Ausgabe 
23.12.1977
Seite
1350
 
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Montabaur 51/77

Die

informiert

Erste Wahl bei,, dritten Zähnen !

Es gibt Zeitgenossen, die ein kleines Vermögen in ihrem Munde spazie­ren tragen. Aber die ,, dritten Zähne " müssen nicht immer so teuer sein Daß eine Rechnung vom Zahnarzt jedoch den privaten Etat ganz schön belastete, davon konnten in früheren Jahren viele Patienten ein Lied singen. Heute jedoch - und dafür haben die Ortskrankenkassen gesorgt - muß kein AOK-Versicherter auf seinen Zahnersatz verzichten nur weil ihm das Geld dafür fehlt. Wenn es zahnmedizinisch angezeigt ist, zahlt die Kasse auch einen Zahnersatz in technisch komplizierter und aufwendiger Ausführung.

Seit der Zahnersatz zu den vertraglich vereinbarten Kassenleistungen gehört, müssen die Zahnärzte zu festen Gebühren arbeiten. Damit bleibt die finanzielle Belastung für den Versicherten und auch für die Krankenkasse überschaubar und begrenzt. Auch besonders kostspie­lige Zahnersatzleistungen werden von der Krankenkasse übernom - men, so z. B. auch provisorische Kronen und Brücken, die von großer Bedeutung sind, wenn ein Patient auf den endgültigen Zahnersatz län­ger warten muß, inzwischen aber nicht mit häßlichen Lücken im Mund herumlaufen soll.

Jedoch auf zwei Dinge muß hingewiesen werden.

Erstens: Wie die ,, dritten Zähne " im Einzelfall beschaffen sein müs­sen, entscheidet der Zahnarzt nach medizinischen Gesichtspunkten. Denn nicht der Preis bestimmt die Qualität, sondern die Regeln der zahnmedizinischen Kunst sagen, welche Art von Zahnersatz notwen­dig ist. Und zweitens: Der Gesetzgeber hat die Kostenbeteiligung der Krankenkassen auf höchstens 80 Prozent begrenzt In besonderen Härtefällen kann die Kasse den vom Versicherten zu zahlenden Anteil ganz oder teilweise übernehmen

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