Montabaur 2 / 6 / 78
Anträge, die nach dem 15.2.19 78 eingehen, können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, so daß in diesen Fällen für das Kalenderjahr 1979 keine Verbilligung gewährt wird.
Sofern im Jahre 1977 kein Gasöl bezogen bzw. verbraucht wurde, bitten wir, den Antrag auf jeden Fall einzureichen und mit dem Vermerk „kein Zukauf oder kein Verbrauch“ zu versehen.
Sofern durch den Antragsteller Nachbarschaftshilfe geleistet wurde, kann der dabei entstandene Verbrauch nur anerkannt werden, wenn die entsprechende Bescheinigung über die geleistete Nachbarschaftshilfe dem Antrag beigefügt ist.
Bei Abgabe der Anträge 1978 hat sich unter anderem gezeigt,daß die vorgelegten Bezugsquittungen nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß z.B. Quittungen aus Registrierkassen in Tankstellen nur anerkannt werden können, wenn auf ihnen Name und Anschrift des Empfängers eingetragen und sämtliche Angaben durch Unterschrift des Lieferanten bestätigt sind.
Verschiedentlich wurden durch die Antragsberechtigten Eintragungen im schwarz umrandeten Teil des Antrages „Arbeitsspalte“ vorgenommen. Es wird gebeten, in diesem Teil keine Eintragungen vorzunehmen. Sofern der Verbrauch im Jahre 1977 höher liegt als die festgesetzte Verbilligungsmenge ist der Mehrverbrauch in dTesem Jahre auf der Rückseite zu begründen. In vieleiTFällen, in denen gegen Ende des Jahres noch größere Mengen an Gasöl bezogen wurden, war kein Restbestand angegeben worden. Ein etwaiger Bestand wurde in diesen Fällen dann oft beim nächsten Antrag in der Zeile „Anfangsbestand“ angegeben.
Wir bitten daher, Restbestände unbedingt im Antrag anzugeben. Wie bereits erwähnt, bitten wir, auch wenn kein Zukauf oder Verbrauch im Jahre 19 77 Vorlagen, den Antrag abzugeben, da ja mit diesem Antrag die Beihilfe für das Jahr 1979 beantragt wird und bei Nichtabgabe keine Beihilfe für dieses Jahr gewährt werden könnte.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, bitten wir ferner, die Anträge sorgfältig auszufüllen, zu unterzeichnen (Unterschrift muß durch den Antragsberechtigten selbst erfolgen) sowie die entsprechenden Rechnungen, Lieferbescheinigungen und ggf. Bescheinigung über geleistete Nachbarschaftshilfe beizufügen.
Ist der Antragsteller nicht Inhaber des auf dem Antrag ausgedruckten Kontos, bitten wir, eine entsprechende Änderung vorzunehmen und ein eigenes Konto anzugeben.
Sofern der Betrieb aufgegeben oder verpachtet vmrde^ist^der^aus-
gehändigte Antrag mit dem entsprechenden Vermerk^eitjwann_
der Betrieb aufgegeberTbzw. verpachtet wurde, zurü£kzugeben 1 _
Änderung der Badezeiten im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Ab Montag, dem 13. Februar 1978 gelten an allen Montagen folgende Badezeiten im Hallenbad Montabaur:
vormittags geschlossen (Grundreinigung) von 13.30 - 15.30 Uhr Familienbad und Schwimmunterricht
von 15.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht von 18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr von 20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)
Blutspendetermin in Montabaur
Am Donnerstag, dem 16. Febr. 78 von 15.30 bis 20.00 Uhr wird
in Montabaur, in der Joseph-Kehrein-Schule ein Blutspendetermin durchgeführt.
Zu diesem Termin ist die Bevölkerung von Montabaur und Umgebung herzlich eingeladen.
Die Kreisverwaltung zieht um
Ab Montag, dem 13. Februar 19 78, zieht die Kreisverwaltung in das Gebäude in Montabaur, Peter Altmeier-Platz um.
Aus diesem Grunde bleibt die Kreisverwaltung vom 13.02. bis 17.02.19 78 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bevölkerung wird gebeten, von Besuchen abzusehen. Neuzulassungen, Umschreibungen usw. von Kraftfahrzeugen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde in Westerburg als Kfz.- Zulassungsaußenstelle der Kreisverwaltung vorgenommen werden.
Für dringende Fälle ist ein Bereitschaftsdienst im bisherigen Kreishaus eingerichtet.
Auch eine Telefonbereitschaft ist unter den bisherigen Rufnummern sichergestellt.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 11 ./12.2.1978 Montabaur:
Dr. Heuster,Koblenzer Straße, Tel. 02602/3141
Augst:
Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288
Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung-
ZA. Roetger, Haus Kuhlhahn , Bad Marienberg,
Tel. 02661/5932
ZA. Decker, Schloßstr., Herschbach, Tel. 02626/5481
ZA. Dmoch Obererbacher Str. 2, Hundsangen, Tel. 06435/1319
Apothekendienst
von Samstag, dem 11.2. bis Samstag, den 18.2.1978 Schloß-Apotheke Montabaur,
Bahnhofstr. Tel. 02602/6100
Notrufe:
Polizei 110
Feuerwehr Montabaur 5011
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach, Simmern)
Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auszulösen.
In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen.
Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport
Krankenwagen:
DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
06485/261 u.849 02602/5011-13
3777
02602/3777
02626/5166
02624/7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw. Agnes, Zimmermann, Dernbach Tel. 02602/2771
Herr Riedel, Oberelbert, Tel. 02608/641
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag*Druck Linus Wittich)
Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde.
Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

