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Amtsblatt il

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der Verbandsgemeinde Montabaur yj_£|Lq?

und der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

FREITAG, den 24. Februar 1978

Nummer: 8

Jahrgang 6

Deine Lohnsteuerkarte 1977 wird dringend benötigt!

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

wußten Sie schon, welch großer Wert Ihrer Lohnsteuerkarte 1977 für Ihre Stadt bzw. Orts­gemeinde zukommt?

Lassen Sie mich bitte hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.

Die Städte und Gemeinden sind am Einkommensteueraufkommen beteiligt. Entscheiden­den Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurück­gegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuer-

£ karten 1977 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der von 1981 bis

I 1983 geltenden Schlüsselzahlen bilden.

i Durch jede zurückgegebene Lohnsteuerkarte 1977 wird eine Verbesserung dieser Schlüs- j selzahlen erreicht.

Was ist zu tun ?

Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohn- , steuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.

1 Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung sei- | ner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Er ist sonst I mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Gemeinde für die Erfül- \ lung ihrer A ufgaben angewiesen ist.

|

: Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1977 sind,

| diese umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbands- j Gemeindeverwaltung übersenden oder ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.

i

- Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es i Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

i

Verbandsgemeindeverwaltung

I. V. /)

I. Beigeordneter