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sntabaur 11/5/78

sndfestigkeit von Grabmalen oder Grabsockeln auf dem iedhof in Gackenbach

atistische Übersicht über die auf dem Friedhof befindlichen :s G >« abstätten

if dem Friedhof der Ortsgemeinde Gackenbach befinden sich m Friedhofseingang aus gesehen :

f dem rechts darunter liegenden Grabblock =115 Doppel- id Einzelgräber,

dem links darüber liegenden Grabblock = 68 Doppel- und nzelgräber,

sammengefaßt im oberen und unteren ;reich = 183 Doppel und

Einzelgräber

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an insgesamt 183 Grabstätten beider Blocks, wurde bei 23 räbern Standunsicherheit festgestellt, uf dem gegenüberliegenden neu angelegten Grabblock 32 Doppel- und Einzelgräber.

on 32 Grabstätten wurde bei 6 Gräbern Standunsicherheit stgestellt.

indergrabstätten = 13 Einzelgräber,

on 13 Grabstätten wurde bei einem Grab Standunsicherheit stgestellt.

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 4.6.

177 enthält in den §§25 und 26 zwingende Vorschriften, die wohl den Steinmetz, der die Grabgedenkzeichen erstellt hat, ie auch die Unterhaltungsverpflichteten an einer Grabstätte rpflichten, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zur ermeidung von Unfällen zu treffen.

den vergangenen Jahren ist es schon einmal auf dem Friedhof Gackenbach zu einem folgenschweren Unfall gekommen, der ch einen umstürzenden Grabstein verursacht wurde.

i Standunsicherheit von Grabmalen ist die Ortsgemeinde bzw. ie Friedhofsverwaltung verpflichtet zur Gewährleistung der erkehrssicherungspflicht alle Maßnahmen zu treffen, die eine efährdung von Friedhofsbesuchern verhindern oder ausschließen

onnen.

ur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von mögli- :hen Haftungsansprüchen werden die Unterhaltungsverpflichte- n für die im Anhang dieser Bekanntmachung genannten anstandeten Grabstätten aufgefordert, unverzüglich die andunsicheren Grabdenkmäler und auch die fundamentierten rabsockel, soweit diese nicht mehr standfest sind, verkehrs­icher zu befestigen. Diese Arbeiten müssen sofort ausgeführt wer­fen,

lie Friedhofsverwaltung behält sich vor, Grabdenkmäler von lenen eine besondere Gefährdung ausgeht, durch Gemeindebe- Benstete auf Kosten der Grabunterhaltungsverpflichteten umle- £n zu lassen. Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch finde! standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr y tj (u Lasten der Ortsgemeinde Gackenbach, sondern sind von den jrabstätteninhabern zu vertreten.

In der Anlage werden die Namen und die Sterbedaten von Ver­worbenen bekanntgegeben, auf deren Grabstätten standunsiche-

E Grabgedenkzeichen festgestellt wurden. Diese namentliche ufführung geilt gleichzeitig als Benachrichtigung, der für die M nterhaltung verpflichteten Angehörigen. Eine Einzelbenachrich-

rzu er f°lgt nicht mehr.

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Doppel- und Einzelgrabstätten, bei denen standunsichere Grab- teine oder Sockel festgestellt wurden.

Name und Sterbedatum

Art der Beanstandung

amm- Ludwig Rausch

Einzeldaten unleserlich

Standunsicherheit des

,K"-^man.u unn-av.nn..*. Grabsteines.

Die P as Grab befindet sich in der untersten Grabreihe neben der Grabstätte Wilhelm ?Veis.

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Katharina und Anton Ferdinand lest. 1950 - 1938

Standunsicherheit des Grabsteines.

Katharina Kurth gest. 193 7

Anna Maria Decker und Anton Decker ,gest. 1937 1942

Wilhelm Born und Maria Born gest. 1942 1939

Josef Weidenfeiler gest. 1942

Elisabeth Jung und Christian Jung, gest. 1961 -1943

Katharina Daubach und Peter Daubach, gest. 1952 1944

Es besteht aktute Gefährdung für Passanten.

Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Sockels Standunsicherheit des Sockels

Margaretha Noll und Johann Noll

II, gest. 1892 1943

Johann Labonte gest. 1946

Jakob Noll, gest. 1947 Anton Knopp, gest. 1947 Maria Loring, gest.1949

Cornelius Walet und Anna Walet, gest. 195 1 1923

Johann Schneider, gest. 1953

Wilhelm Bauch,gest. 1962

Maria Steudter und Jakob Steudter, gest. 1969 1958

Clemens Schneider, ge-' .1955

Josef Nowack, gest.1963 Elisabeth Trumm, gest.1963

Markus Schneider, gest.1960

Standunsicherheit des Grab­males

Standunsicherheit des Grab­steines. Gefahr in Verzug. Der Grabstein wurde bereits umge­legt.

Standunsicherheit des Sockels. Standunsicherheit des Sockels Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Grab­steines. Gefahr in Verzug. Grabstein muß sofort umge­legt werden.

Standunsicherheit des Grabstein Steines. Es besteht akute Gefähr­dung für Passanten. Der Grab­stein muß sofort umgelegt werden.

Standunsicherheit des Grab­steines, Es besteht aktute Ge­fährdung für Passanten.

Standunsicherheit des Sockels Es besteht aktue Gefährdung für Passanten.

Standunsicherheit des Sockels Der Sockel hat sich völlig vom Stein gelöst. Es besteht akute Gefährdung für Passan­ten.

Standunsicherheit des Grab­steines.

Standunsicherheit des Sockels. Es besteht akute Gefährdung für Passanten.

Standunsicherheit des Grab­steines. Es besteht akute Ge­fährdung für Passanten. Der Grabstein muß sofort umge­legt werden.

Franziska Schmitz geb. Schlosser,

gest. 1958 Standunsicherheit des Grab­

steines.

Klara Simmer geb. Noll gest. 1958

Peter Kurth, gest. 1968

Standunsicherheit des Grab­steines. Es besteht akute Ge­fährdung für Passanten.

Fundament und Grabstein sind standunsicher.

Johann Wilhelmi, gest. 1972 Standunsicherheit des Grab­steines.