Montabaur 8 / 8 / 78
a) Keramikingenieur Dieter Wirth, Schulstr. 6, 5431 Ruppach- Goldhausen,
b) Keramikingenieur Friedhelm Wirt, Poststr. 29, 5433 Siershahn,
c) Ehefrau Willi Lixenfeld, Sieglinde geb. Wirth, Schulstr. 4,
6251 Wilsenroth,
d) Witwe Eduard Fasel, Maria Ottilie geb. Wirth ,5431 Ruppach- Goldhausen,
e) Ehefrau Herbert Gerlach, Emilie geb. Wirth, 5431 Ruppach- Goldhausen,
f) Witwe Walter Wirth, Agathe geb. Wirth, 5431 Ruppach-Gold- hausen,
g) Herr Johann Werner Wirth, Sauertal 12, 5430 Montabaur
h) Ehefrau Willi Gerlach, Agnes geb. Wirth, 5431 Ruppach- Goldhausen,
i) Ehefrau Aloys Wirth, Maria geb. Wirth, 5431 Ruppach-Goldhausen,
j) Frau Rosa Wirth, 5431 Ruppach-Goldhausen,
k) Herr Rudolf Meurer, 5431 Ruppach-Goldhausen,
l) Ehefrau Theo Wirth, Hildegard geb. Meurer, 5431 Ruppach- Goldhausen,
m) Ehefrau Werner Sturm, Maria Gisela geb. Meurer, 5431 Ruppach- Goldhausen
n) Ehefrau Silvester Ärger, Luzia geb. Meurer, 5431 Ruppach- Goldhausen
o) Ehefrau Ägidius Ehl, Ursula geb. Meurer, 5431 Ruppach- Goldhausen,
p) Ehefrau Walter Breuer, Hedwig geb. Meurer, 5431 Ruppach- Goldhausen,
qu) Ehefrau Werner Köllig, Antonia Waltrudis geb. Meurer,
5431 Ruppach-Goldhausen,
r) Ehefrau Ludwig Ehl, Alice geb. Meurer, 5431 Berod
s) Ehefrau Walter Gerlach, Maria Hedwig geb.Wirth, 5431 Ruppach- Goldhausen,
t) Herr Albert Wirth, 5431 Ruppach-Goldhausen -als Miteigentümer in Erbengemeinschaft -
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Geizleichter, Rechtspfleger
Siegel
Rd
AUGST
Augst-Schule
Untersuchung der Schulneulinge 1978 von Eitelborn und Neuhäusel
Am Dienstag, dem 7. März 1978, werden die Schulneulinge aus Neuhäusel und Eitelbom von einem Arzt des Gesundheitsamtes Montabaur in der Augst-Schule Neuhäusel untersucht.
Wir erwarten:
die Kinder aus Neuhäusel um 14.00 Uhr, die Kinder aus Eitelbom um 14.30 Uhr.
Becker, Rektor
EITELBORN:
Aus der Arbeit des Rates
Zur 1. öffentlichen Ratssitzung im Jahre 1978 trafen sich die Mitglieder des Rates der Gemeinde Eitelborn am Dienstag, dem 14. Februar 1978 im Gemeindehaus.
Es galt eine umfangreiche Tagesordnung abzuwickeln.
Dank der vorbereitenden Arbeiten in den vorherigen Sitzungen und auch einzelnen Fraktionsbesprechungen, waren größere Diskussionen und Erläuterungen nicht mehr erforderlich.
Darlehensaufnahme stand im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Aufnahme eines Kommunaldarlehens.
Bedingt durch den immer wieder erhoffteruund bis dato durch f welche Gründe auch immer nicht erfolgten Eingangs der Er- schließungskosten und der trotzdem vorgenommenen Ausfüh- | rung weiterer notwendiger Maßnahmen war die Gemeinde gehalten, zur Bereinigung ihres Vermögenshaushaltes einen Kredit ' aufzunehmen, der überwiegend als Zwischenfinanzierung gedacht ist.
Wenn auch die derzeitige Geidmarktlage äußerst günstige Darlehensaufnahmen anbietet, so war man dennoch der Meinung, auch in Zukunft Kreditaufnahmen nur als Ausnahmefinanzie- j rungsmöglichkeit anzusehen. i
Erfreulich , daß die finanzielle Entwicklung der Gemeinde in den letzten Jahren diesen weiteren Schuldendienst ohne große Konsequenzen verkraften kann.
Die vorgesehenen Investitionen werden auch in den kommen- j den Jahren hierdurch nicht eingeschränkt werden. !
Bebauungsplan „Struthfeld" wird geändert " 1
Die gleichfalls anstehende Bebauungsplanänderung „Struthfeld“» war, da sie nur eine Bauparzelle betrifft, genau so schnell f
verabschiedet, wie die Beratung über die Nutzungsvereinbarung . mit der Verbandsgemeinde hinsichtlich der Verwendung des Feuerwehrhauses, zumal hier lediglich das vertraglich geregelt wurde, was schon seit Jahren beanstandungslos praktiziert J wurde.
Helfensteinstraße bleibt weiter teilweise gesperrt
Allgemeine Enttäuschung machte sich breit, als der Vorsitzen-i de den Rat von der gerichtlichen Entscheidung über die weitere j Duldung der teilweisen Sperrung der Helfensteinstraße unter- 4 richtete, zumal der Zeitpunkt der Beseitigung dieses Engpasses m auch in nächster Zeit nicht in Sicht ist. 1
Patenschaft mit der Stabskompanie der Panzerbrigade 14 wird | gegründet 1
Recht lebhaft wurde die Beratung, als es darum ging, das bisher* bestehende freundschaftliche Verhältnis mit der Stabskompanie! der Panzerbrigade 14 in eine Patenschaft umzuwandeln. S
Erfreulich sei hier festgestellt, daß der Rat einstimmig diese Be-j ziehung wünscht, zumal, wie die Vergangenheit gezeigt hat, I nur positive Aspekte mit unseren Partnern zu vermerken sind.
Zeitpunkt der offiziellen Veranstaltung werden zwischen dem Kompaniechef und dem Ortsbürgermeister noch abgesprochen.
Bereits bei dieser Gelegenheit wird die Bevölkerung unseres Ortes schon gebeten, diese Beziehungen tatkräftig zu unterstützen und ihren Beitrag zum geselligen, partnerschaftlichen Zusammenleben mit unseren Freunden von der Stabskompanie zu leisten.
Nicht nur die Mitglieder dieser Abteilung wissen es Ihnen zu danken.
Zuschußbetrag für Schulfahrten wird angepaßt
Eine seit Jahren empfundene ungerechte Behandlung der Kinder, die außerhalb unseres Ortes ihre Schule besuchen, wurde endlich ausgeräumt.
Künftig werden die Schülerinnen und Schüler weiterführender oder anderer Schulen hinsichtlich der Zuschußbewilliginjg für Klassenfahrten usw. denen der „Augst-Schulkinder“ gleichgestellt.

