Ausgabe 
23.12.1977
Seite
1340
 
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Aus den Gemeinden

Montabaur 6/51/77

Hahn, Walter, Simmem, Kurfiirstenwiese 3

Hahn geb. Sommer, Rita Angelika, Simmem, Kurfürstenwiese 6

Henkes, Bernhard Josef, Großholbach, Bergstr. 5 Henkes geb. Schaaf, Gudrun Maria, Wirges, Birkenweg 2.

Boddenberg, Stefan Aloysius, Mt-Horressen, Westerwaldstr. 6 Boddenberg geb. Höber, Jutta, Mt-Horressen, Wiesenstr. 5

Mangels, Rainer Maria, Montabaur, Jahnstr. 40

Mangels geb.Quirmbach, Anna-Maria, Leuterod, Malbergstr. 11

Kolb, Bernd Joachim, Holler, Lindenstr. 8

Kolb geb. Hintzen, Andrea, Montabaur, Fröschpfortstr. 6

Vereine u. Verbände berichten

MONTABAUR

Landwirtschaftsmeisterlehrgang

An alle interessierten Junglandwirte

Die Staatliche Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft, Tiergartenstr. 1, 543 Montabaur, plant für nächstes Jahr wieder einen Landwirtschaftsmeisterlehrgang. Voraussetzung für die Ablegung einer Meisterprüfung ist unter anderem ein zweijähriger Buchführungsabschluß.

Der Meisterlehrgang soll sich daher über 2 Jahre erstrecken. Beginn: Januar 1978.

Die erste Besprechung soll im Januar mit dem zuständigen Referenten der Landwirtschaftskammer,.Herrn Dr. Karbach i an der Beratungsstelle Montabaur stattfinden.

Melden Sie sich bitte umgehend bis spätestens 30.12.1977 schriftlich oder telefonisch bei der Staatlichen Beratungsstelle Montabaur, TeLNr. 02602/3449 an.

Kreisbauernverband Westerwald informiert:

Landwirtschaftliche Krankenkasse; hier: Beitragssenkung - Beitragsklasse I ab 1. Januar 1978.

Für die Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse Hes­sen - Nassau, die ihre Beiträge nach der Beitragsklasse 1 zahlen, gibt es eine erfreuliche Bitte.

Ab 1. Januar 19 78 beträgt der Beitrag nicht mehr wie bisher 105,- DM monatlich, sondern nur noch 93,- DM.

Im Rahmen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in das Gesetz über die Kran­kenversicher ung der Landwirte eine neue Regelung aufgenom­men worden, nach der der Beitrag der höchsten Beitragsklasse mindestens das Dreifache des Beitrages der niedrigsten Beitrags­klasse betragen muß. Da in der höchsten Beitragsklasse z.Zt. 279,- DM zu zahlen sind und gegenwärtig für eine Beitrags­erhöhung keine Veranlassung besteht, haben Vorstand und VertreterverSammlung der landwirtschaftlichen Krankenkasse es für zweckmäßig erachtet, den vom Gesetzgeber vorgeschrie­benen Abstand zwischen oberster und unterster Beitragsklasse durch eine Absenkung der Beitragsklasse I zu realisieren.

Wie bereits bemerkt, gilt diese Regelung - vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt in Berlin - mit Wirkung vom 1. Januar 1978. Da der jeweilige Beitrag bis zum 8. des Folgemo­nats fällig ist, ist also der im Februar 1978 zu zahlende Beitrag für Januar 19 78 in Beitragsklasse I nur noch in Höhe von 93,- DM zu überweisen oder abzubuchen. Im Januar 1978 muß noch der bis zum 8. Januar 19 78 fällige Beitrag für Dezember 197 7 mit 105,- DM gezahlt werden.

Eisbachtaler Vereinsnachrichten

Die I. Mannschaft trägt an den Weihnachtstagen keine Spiele aus. Die II. Mannschaft, die am vergangenen Wochenende ihr Pokalspiel in Weidenhahn mit 4:1 gewann, ist ebenfalls spielfrei.

* * * 9h sh* * *

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe III der Stai Montabaur, Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.77 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Ände­rung hat zum Inhalt, daß die Festsetzungen durch Text gern. §

9 BBauG wie folgt ergänzt werden :

DACHFARBE:

Als Dachfarbe sind zugelassen: dunkelgrau, dunkelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer (Dachbekieslung),

Ziel und Zweck dieser Änderung ist es, städtebauliche Miß­stände zu vermeiden.

Eingaben bzw. Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG können in der Zeit vom 27.12.1977 bis 6.1. 1978 beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur schriftlich oder mündlich vorgetragen werden.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe III der Stadt Montabaur; Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gern.

§ 2 Abs. 1 und 6 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.

19 77 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

Die Festsetzungen durch Text gern. § 9 BBauG werden wie folgt| ergänzt:

Dachfarbe:

Als Dachfarbe sind zugelassen; dunkelgrau, dunkelbraun, schwaiil und kiesfarbene Dächer (Dachbekiesung).

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 und 6 BBauG vom| 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) bekanntgemacht.

gez. Mangels, Bürgermeister.

öffentliche Bekenntmechung

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe IV der Stadt Montabaur; Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.1977| die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Ände­rung hat zum Inhalt, daß die Festsetzungen durch Text gern. §

9 BBauG wie folgt ergänzt werden:

DACHFARBE:

Als Dachfarbe sind zugelassen: dunkelgrau, dunkelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer (Dachbekiesung).

Ziel und Zweck der Änderung ist es, städtebauliche Mißstände zu vermeiden.

Eingaben bzw. Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG können in der Zeit vom 27.12.19 77 bis 6.1.1978 beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur schriftlich oder mündlich vorgetragen werden.

gez. Mangels, Bürgermeister.

öffentliche Bekenntmechung

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe IV der Stadt Montabaur; Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gern.

§ 2 Abs. 1 und 6 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11. 1977 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.