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Montabaur 5/2/78

Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 30,1.1978 TSV Eigendorf - TV Engers bei dem Ortsbürgermeister Eulberg in Boden anzuzeigen, damit

Im ersten Rückrundenspiel des TSV in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzeinwei- Elgendorf treffen die Handballer auf sung durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

die Mannschaft des TV Engers. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata-

, sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Anwurf: Sonntag, 15.1.19 78 um

10.45 Uhr in der Kreishalle Montabaur. Auf 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan

Herzlich eingeladen sind alle Freunde wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich- des Handballsports. nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­

fechtbarkeit fällig werden.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, dem 18. Januar 1978 um 19.30 Uhr in der Schule statt

TAGESORDNUNG

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 30. Januar 1978 auf das Konto der Verbands­gemeinde Montabaur bei der Nassauischen Sparkasse Monta­baur Nr,. 803 000 212 unter AngabeUmlegung Boden den in Spalte 21 des Auszuges aus dem Umlegungsverzeichnis ange­gebenen Betrag einzahlt oder mit der Gemeinde Boden Verein­barungen über die Tilgung getroffen hat.

Boden, den 9. Januar 1978

Gemeindeverwaltung

Umlegungsausschuß

Siegel gez.Rohrbacher

Verm.Direktor, Vors, des Umle­gungsausschusses.

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 19 78.

2. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung zum Antrag der Gasversor­gung Westerwald auf Verlegung einer Gasleitung innerhalb der Ortslage Boden.

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag eines Schaustellers auf Ausrichtung der Kirmes.

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag.

4. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf von ge­meindeeigenen Baugrundstücken im BaugebietBeul II

5. Verschiedenes.

5431 Boden, 10.1.1978 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. § 16 Gemeindeordnung jährlich einzuberufende Bürger­versammlung findet in der Ortsgemeinde Boden am Montag, dem 30. Januar 1978 < um 19.30 Uhr

in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters,

2. Verlegung einer Gasleitung innerhalb der Ortslage Boden

3. Erörterung allgemeiner Fragen aus dem örtlichen Bereich.

Zu dieser Bürgerversammlung lade ich alle Einwohner der Orts­gemeinde Boden höflich ein.

5431 Boden, 10. Januar 1978

gez, Eulberg, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietBeul II in der Gemarkung Boden ist am 3. Januar 1978 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 des Bundesbaugesetzes vom 23, Juni 1960 (BGBl.

I S. 341) i.d.F. vom 18. August 1976 (BGBL I S. 2256) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrnt treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 14. Januar 1978 in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 Bundesbaugesetz der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorge­sehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzeinweisung der neu zugeteilten

Landesliga der Ringer ASVDeutsche Eiche", Boden

Am Samstag, dem 14.1.1978,findet in der Großraumturnhalle * Montabaur, Schulzentrum der entscheidende Kampf um die Meisterschaft in der Ringer-Landesliga zwischen dem ASV Boden und dem SV Ruschberg statt.

Durch einen Sieg kann der ASV Boden die Teilnahme an den Aufstiegskämpfen zur Ringer-Oberliga erreichen. Es ist mit spannenden Kämpfen zu rechnen, bei denen die Zuschauer voll auf ihre Kosten kommen werden.

Kampfbeginn : 20,30 Uhr.

HEILIGENR0TH:

Öffentl. Bekanntmachung

BebauungsplanVogelsang der Ortsgemeinde Heiligenroth. hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 29.12.1977 Az. 610-13 nachstehende Genehmi­gung erteilt:

Zu dem BebauungsplanVogelsang wird hiermit der Ortsge­meinde Heiligenroth gern. § 11 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. 1 S, 2256) die Genehmigung erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl I S, 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentli­chen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüb­lichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnetcn Vermögensnachteile eingetreten sind, Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jaf ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,