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Montabaur 11/7/78

Grundschule Girod Schuleinschreibung 1978

Die Anmeldung der Schulanfänger 1978 findet am Donnerstag, 23.2.1978, in den Wohnorten des Schulbereiches statt , und zwar in

Boden, Schulgebäude 15.00 Uhr,

Heiligenroth, Schulgebäude 14.00 Uhr,

Großholbach , Schulgebäude 14.00 Uhr,

Ruppach-Goldhausen, Schulgebäude 15.00 Uhr,

Girod , Schulgebäude 16.00 Uhr.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1978 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1978 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn sie die für den Schul­besuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Bei der Anmeldung bitte Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und Pockenimpfausweis vorlegen. (Die Kinder brauchen nicht mitgebracht zu werden).

Zum Schulaufnahmetest und zur ärztlichen Untersuchung der Schulneulinge wird an dieser Stelle noch zu späteren Zeitpunkten gesondert eingeladen.

Kaffei, Schulleiter i.V.

Freiw. Feuerwehr Girod

Liebe Feuerwehrkameraden

am 11.3.1978, 20.00 Uhr, findet im Saale Schönberger unsere Jahreshauptversammlung statt. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich der Vorstand der Versammlung eine Satzungsänderung vorzuschlagen. Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Abends zu garantieren, haben wir beschlossen, die neu ausge­arbeitete Satzung im voraus auszulegen. Damit jedem Feuerwehr­kameraden die Einsichtnahme ermöglicht wird, liegt die Satzung in der Zeit vom 18.2.bis 5.3.1978 an folgenden Stellen aus:

1. In der Gastwirtschaft Krekel

2. in der Gastwirtschaft Schönberger (Anschlagtafel)

3. in der Gastwirtschaft Höhn,

4. beim Wehrführer B. Reßmann

5. beim stellvertr. Wehrführer J. Schöpping.

6. am Bürgermeisteramt in Griod,

7. Alle Feuerwehrkameraden, denen es nicht möglich ist, an den vorgenannten Auslagestellen Einsicht zu nehmen, können sich ein Satzungsexemplar beim Wehrführer abholen.

Änderungswünsche sind schriftlich beim Wehrführer Reßmann einzureichen.

Der eingereichte Änderungsantrag muß die Änderung als solche und eine kurze Begründung enthalten.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir schon auf die Wichtigkeit dieser Jahreshauptversammlung verweisen und um vollzähliges Erscheinen bitten.

Schützen Vereinsmeisterschaft

An diesem Wochenende trägt der Schützenverein Punkt 12 seine Vereinsmeisterschaften aus. Alle Mitglieder sind dazu eingeladen. Geschossen wird wie folgt:

Fr. 17.2.78

20.00 Uhr Luftgewehr und Luftpistole für Schützen- und Alters­klasse,

.18.2.78 16.00 Uhr Luftgewehr für Schüler, Jugend und Junioren.

Wir wünschen allen Teilnehmern einen guten Schuß.

GORGESHAUSEN:

Offentl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Freitag, dem 24. Februar 1978 um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung: I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen zur BebauungsplanänderungIm Strichen (GE-MI) Anlegung einer Stichstraße -

2. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Im Strichen (GE-MI) als Satzung gern. § 10 BBauG - Anle­gung einer Stichstraße -

3. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung eines Stromanschlusses aufgrund der neuen VDE-Sicherheits- bestimmungen.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Einstellung von,Wald-

facharbeitern. (

2. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 14.2.78 Herz, Ortsbürgermeister.

Bericht und Stellungnahme zu den Fragen der Bürgerversamm­lung

Zu der diesjährigen Bürgerversammlung, die am Mittwoch, dem 25.1.1978, im Gasthaus Baumgart) stattfand, waren außer den 9. Ratsmitgliedern noch weitere 25 interessierte Einwohner erschienen. Nach den einführenden Erklärungen von Ortsbürger­meister Herz wurde zunächst erörtert, daß sich das Bebauungs­planverfahren ,,Im Strichen II verzögert hat. Hierzu ist festzu­stellen, daß dieser Bebauungsplan seit einigen Jahren rechtsver - bindlich ist, und 1976 das gesetzliche Umlegungsverfahren begonnen hat. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Widersprüche eingegangen, die u.a. eine Änderung des Bebauungsplanes erfor­derten, die das Verfahren unweigerlich verzögern.

Zwischenzeitlich sind die Grundstücke jedoch vermessen, so daß das Umlegungsverfahren wohl in ca. einem Vierteljahr rechtskräftig sein dürfte, und dieses Gebiet dann bebaut werden kann.

Des weiteren wurde vorgebracht, daß der Ausbau derLange­straße längst fällig sei. Es wird hierzu mitgeteilt, daß die Aus­schreibung zum Ausbau dieser Straße vorgenommen, und in dieser Woche die Submission stattfindet. Es kann also, sobald es die Witterung zuläßt, mit dem Ausbau dieser Straße begonnen werden.

Ein Ausbau im vorigen Jahr war nicht möglich, weil zu diesem Zeitpunkt das Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen war.

Daher konnte die Trassenführung nicht eindeutig festgelegt werden, weil zunächst die Vermessung erfolgen mußte.

Bezüglich des Ausbaues der Bürgersteige in der Niedererbacher Straße muß die Verbandsgemeinde zunächst die Kanal- und Wasserleitungen verlegen, bevor der Landkreis den Ausbau die­ser Straße in sein Programm aufnimmt.

Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße kann dann die Ortsge­meinde auch die Bürgersteige mit ausbauen.

Der Bilrgersteigausbau kann dann bezuschußt werden, was letzt­lich den Anliegern dieser Straße zugute kommt.

Auf folgende Termine wird hiermit hingewiesen

Die Generalversammlung des FrauenchoresGeorgia Görges­hausen , findet am Freitag, dem 17.2.1978 nach der Gesangstun­de um 20 Uhr im Gasthaus Baumgartl statt.

Die Generalversammlung der Freiw. Feuerwehr Görgeshausen fin­det am Samstag, dem 18.2.78,um 20 Uhr im Gasthaus Baumgartl statt.

Die Mitglieder dieser Vereine, werden hiermit gebeten, an diesen ihren Generalversammlungen teilzunehmen.

GR0SSH0LBACH:

Haushaltssatzung 1978

Der Ortsgemeinderat Großholbach beschloß in seiner Sitzung am 3. Februar 1978 die Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1978 in der Form ,wie sie in der Ortsgemeinde­ratssitzung Vorgelegen hat.

Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 1978 beträgt 609.000,- DM . Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steige­rung von 100.000,- DM. Auf den Verwaltungshaushalt der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen abschließt, entfallen hier­von 295.000,- DM.

Die Steigerung beträgt 50.000,- DM = 20,04 %. Auf den Vermö­genshaushalt, der ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgegli­chen abschließt, entfallen 314.000,- DM.

Die Steigerung beträgt auch hier 50.000,- DM = 18,93 %.