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sich bis zum 22.1.78 in Daubach, Hochstr. 10, Tel. 2131 anzumelden.
HOLLER:
SV „Fortuna", Holler
I. Mannschaft
In einem dramatischen Kampfspiel wurden in Maischeid (2:1 Sieg) die ersten Punkte der Rückrunde gesichert.
Das erste Heimspiel am 22.1.1978 um 14.00 Uhr trägt die I. Mannschaft der Fortuna gegen den Tabellenvierten aus Deesen aus. Da die Mannschaft aus Deesen noch berechtigte Aussichten auf den Meistertitel hat, kann es zu einem interessanten Spiel kommen.
II. Mannschaft
In einem kampfbetonten Spiel unterlag die II. Mannschaft der Fortuna Holler,ihr erstes Auswärtsspiel der Rückrunde (4:3), in Hundsangen. Am Sonntag, dem 22.1.1978,um 12.00 Uhr stellt sich die Mannschaft aus Simmern II in Holler vor. Sollte die Mannschaft der Fortuna eine gleiche kämpferische Einstellung zu diesem Gegner finden, müßten die ersten Rückrundepunkte fällig sein.
Zu den o.a. Veranstaltungen sind alle Fußballfreunde recht herzlich eingeladen.
Sammlung für den Fastnachtsumzug
Wie in den Vorjahren,wird zur Teilfinanzierung der Unkosten für den Fastnachtsumzug wieder eine Haussammlung durchgeführt. Ich bitte daher die Bevölkerung um eine Spende für das von der Gemeinde und den Ortsvereinen organisierte Fast- nachtstreiben am Sonntag vor Fastnacht, das sehr nachhaltig von der Bevölkerung begrüßt wird.
Molsberger, Ortsbürgermeister.
Gestaltung des Kinder-Fastnachtszuges
Eine nochmalige Besprechung über die Gestaltung des Kinder- Fastnachtszuges 1978 findet am
Dienstag, dem 24. Januar 1978, um 20.30 Uhr in der Gastwirtschaft Heibel, Inh. K. Pehl, Holler statt.
Hierzu sind alle Vereinsvorstände sowie alle Interessenten, die an der Gestaltung des Kinder-Fastnachtszuges mitwirken, nochmals recht herzlich eingeladen.
Molsberger, Ortsbürgermeister.
Verein der Freunde u.Förderer der Freiw. Feuerw. Holler e.V. Ausflug 1978 nach Hamburg
Wie bei der Jahreshauptversammlung festgelegt wurde, wird vom 28. April bis 1. Mai ein Ausflug nach Hamburg durchgeführt. Anmeldungen werden bis spätestens 8.Februar 1978 von Herrn Alfred Kleudgen 5431 Holler, Hauptstr. 29, entgegengenommen. Der Preis beträgt 128,- DM. pro Person und ist bei Anmeldung zu entrichten.
Männergesangverein Frohsinn-Lyra, Holler
Wie bereits angekündigt, veranstalten wir am 21. Januar (Samstag) 20 Uhr unseren Familienabend.
Hierzu laden wir alle Aktiven und Inaktiven mit Ehefrauen herzlich ein. Neben einigen lustigen Darbietungen und einer Verlosung berichten wir in einem Film- und Diavortrag noch einmal über unseren Ausflug nach Gries am Brenner.
Daher sind uns alle „Gries“-Fahrer mit .Anhang“ ebenso herzlich willkommen.
UNTERSHAUSEN Öffentl. Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am
Donnerstag, 26. Januar 1978, 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Verpflichtung des als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Hermann Neuroth in den Ortsgemeinderat Untershausen berufenen Ratsmitgliedes Willi Wirges.
2. Neuwahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 1. Ortsbeigeordneten als Nachfolger des verstorbenen l.OrtsJ beigeordneten Hermann Neuroth.
3. Ehrung des Ratsmitgliedes Hugo Herrmann für seine 25jäh | rige ununterbrochene Zugehörigkeit zum Ortsgemeinderat,I
Söllner, Ortsbürgertni
4. Verschiedenes
5431 Untershausen, 17.1.78
öffentliche Bekanntmachung
Berufung als Nachfolger in den Rat der Ortsgemeinde Unters ) hausen
Herr Hermann Neuroth ist durch Tod aus dem Ortsgemeinde-1 rat Untershausen ausgeschieden, Gemäß § 42 Abs. 3 des LandJ gesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) vom 13. Dez. 1973 (GVbJ
5. 470) in Verbindung mit § 67 der Landesverordnung zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlord nung - KWO) vom 14. Dez. 1973 (GVB1. S. 478) ist als nächsta^ nochnicht berufener Bewerber mit der größten Stimmenzahl
Herr Willi Wirges,
V erwaltungsangestellter,
Gartenstraße 8
5431 Untershausen
in den Ortsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegilj ben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekarj gemacht.
Söllner
Ortsbürgermeister als Orts- gemeindewahlleiter.
Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 1978 beschlossen
Der Ortsgemeinderat Untershausen beschloß in seiner Sitzunjj am 12.1.1978 die Haushaltssatzung mit dem -plan für das Hat| haltsjahr 1978 in der vorgelegten Form. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 200.000,- DM| j ab. Die Steigerung beträgt gegenüber dem Haushaltsjahr 1977 I in absoluten Werten ausgedrückt = 28.000,- DM bzw. in relatj ven Werten ausgedrückt = 16 %. Die Steigerung ist auf der Eiif 1 nahmeseite ausschließlich zurückzuführen auf die positiven Entwicklungen im Unterabschnitt „Steuern und allgemeine l Weisung“
Hier schlagen insbesondere die Auswirkungen des neuen Finajd ausgleichsgesetzes zu Buche. Nach den vorläufigen Berechnuif, gen kann gegenüber dem Jahr 1977 mit einem Mehraufkommf an Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 21.000,- DM (= l gerechnet werden.
Auch für die Berechnung der Kreisumlage und der Verbands ij gemeindeumlage konnten nur vorläufige Werte zugrunde geltf werden. Es kann jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt die kl krete Aussage getroffen werden, daß das neue Finanzausgleicl gesetz für die Ortsgemeinde Untershausen eine äußerst positi« Wirkung hat. Folge ist, daß sich der verbleibende Uberschuß gegenüber dem Jahr 1977 um rund 21.000,- DM (= 45 %) er höhen wird. Dies führt gleichzeitig zu einer erheblichen Verbesserung der freien Finanzspitze, die für das Haushaltsjahr 1978 38.000,- DM beträgt. Erfreulich zu werten ist, daß na| den mittelfristigen Berechnungen in den folgenden Jahren mj einem weiteren leichten Anstieg der finanziellen Leistungsfälf keit der Ortsgemeinde Untershausen gerechnet werden kann J
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes bdaj fen sich auf 123.000,- DM. Hiermit werden folgende Investitjj nen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen finanziert:
1. Anteil der Ortsgemeinde Untershausen an den zu leisttl
den Zahlungen zum Bausparvertrag „Hauptschule Mon| baur“ in Höhe von 2.780,—DM
2. Die Fortführung des Grunderwerbs und der Baumaßnaij men für den Jugendzeltlagerplatz mit 50.000,— DM
3. Grunderwerbsausgaben im Rahmen des Umlegungsverfahrens „In der Delle“ mit 32.000,- DM

