Amtsblatt il
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der Verbandsgemeinde Montabaur yj_£|Lq?
und der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
FREITAG, den 24. Februar 1978
Nummer: 8
Jahrgang 6
Deine Lohnsteuerkarte 1977 wird dringend benötigt!
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
wußten Sie schon, welch großer Wert Ihrer Lohnsteuerkarte 1977 für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde zukommt?
Lassen Sie mich bitte hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.
Die Städte und Gemeinden sind am Einkommensteueraufkommen beteiligt. Entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuer-
£ karten 1977 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der von 1981 bis
I 1983 geltenden Schlüsselzahlen bilden.
i Durch jede zurückgegebene Lohnsteuerkarte 1977 wird eine Verbesserung dieser Schlüs- j selzahlen erreicht.
Was ist zu tun ?
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohn- , steuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
1 Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung sei- | ner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Er ist sonst I mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Gemeinde für die Erfül- \ lung ihrer A ufgaben angewiesen ist.
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: Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1977 sind,
| diese umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbands- j Gemeindeverwaltung übersenden oder ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
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- Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es i Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
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Verbandsgemeindeverwaltung
I. V. /)
I. Beigeordneter

