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Montabaur 2/4/78

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Märchenprinz von Tabor

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Prinzessin aus dem Narren-Wunderland

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regieren in der Kampagne 1978 über die vielen fastnachtsbegeisterten Kinder der närrisch so tra­ditionsreichen Kreisstadt. Orientalisch-märchenhaf­ter Glanz aus 1001 Nacht diente den kleinen Tolli- täten als Vorbild, wie sie Freude und Frohsinn bei den jüngsten unter den Narren hervorzaubern wollen.

In den Adern der kleinen Regenten pulsiert prinz- liches Blut:

Der Vater des Kinderprinzen (Dr. R. Fuchs) regierte als Prinz Reinhold I. Medicus vom goldenen Zahn 1970 in Mons Tabor, während der Vater der Prin­zessin (U. Volkmann) als Prinz Uwe I. des närrischen Volkes närrischster Mann 1971 das Narrenzepter schwang. Und dieses karnevalistische Erbgut dürfte die beste Gewähr dafür bieten: Die beiden werden das Kind schon schaukeln!

Auf den Narrenthron gehoben und ihren vielen kleinen Untertanen vorgestellt werden Prinz und Prinzesschen am 29. 1. 1978 um 14.11 Uhr im Rah­men einer großen Kinderfastnacht im Pfarrzentrum.

Fortsetzung von Seite 1 !

Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16. März 19 76 (BGBl. I S. 546)

Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag IV a (Obstbaum- und Holznach­trag) ergänzten Zusammenlegungsplanes auf

DIENSTAG, den 20. Februar 1978, vormittags 9.00 Uhr , in der Gastwirtschaft Fohf-Bräu Saal, Niederelbert, Hauptstr. 6,1. Stock

anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteilig­ten hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des ergänzten Zusammenlegungs­planes können von den Beteiligten zur Vermeidung des Aus­schlusses nur in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei

sonstigen Stellen sind zwecklos. Diese haben keine rechtlichen Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.00 Uhr erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.

Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schlüsse dieses Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG). Wer an der Wahrnehmung des Termins verhin­dert ist, muß sich durch einen Bevollmächtigten vertreten las­sen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsmäßige Vollmacht nachzuweisen, die auch nachge reicht werden kann. Vollmachtsvordrucke können beim Kultur- amt in Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung am Dienstag, dem 28.Februar 1978_von 8.00 bis 9.00 Uhr im Terminslokal (Gaststätte Fohr-Bräu Saal) entgegengenommen werden.

Die Vollmacht ist durch eine dienstsiegelführende Stelle (Orts­bürgermeister, Ortsgerichtsvorsteher etc.) beglaubigen zu lassen

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DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12,00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaitung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver­bandsbeigeordneter Reusch 0 2602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck- amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.