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sntabaur 11/5/78
sndfestigkeit von Grabmalen oder Grabsockeln auf dem iedhof in Gackenbach
atistische Übersicht über die auf dem Friedhof befindlichen :s G >« abstätten
if dem Friedhof der Ortsgemeinde Gackenbach befinden sich m Friedhofseingang aus gesehen :
f dem rechts darunter liegenden Grabblock =115 Doppel- id Einzelgräber,
dem links darüber liegenden Grabblock = 68 Doppel- und nzelgräber,
sammengefaßt im oberen und unteren ;reich = 183 Doppel und
Einzelgräber
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an insgesamt 183 Grabstätten beider Blocks, wurde bei 23 räbern Standunsicherheit festgestellt, uf dem gegenüberliegenden neu angelegten Grabblock 32 Doppel- und Einzelgräber.
on 32 Grabstätten wurde bei 6 Gräbern Standunsicherheit stgestellt.
indergrabstätten = 13 Einzelgräber,
on 13 Grabstätten wurde bei einem Grab Standunsicherheit stgestellt.
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 4.6.
177 enthält in den §§25 und 26 zwingende Vorschriften, die wohl den Steinmetz, der die Grabgedenkzeichen erstellt hat, ie auch die Unterhaltungsverpflichteten an einer Grabstätte rpflichten, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zur ermeidung von Unfällen zu treffen.
den vergangenen Jahren ist es schon einmal auf dem Friedhof Gackenbach zu einem folgenschweren Unfall gekommen, der ch einen umstürzenden Grabstein verursacht wurde.
i Standunsicherheit von Grabmalen ist die Ortsgemeinde bzw. ie Friedhofsverwaltung verpflichtet zur Gewährleistung der erkehrssicherungspflicht alle Maßnahmen zu treffen, die eine efährdung von Friedhofsbesuchern verhindern oder ausschließen
onnen.
ur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von mögli- :hen Haftungsansprüchen werden die Unterhaltungsverpflichte- n für die im Anhang dieser Bekanntmachung genannten anstandeten Grabstätten aufgefordert, unverzüglich die andunsicheren Grabdenkmäler und auch die fundamentierten rabsockel, soweit diese nicht mehr standfest sind, verkehrsicher zu befestigen. Diese Arbeiten müssen sofort ausgeführt werfen,
lie Friedhofsverwaltung behält sich vor, Grabdenkmäler von lenen eine besondere Gefährdung ausgeht, durch Gemeindebe- Benstete auf Kosten der Grabunterhaltungsverpflichteten umle- £n zu lassen. Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch finde! standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr y tj Cä (u Lasten der Ortsgemeinde Gackenbach, sondern sind von den jrabstätteninhabern zu vertreten.
In der Anlage werden die Namen und die Sterbedaten von Verworbenen bekanntgegeben, auf deren Grabstätten standunsiche-
E Grabgedenkzeichen festgestellt wurden. Diese namentliche ufführung geilt gleichzeitig als Benachrichtigung, der für die M nterhaltung verpflichteten Angehörigen. Eine Einzelbenachrich-
■rzu er f°lgt nicht mehr.
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Doppel- und Einzelgrabstätten, bei denen standunsichere Grab- teine oder Sockel festgestellt wurden.
Name und Sterbedatum
Art der Beanstandung
amm- Ludwig Rausch
Einzeldaten unleserlich
Standunsicherheit des
,K"-^man.u unn-av.nn..*. Grabsteines.
Die P as Grab befindet sich in der untersten Grabreihe neben der Grabstätte Wilhelm ?Veis.
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Katharina und Anton Ferdinand lest. 1950 - 1938
Standunsicherheit des Grabsteines.
Katharina Kurth gest. 193 7
Anna Maria Decker und Anton Decker ,gest. 1937 1942
Wilhelm Born und Maria Born gest. 1942 1939
Josef Weidenfeiler gest. 1942
Elisabeth Jung und Christian Jung, gest. 1961 -1943
Katharina Daubach und Peter Daubach, gest. 1952 1944
Es besteht aktute Gefährdung für Passanten.
Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Sockels Standunsicherheit des Sockels
Margaretha Noll und Johann Noll
II, gest. 1892 1943
Johann Labonte gest. 1946
Jakob Noll, gest. 1947 Anton Knopp, gest. 1947 Maria Loring, gest.1949
Cornelius Walet und Anna Walet, gest. 195 1 1923
Johann Schneider, gest. 1953
Wilhelm Bauch,gest. 1962
Maria Steudter und Jakob Steudter, gest. 1969 1958
Clemens Schneider, ge-' .1955
Josef Nowack, gest.1963 Elisabeth Trumm, gest.1963
Markus Schneider, gest.1960
Standunsicherheit des Grabmales
Standunsicherheit des Grabsteines. Gefahr in Verzug. Der Grabstein wurde bereits umgelegt.
Standunsicherheit des Sockels. Standunsicherheit des Sockels Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Grabsteines. Gefahr in Verzug. Grabstein muß sofort umgelegt werden.
Standunsicherheit des Grabstein Steines. Es besteht akute Gefährdung für Passanten. Der Grabstein muß sofort umgelegt werden.
Standunsicherheit des Grabsteines, Es besteht aktute Gefährdung für Passanten.
Standunsicherheit des Sockels Es besteht aktue Gefährdung für Passanten.
Standunsicherheit des Sockels Der Sockel hat sich völlig vom Stein gelöst. Es besteht akute Gefährdung für Passanten.
Standunsicherheit des Grabsteines.
Standunsicherheit des Sockels. Es besteht akute Gefährdung für Passanten.
Standunsicherheit des Grabsteines. Es besteht akute Gefährdung für Passanten. Der Grabstein muß sofort umgelegt werden.
Franziska Schmitz geb. Schlosser,
gest. 1958 Standunsicherheit des Grab
steines.
Klara Simmer geb. Noll gest. 1958
Peter Kurth, gest. 1968
Standunsicherheit des Grabsteines. Es besteht akute Gefährdung für Passanten.
Fundament und Grabstein sind standunsicher.
Johann Wilhelmi, gest. 1972 Standunsicherheit des Grabsteines.

