I.V. gez, Nink I
öffentliche Bekanntmachung B
Terminsbestimmung I
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch E von Horressen Band 11 Blatt 519 eingetragenen, nachstehend! bezeichneten Grundstücke B
am DIENSTAG, dem 21. März 1978, 14.00 Uhr |
an der Gerichtsstelle Montabaur, Banhofstr. 47, |
Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - |
versteigert werden.
Lfd.Nr. 1 Flur 9 Flurstücke 988
Wiese in der Schneewiese, 3. Gewann 7,46 ai
lfd.Nr. 2 Flur 9 Flurstück 1945/5
Ackerland Trunkenborn, 3. Gewann 10,12 a ar
Verkehrswerte: 560,- DM, und 1.215,- DM.
Der Versteigerungsvermerk ist am 7.6.1977 in das Grundbuc eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals die Fuchs Anlagen KG in Ransbach-Baumbach eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Rf im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Vertei lung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin ein genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem K Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe ■ des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu I Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. B
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Z behörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung od einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigern! erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Fischer, Rechtspfleger
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 4. März 1978, vorm. 11.00 Uhr, sollen i Ort und Stelle in Freilingen, Treffpunkt: 10.45 Uhr an der Kreissparkasse in Freilingen, öffentlich meistbietend nur ge Barzahlung versteigert werden :
1. 1 Lkw „Daimler-Benz“ (offener Kasten) Erstzulassung am 20.6.1966, TÜV 12/77, 100 PS, Typ L 710,
2. 1 Atlas-Ladegerät (Greifer ), Typ AK 1400,
Baujahr 15*67.
Kauth, Obergerichtsvollzieher.
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausan, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)
Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

