Montabaur 9/2/78
genannten Tagen für beide Veranstaltungen»
Evtl nicht verkaufte Karten sind an der Abendkasse erhältlich» Das närrische Programm für die BUNTEN ABENDE wird von altbekannten und „neuen" Narren gestaltet»
Schon heute lädt der MGV „Concordia“ alle Freunde der Narretei recht herzlich ein,
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Freitag, dem 20. Januar 1978_um 20 Uhr im Rathaus statt» TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung eines Stromanschlusses aufgrund der neuen VDE-Sicherheitsbestimmungen,
2. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
Liedvorträge, unserem Herrn Leherer i.R. Münch, den Herren der Forstverwaltung und Herren Jagdpächter Dr. Wurzer, auch dem Gesangverein der trotz des schlechten Wetters sich das abendliche Ständchen nicht nehmen ließ, der Freiw. Feuerwehr, den Eisbachtaler Sportfreunden, der Thekenmannschaft, dem Jugendclub, dem DRK-Ortsverband Nentershausen und nicht zuletzt meinem Stellvertreter und 1 . Beigeordneten Herrn H.J.Schmidt sowie allen Herren des Gemeinderates, die durch ihren tatkräftigen Einsatz mir den Tag zu einem unvergeßlichen Erlebnis werden ließen.
In Dankbarkeit:
Ihr A. Bendel, Ortsbürgermeister.
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung Nutzungsvereinbarung
zwischen der Ortsgemeinde Nentershausen,
vertreten durch den Ortsbürgermeister, Herrn Helmut Perne,
und
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage.
3. Beratung und Beschlußfassung über che Ausübung von Vorkau: rechten.
4. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 10.1.1978 gez. Herz, Ortsbürgermeister.
den Erbauern der Grillhütte (nachfolgend „Hüttenclub“ genannt), vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Bernward Perne, Unterdorfstraße,
über die Nutzung der Grillhütte im Gemeindewald (Distrikt Hemscheid):
§ 1
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. § 16 Gemeindeordnung jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen am Mittwoch, dem 25. Januar 1978 um 20 Uhr in der Gaststätte „Baumgartl“ statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters.
2. Erörterung allgemeiner Fragen aus dem örtlichen Bereich
Zu dieser Bürgerversammlung lade ich alle Einwohner der Ortsgemeinde Görgeshausen höflich ein.
5431 Görgeshausen, 10. Januar 1978
Herz, Ortsbürgermeister.
Maskenball der Feuerwehr Vk
Zu dem diesjährigen Maskenball der Freiw. Feuerwehr Görges- J hausen am Samstag, dem 14.1.1978 < um 20.11 Uhr im Gasthaus/ Baumgartl werden alle hiermit eingeladen. I
Termin Schluckimpfung (
Der nächste Termin zur Schluckimpfung gegen Kinderlähmung findet am Freitag, dem 20.1.1978, um 8.00 Uhr in der Schule, Rathaus, statt.
NIEDERERBACH/GÖRGESHAUSEN
Grundschule
ELTERNSPRECHTAG
Am Samstag, dem 14. Januar 1978, findet ein Elternsprechtag statt. Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 7.30 - 12.00 Uhr in ihren Klassenräumen in Niedererbach und Görgeshausen zu sprechen.
Wir hoffen auf rege Beteiligung.
gez. Pickart, Schulleiter.
(1) Die Grillhütte im Gemeindewald Nentershausen / Distrikt Hemscheid ist Eigentum der Ortsgemeinde Nentershausen.
(2) Die Ortsgemeinde Nentershausen stellt die Grillhütte dem Hüttenclub, der diese in Eigenleistung erbaut hat, unter den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung.
§ 2
(1) Nutznießer der Grillhütte ist der „Hüttenclub“, der gleichzeitig das Hausrecht ausübt. Der „Hüttenclub“ verpflichtet sich, die Grillhütte interessierten Einwohnern der Ortsgemeinde Nentershausen im Rahmen der u.a. Benutzungsordnung zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Hüttenclub ist berechtigt, für die Überlassung der Grillhütte von den Benutzern eine Gebühr in Höhe von 30,- DM zu verlangen. Bei Zurverfügungstellung von Licht und Heizung (Gasaniage) können 50,- DM berechnet werden. Diese Gebühr ist bei Festlegung des Benutzungstermins gegen Quittung zu zahlen. Die vom Hüttenclub auszustellende Quittung gilt-
als Nachweis über die Zusage auf das Benutzungsrecht. Der vereinbarte Benutzungstermin ist daher auf der Quittung zu vermerken. Eine Erstattung der Gebühr bei evtl. Absage ist nicht vorgesehen.
Eine Veränderung der Gebühren kann nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde erfolgen.
(3) Der jeweilige Benutzer ist nicht verpflichtet, Getränke usw» über den Hüttenclub zu beziehen.
(4) Bei öffentlichen Veranstaltungen durch Vereine sind die Getränke über den Hüttenclub zu beziehen.
§ 3
(1) Die Verkehrssicherungspflicht für die Grillhütte obliegt dem Hüttenclub als Nutznießer. Die Ortsgemeinde und der Hütten club haften nicht für Schäden, die den Benutzern der Grillhütte entstehen.
HEILBERSCHEID:
Für die so zahlreich eingegangenen Glückwünsche und Aufmerksamkeiten anläßlich meines
25jährigen Bürgermeisterdienstjubiläums darf ich mich auf diesem Wege bei allen recht herzlich bedanken. Meinen ganz besonderen Dank den Herren Verbandsbürgermeister Mangels und stellv.Verb.Bürgerm. Reusch, dem Herrn Landtagsabgeordneten Hoppe und Herrn Dir. Müller, den Herren Fraktionssprecher der in der Verb.Gemeindevertretung vertretenen Parteien, den Herren der Geistlichkeit Herrn Dekan Kissel und Pfarrer Bellinger, den Herren Ortsbürgermeisterkollegen unseres Verbandsgemeindebereichs sowie Herrn Bürgermeister Mohr aus Isselbach, unserem Schulleiter Herrn Klemann und Lehrerin Fräulein Winkler sowie den Kindern für die schönen
(2) Der Hüttenclub ist der Ortsgemeinde gegenüber verantwortlich für die Instandhaltung und Sauberhaltung der Hütte,,
(3) Beide Parteien sind berechtigt, ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung - frühestens nach 5 Jahren - diese Nutzungsvereinbarung zu kündigen.
(4) Aufwendungen, die dem Hüttenclub durch die Verpflichtungen aus Abs» 1 und 2 entstehen, sind durch das Recht abgedeckt, Gebühren nach § 2 Abs, 2 dieser Vereinbarung zu erheben. Bei Nichtabdeckung der Unterhaltungskosten sind freiwillige Zuwendungen durch die Ortsgemeinde möglich.
§ 4
(1) Jeder Benutzer bzw. jede Benutzergruppe ist verpflichtet, die Hütte und die Feuerstellen gründlich zu reinigen und in

