Montabaur 7/1/78
AUGST
EITELBORN:
Männergesangverein Mozart, Eitelborn, gegr. 1880
Am kommenden Samstag, dem 7. Januar 1978, 20 Uhr, findet das Stiftungsfest des MGV ,.Mozart“ im Vereinslokal „Zur Krone“ statt. Bei Musik und Tanz werden wieder einige Überraschungen bereitgehalten.
Alle Mitglieder und Freunde des Vereins werden hierzu recht herzlich eingeladen.
Kirchenchor Cacilia
Unser diesjähriges Stiftungsfest findet am 14.1.19 78 im Gasthaus „Nassauer Hof“ statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich ein.
Zur Unterhaltung spielt die Musikkapelle „Die Weltenbummler“.
Preise für unsere Tombola können bei Frau Wilma Vogt und dei Frau Irma Kullmann, Wilhelmshöhe, abgegeben werden.
Im Hinblick auf unser Stiftungsfest erinnern wir an die nächste Chorprobe am 10. Jan. 19 78.
Kappensitzungen in Eitelborn
Die Kappensitzungen des Vereinsrings Eitelborn sind am 21. und 28. Januar im Saalbau „Zur Krone“ . Der Eintrittspreis beträgt 5,-- DM.
Eintrittskarten sind ab sofort erhältlich im Friseursalon Rosenbach, Tel. 341, und im Gasthaus „Zur Krone“,Tel. 8690.
Diesmal sind erstmals die Karten mit Tischnummern versehen, damit bleibt mit dem Erwerb einer Karte der betreffende Platz reserviert.
Freunde und Bekannte,die zusammensitzen wollen, sollen sich möglichst schnell entscheiden, weil die Karten erfahrungsgemäß in kurzer Zeit vergriffen sind.
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Auch dieses Jahr beabsichtigen wir an Christi Himmelfahrt (4. - 7. Mai 1978) einen Ausflug zu veranstalten. Die Fahrt geht dann nach Ruhpolding zum Preis von 148,-- DM einschließlich 3 Übernachtungen mit Frühstück.
Ferner können folgende Ausflüge gebucht werden:
freitags, den 5.4.78 Fahrt zum Rauschberg zum Preis von 8,~
DM,
samstags, den 6.5.78 Busfahrt nach Berchtesgaden und zum Königssee, zum Fahrtpreis von 21,- DM einschließlich einer Schiffahrt.
Ihre Anmeldung geben Sie bitte bis zum 19.1.19 78 bei Herrn Emil Knopp, Eitelborn, Helfensteinstraße ab.
Am Freitag, 6.1.78,um 19.30 Uhr findet die erste Übung der Freiw. Feuerwehr statt.
SC 1919 Eitelborn e.V.
Am Samstag, dem 7. Januar 1978, 15.00 Uhr, trifft die I. Mannschaft in einem Vorbereitungsspiel auf die am 15.1.77 beginnende Rückrunde auf Eintracht Höhr II.
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Samstag, dem 7. Januar 1978, 20.00 Uhr, begeht der MGV Eitelborn 1866 sein 112. Stiftungsfest im Vereinslokal „Zur Sporkenburg“. Alle Mitglieder mit Angehörigen, Freunde und Gönner des Vereins sind zu dieser Feier herzlich eingeladen.
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Zur ersten Chorprobe im neuen Jahr treffen sich die Sänger des MGV Eitelborn 1866 am heutigen Donnerstag, dem 5. Januar 1978 um 20 Uhr im Vereinslokal „Zur Sporkenburg“. Zugedachte Preise für die Tombola am Stiftungsfest bitte in der Chorprobe abgeben.
NEUHÄUSEL: üffentl. Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Neuhäusel hat am 13.12. 1977 für einen weiteren Teil des Umlegungsgebietes „Lamperts- loch“, Gemarkung Neuhäusel“ die Unanfechtbarkeit durch Beschluß festgestellt.
Entsprechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:
Ordn.Nr. 5 mit dem Einlagegrundstück 100 der Flur 3 und dem Zuteüungsgrundstück 179 der Flur 3.
Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 7.1.1978 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 14.1.1978 beim Bürgermeisteramt in Neuhäusel anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Neuhäusel , den 28. Dez. 19 77 Siegel Gemeindeverwaltung
Umlegungsausschuß gez Rohrbacher,
Verm.Direktor , Vors, des Umlegungsausschusses.
Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Gemäß § 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 28.8.1974 (Bundesgesetzblatt I S. 2121 ) ist beabsichtigt in der Ortsgemeinde Neuhäusel die Ölfeuerungsanlagen in der Zeit ab 16.1.1978 zu überprüfen.
Es empfiehlt sich, die Anlagen vor der Messung zu reinigen und vom Kundendienst einstellen zu lassen.
Eine Feuerungsanlage entspricht nur dann noch den Vorschriften, wenn folgende Meßergebnisse mindestens erreicht werden:
1. Die Staub- und Rußemmission darf den Schwärzungsgrad 3 nicht überschreiten,
2. der Volumengehalt an Kohlendioxyd im Rauchgas bei Feuerungsanlagen, die
a) vor Inkrafttreten dieser Verordnung , d.h. vor dem 1.10. 1974, errichtet worden sind, mindestens 7 Vol. %.
b) nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet oder wesentlich geändert werden, mindestens 10 Vol % beträgt.
3. die Rauchgase müssen frei von Ölderivaten sein.
Entsprechen die Werte nicht der Verordnung, so muß eine Nachmessung durchgeführt werden, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.
gez. Wolfgang Berger,
Bez.Schornsteinfegermeister.
KADENBACH:
MGV Lyra Kadenbach
Allen Mitgliedern und der gesamten Dorfbevölkerung sei mitgeteilt, daß unsere wöchentlichen Chorproben ab Freitag, den 13. Januar 1978, unter einem neuen Chorleiter fortgesetzt werden.
Als neuen Chorleiter konnten wir Herrn Hermann- Josef Hallerbach aus Koblenz-Güls, in seiner hauptberuflichen Tätigkeit Musik- und Geschichtslehrer, gewinnen.
Aus aktuellem Anlaß möchten wir von dieser Stelle aus alle Mitglieder auf die Jahreshauptversammlung für 1978 am 7. Januar 1978, 20 Uhr, im Gasthaus „Zum Westerwald" aufmerksam machen und recht herzlich einladen.

