Montabaur 14/5/78
Ausbaubreite der Mittelstraße sowie Art des Ausbaues
Der Ortsgemeinderat traf folgende Festsetzungen für den Ausbau der Mittelstraße:
1. Auf der Seite des Anwesens Heitger bis zum Anwesen Müller wird ein Schrammbord in einer Breite von 50 cm angelegt.
2. Die Fahrbahn soll 4 m breit ausgebaut werden.
3. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll vom Anwesen Stahlhofen bis zum Anwesen Wüst ein 1,25 m breiter Bürgersteig angelegt werden.
Anschaffung von Spielgeräten für den Dorfplatz „Unter dem Dorf"
Die Ratsmitglieder Josef Wüst, Willi Bode und Klaus Geiling sowie Eduard Neuburger wurden in ein Gremium gewählt, das die Möglichkeiten der Beschaffung von Spielgeräten prüft.
Dieses Gremium soll sich auch mit dem Ausbau eines Kinderspielplatzes im Baugebiet ,,Auf der Schla“ befassen.
Anschaffung einer Kehrmaschine sowie weiterer Arbeitsgeräte
Der Ortsgemeinderat sprach sich für die Anschaffung einer Kleinkehrmaschine aus. Außerdem ist eine Motorsäge und eine Kreissäge (einschl. Starkstromanschluß) zu beschaffen.
Stellungnahme zum Naturschutzgebiet „Stelzenbachwiesen"
Der Ortsgemeinderat erhob gegen die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes „Stelzenbachwiesen“ schärfsten Widerspruch. Es wird eine schriftliche Stellungnahme an die zuständigen Behörden geschickt.
Zukünftige Privatwaldbesitzer in Niederelbert
Alle Grundstückseigentümer, denen im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Aufforstungsflächen in der Gemarkung Niederelbert zugeteilt wurden, werden am Dienstag, dem 14. Februar 1978, um 20 Uhr zu einem Gespräch mit dem Leiter des Forstamtes Montabaur, Herrn Dr. Hütte, in die Gastwirtschaft Kurth „Fohr-Bräu“ eingeladen.
Aufforstungsinserenten sollen in diesem Gespräch über die Wirtschaftlichkeit der Aufforstung ihrer Flächen informiert werden.
Hübinger, Ortsbürgerm.
Jubel, Trubel, Heiterkeit!
Am Samstag, dem 4. Febr. 1978 großer Maskenball im Saale Kurth in Niederelbert.
Beginn 20.11 Uhr. Es lädt herzlich ein.Vereinsring Niederelbert. Für die Kappensitzung am Rosenmontag sind noch ca. 20 Karten zu haben.
Verkauf im Gasthaus Kurt Niederelbert.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
OBERELBERT:
Öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplan „Unterm Dorf“ der Ortsgemeinde Oberelbert hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 27.1.1978 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem Bebauungsplan „Unterm Dorf“ wird hiermit der Ortsgemeinde Oberelbert gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.19 76 (BGBl. 1 S. 2256) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:
Vor Durchführung der beabsichtigten Grünordnungsmaßnahmen ist ein Bepflanzungsplan zu erstellen, der mit dem noch erforderlichen Bauantrag für die vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen ist.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG: 1 /
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim IS Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver- ) letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder VeröffentT lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit k Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend I gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 3 Flurstücke:
7,8,9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21,22, 23, 24, 25, 26, 27, 30 tlw, 31 tlw, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39,40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 tlw, 50 tlw, 51 tlw, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 tlw, 59, 60, 61,62, 63, 64, 266 Weg, 267 Graben, 271 tlw, 272/ 1, 273, 274, 275, 276 tlw, 277 tlw, 2788 tlw.
Oberelbert, den 30. Januar 1978
Weyand, Ortsbürgerm.
Neubau des Sportplatzes in Oberelbert
Verbandsbeigeordneter Reusch und Verbandsgemeindeangestellter Knopp unterrichteten die Ratsmitglieder in der Ortsgemeinderatssitzung am 23.1.1978 über den Stand der Baumaßnahme. Die schlechten Bodenverhältnisse erfordern, daß der Boden in einer Tiefe von 1 m ausgetauscht werden muß. Die Bodenaustauschmassen werden von Kemmenau und Niederelbert, wo z.Z. größere Straßenbaumaßnahmen laufen, angefahren.
Die Kosten für die Sportanlage werden mit 577.000,- DM bezif-B fert. Der Kreis gewährt zu den zuschußfähigen Kosten 20 % |
= ca. 100.000,-DM. }
Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Deckungsmitteln, aus der Veräußerung des alten Sportplatzgeländes und aus Darlehen- A Aus der von der Verbandsgemeindeverwaltung erstellten Kosten! * und Finanzierungsübersicht ergibt sich, daß keine Bedenken -» gegen die Finanzierung des Vorhabens bestehen. Durch das neue Finanzausgleichsgesetz wird die Finanzierung erleichtert, da die Steuerkraft pro Einwohner auf 560,- DM gestiegen ist, und die Ortsgemeinde hiervon 75 % erhält.
Der Ortsgemeinderat beschloß daraufhin, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der Sportplatzbaues zu beauftragen. Des weiteren wurde der Bebauungsplan „Unterm Dorf“ (Bereich des neuen Sportplatzgeländes) gern.
§ 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Seniorengruppe Oberelbert
Wie in jedem Jahr, so feiern die Senioren von Oberelbert auch in diesem Jahr ihren Karneval. Alle Senioren unseres Dorfes sind zu dieser Feier für Dienstag, den 7. Febr. um 15.00 Uhr in die Gaststätte Labonte herzlich eingeladen.

