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LH

Montabaur 10/8/78

MGVCäcilia" Horbach

Am Freitag, dem 24. Februar 1978 fällt die Chorprobe wegen Er­krankung des Dirigenten aus.

HÜBINGEN:

Brennholzversteigerung

Die diesjährige Brennholzversteigerung findet am Samstag, dem 4. März 1978 statt. Treffpunkt der Käufer um 10 Uhr am Unteren Fußberg. Loring, Ortsbürgermeister

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EISBACHGEMEINDEN

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Kindergarten Ruppach-Goldhausen

Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen nimmt ab sofort Neu­anmeldungen zur Aufnahme an. Es werden Kinder im Alter von 3 - 5 Jahren aus folgenden Ortsgemeinden aufgenommen: Boden, Großholbach, Girod, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder am 27. oder 28. Februar in der Öffnungszeit von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr im Kindergarten Ruppach-Goldhausen anzumelden.

GIROD - KLEINHOLBACH Das Amtsgericht

8K 30/77

TERMINSBESTIMMUNG

GR0SSH0LBACH

5430 Montabaur 28.0kt. 1977

Auf Antrag des Landwirts Josef Arnold Herborn, Hauptstr. 1, 5431 Großholbach, sollen zur Aufhebung der Gemeinschaft im Wege der Zwangsvollstreckung die im Grundbuch von

a) Großholbach, Band 1, Blatt 22

b) Kleinholbach, Band 3, Blatt 72 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke

am Dienstag, dem 7. März 1978, 14.00 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungssaal Nr. 6 versteigert werden.

a) Großholbach Blatt 22:

lfd.Nr. 9 Flur 6 Flurstück 475 Wiese im Eisei, 3.Gew. 6,70 ar lfd.Nr. 10 Flur 16 Flurstück 1656 Acker vor dem Pfaffenbusch, 2. Gewann 7,68 ar,

lfd.Nr. 11 Flur 23 Flurstück 2285 Acker auf der Ham­bach, 1. Gewann 21,24 ar,

lfd.nr. 14 Flur 5, Flurstück 385 Wiese oben in der Klengelwies, 1. Gew. 4,44 ar

lfd.Nr. 15 Flur 11 Flurstück 1049 Acker unter dem Bauemweg, 1. Gewann 3,95 ar

Ifd.Nc. 16 Flur 16, Flurstück 1680 Acker vor dem Pfaffenbusch, 4. Gew. 8,71 ar

lfd.Nr. 17, Flur 28, Flurstück 56 Acker auf dem Despel 13,96 ar

b) Kleinholbach, Blatt 72:

lfd.Nt 1 Flur 21, Flurstück 1848 Acker Sommerheide,

1. Gewann 6,88 ar j

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.5.1977 in Blatt 22, am 23.6.1977 in Blatt 72 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Landwirt Josef Herborn in Groß­holbach eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Be­rechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden.

Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im

geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor deren Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäfts­stelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zu­behörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.

Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Siegel Fischer, Rechtspfleger

GIROD:

Generalversammlung des MGVConcordia" 1909

Die diesjährige Generalversammlung des MGVConcordia

1909 Girod, findet am Samstag, dem 25. Februar 1978, 20 Uhr, im Vereinslokal Meurer statt.

Unter anderem stehen Neuwahlen auf der Tagesordnung.

Alle Mitglieder sind zu dieser Versammlung recht herzlich einge­laden.

Preisskat des MGVConcordia" 1909 Girod

Am Freitag, dem 3. März 1978, 19.30 Uhr, findet im Saale Meu­rer, Girod, ein Preisskat statt.

1. Preis 100,- DM

2. Preis 60,- DM,

3. Preis 30,-DM. sowie weitere Sachpreise.

Alle Skatfreunde sind schon heute recht herzlich eingeladen.

HEILBERSCHEID:

Freiw. Feuerwehr Heilberscheid

Am Freitag, dem 24.2.78,um 20 Uhr findet in der Gaststätte Zum Eisbachtal unsere Jahreshauptversammlung statt.

Offentl. Bekanntmachung des Bez. Schornsteinfegermeisters

Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feue­rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dezember 1972, werden ab 27. Februar 1978 in der Ortsgemeinde Heilberscheid alle Ölheizungen überprüft.

Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Anlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt.

Montabaur, den 19.2.1978

Solbach,

Bez .Schornsteinfegern! eister

NENTERSHAUSEN:

Friedhof ist kein Spielplatz

Erwachsene haben beobachtet und der Gemeinde gemeldet, daß Kinder das Dach der neuen Friedhofshalle besteigen, um Film­helden aus Kriegs- und Gangsterfilmen nachzuahmen. Dies ist der Gipfel der Ungezogenheit,

Werden solche Übeltäter namentlich festgestellt, so müssen die Erziehungsberechtigten mit empfindlichen Strafen rechnen.

Das Friedhofsgelände ist kein Abenteuerspielplatz.

Kindern ist es untersagt, das Friedhofsgelände ohne Aufsichtsper­son zu betreten.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger werden gebeten, festgestellte Verstöße gegen die Friedhofsordnung sofort bei der Gemeinde zu melden, um so die gesamte Anlage vor Schaden zu bewahren, und die Schadensverursacher einer gerechten Strafe zuzuführen. Das Gleiche gilt für das sonstige Gemeindegut.