Montabaur 4/6 / 78
die Anmeldung der Kinder aus Eitelborn von 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1978 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1978 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Bei der Anmeldung bitte Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und Pockenimpfausweis vorlegen.
Zum Schulaufnahmetest und zur ärztlichen Untersuchung der Schulneulinge wird an dieser Stelle noch zu späteren Zeitpunkten gesondert eingeladen.
gez. Becker, Rektor.
EITELBORN:
Männergesangverein „Mozart", Eitelborn
Wie bereits angekündigtwird am kommenden Samstag, dem 11. Februar eine Winterwanderung durchgeführt. Die Teilnehmer treffen sich um 10 Uhr am alten Rathaus.
Nach einem kleinen Rundgang erwartet Sie am Feuerwehrplatz eine zünftige Erbsensuppe mit Würstchen, die zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.
Eingeladen sind alle Mitglieder mit Familie. Es wird um rege Beteiligung gebeten.
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Am Dienstag, dem 14. Februar 1978, findet im Jugendheim unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn 20 Uhr. Dem offiziellen Teil folgt ein gemütliches Zusammensein mit Imbiß. Zu diesem Abend laden wir hiermit alle Mitglieder ganz herzlich ein.
SPD Eitelborn / Neuhäusel
Die Jahreshauptversammlung des SPD-Ortsvereins am 17.2.1978 findet nicht, wie in der Einladung angekündigt, im Gemeindehaus statt, sondern im Gasthaus „Zur Sporkenburg.
NEUHÄUSEL:
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V. mit neuem Vorstand
Dank der intensiven Bemühungen und Vorbereitungen des Vorstandes fand die diesjährige Jahreshauptversammlung endlich wieder den erhofften Zuspruch.
Die Neuwahl des Vorstandes ergab folgende neue Zusammenset
zung :
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
1. Schriftführer
2. Schriftführer
1. Kassierer
2. Kassierer
Herbert Grimsel Helmut Hepfer Detlev Merzbach Heinz Jaschinski Walter Piechotta Edith Bohnert.
Kath. Kirchenchor „St. Anna", Neuhäusel Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, dem 12. Februar 19 78, 14.30 Uhr, findet im Vereinslokal Kaltenhäuser unsere Jahreshauptversammlung statt. Wir laden unsere aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich zu dieser Versammlung ein.
SIMMERN:
Freiw. Feuerwehr Simmern
Am Samstag, dem 11.2.1978 findet um 20.00 Uhr im Vereinslokal M. Hilpisch die Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr statt.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder um pünktliches und vollständiges Erscheinen.
BUCHFINKENLAND
Kulturamt Westerburg
Az. G. IV. 13 Lad.Akt.
öffentliche Bekanntmachung für die Ürtsgemeinden Horbach und Gackenbach.
LADUNG
zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III a (Obstbaumund Holznachtrag) ergänzten Flurbereinigungsplan Gackenbach, Westerwaldkreis.
In der Flurbereinigungssache Gackenbach, Westerwaldkreis, habe ich gemäß §§59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag III a (Obstbaum- und Holznachtrag) ergänzten Flurbereinigungsplanes auf
Mittwoch, l.März 19 78, vormittags 9.00 Uhr im Gasthaus Weidenfeller in Gackenbach.
anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des ergänzten Flurbereinigungsplanes können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses n u r in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerleit rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.00 Uhr zum Anhörungstermin erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.
Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termines, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§134 FlurbG).
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt, 5438 Westerburg, angefordert oder bei der Offenlegung am Montag, dem 27.2.1978 in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr im Terminslokal (Gasthaus Weidenfeiler, Gackenbach) entgegengenommen werden. Die Vollmacht ist durch eine dienstsiegelführende Stelle (Ortsbürgermeister, Ortsgerichtsvorsteher, Polizeibehörde etc.) beglaubigen zu lassen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Der durch den Nachtrag III a (Obstbaum- und Holznachtrag) ergänzte Flurbereinigungsplan liegt am Montag, dem 27. Februar 1978 in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr im Terminslokal (Gasthaus Weidenfeiler Gackenbach) zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen. Zur genannten Zeit wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.
Jeder vom Nachtrag III a betroffene Beteiligte erhält (mit dieser Ladung) einen Auszug aus dem ergänzten Flurbereinigungsplan durch die Gemeindeverwaltung bzw. durch die Post zugestellt. Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnenden Mitbeteiligten oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Die Überleitungsbestimmungen vom 21.9.1976 gelten sinngemäß auch für diesen Nachtrag.
5438 Westerburg, 31. Januar 1978
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr. Nickolay, Ltd.Reg.Dir.

