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Montabaur 2 / 6 / 78

Anträge, die nach dem 15.2.19 78 eingehen, können grund­sätzlich keine Berücksichtigung finden, so daß in diesen Fällen für das Kalenderjahr 1979 keine Verbilligung gewährt wird.

Sofern im Jahre 1977 kein Gasöl bezogen bzw. verbraucht wurde, bitten wir, den Antrag auf jeden Fall einzureichen und mit dem Vermerkkein Zukauf oder kein Verbrauch zu ver­sehen.

Sofern durch den Antragsteller Nachbarschaftshilfe geleistet wurde, kann der dabei entstandene Verbrauch nur anerkannt werden, wenn die entsprechende Bescheinigung über die gelei­stete Nachbarschaftshilfe dem Antrag beigefügt ist.

Bei Abgabe der Anträge 1978 hat sich unter anderem gezeigt,daß die vorgelegten Bezugsquittungen nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß z.B. Quittungen aus Registrierkassen in Tankstel­len nur anerkannt werden können, wenn auf ihnen Name und Anschrift des Empfängers eingetragen und sämtliche Angaben durch Unterschrift des Lieferanten bestätigt sind.

Verschiedentlich wurden durch die Antragsberechtigten Ein­tragungen im schwarz umrandeten Teil des AntragesArbeits­spalte vorgenommen. Es wird gebeten, in diesem Teil keine Ein­tragungen vorzunehmen. Sofern der Verbrauch im Jahre 1977 höher liegt als die festgesetzte Verbilligungsmenge ist der Mehr­verbrauch in dTesem Jahre auf der Rückseite zu begründen. In vieleiTFällen, in denen gegen Ende des Jahres noch größere Mengen an Gasöl bezogen wurden, war kein Restbestand ange­geben worden. Ein etwaiger Bestand wurde in diesen Fällen dann oft beim nächsten Antrag in der ZeileAnfangsbestand ange­geben.

Wir bitten daher, Restbestände unbedingt im Antrag anzugeben. Wie bereits erwähnt, bitten wir, auch wenn kein Zukauf oder Verbrauch im Jahre 19 77 Vorlagen, den Antrag abzugeben, da ja mit diesem Antrag die Beihilfe für das Jahr 1979 beantragt wird und bei Nichtabgabe keine Beihilfe für dieses Jahr gewährt wer­den könnte.

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermei­den, bitten wir ferner, die Anträge sorgfältig auszufüllen, zu unterzeichnen (Unterschrift muß durch den Antragsberechtigten selbst erfolgen) sowie die entsprechenden Rechnungen, Liefer­bescheinigungen und ggf. Bescheinigung über geleistete Nachbar­schaftshilfe beizufügen.

Ist der Antragsteller nicht Inhaber des auf dem Antrag ausge­druckten Kontos, bitten wir, eine entsprechende Änderung vorzunehmen und ein eigenes Konto anzugeben.

Sofern der Betrieb aufgegeben oder verpachtet vmrde^ist^der^aus-

gehändigte Antrag mit dem entsprechenden Vermerk^eitjwann_

der Betrieb aufgegeberTbzw. verpachtet wurde, zurü£kzugeben 1 _

Änderung der Badezeiten im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Ab Montag, dem 13. Februar 1978 gelten an allen Montagen folgende Badezeiten im Hallenbad Montabaur:

vormittags geschlossen (Grundreinigung) von 13.30 - 15.30 Uhr Familienbad und Schwimmunter­richt

von 15.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht von 18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr von 20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)

Blutspendetermin in Montabaur

Am Donnerstag, dem 16. Febr. 78 von 15.30 bis 20.00 Uhr wird

in Montabaur, in der Joseph-Kehrein-Schule ein Blutspendetermin durchgeführt.

Zu diesem Termin ist die Bevölkerung von Montabaur und Um­gebung herzlich eingeladen.

Die Kreisverwaltung zieht um

Ab Montag, dem 13. Februar 19 78, zieht die Kreisverwaltung in das Gebäude in Montabaur, Peter Altmeier-Platz um.

Aus diesem Grunde bleibt die Kreisverwaltung vom 13.02. bis 17.02.19 78 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bevölke­rung wird gebeten, von Besuchen abzusehen. Neuzulassungen, Umschreibungen usw. von Kraftfahrzeugen können während die­ser Zeit bei der Verbandsgemeinde in Westerburg als Kfz.- Zulassungsaußenstelle der Kreisverwaltung vorgenommen wer­den.

Für dringende Fälle ist ein Bereitschaftsdienst im bisherigen Kreis­haus eingerichtet.

Auch eine Telefonbereitschaft ist unter den bisherigen Rufnum­mern sichergestellt.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 11 ./12.2.1978 Montabaur:

Dr. Heuster,Koblenzer Straße, Tel. 02602/3141

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung-

ZA. Roetger, Haus Kuhlhahn , Bad Marienberg,

Tel. 02661/5932

ZA. Decker, Schloßstr., Herschbach, Tel. 02626/5481

ZA. Dmoch Obererbacher Str. 2, Hunds­angen, Tel. 06435/1319

Apothekendienst

von Samstag, dem 11.2. bis Samstag, den 18.2.1978 Schloß-Apotheke Montabaur,

Bahnhofstr. Tel. 02602/6100

Notrufe:

Polizei 110

Feuerwehr Montabaur 5011

Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitel­born, Kadenbach, Simmern)

Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuer­wehrhaus auszulösen.

In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen.

Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport

Krankenwagen:

DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

06485/261 u.849 02602/5011-13

3777

02602/3777

02626/5166

02624/7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw. Agnes, Zimmermann, Dernbach Tel. 02602/2771

Herr Riedel, Oberelbert, Tel. 02608/641

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag*Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde.

Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.